Q R
S Sch St
U V W X
Y Z
Literatur
A - G
H - P
Q
Quartier
1) Maßeinheit für Goldschmiede
2) Zinnernes Trinkmaß, ähnlich der Maß in Bayern.
Queller
Dickfleischige sukkulente einjährige grüne
Watt-Salzpflanze die sich im Herbst rot verfärbt. Durch ihre
verschiedenen Verzweigungsformen ist die Pflanze sehr formenreich. Der
Queller ist die wichtigste Pionierpflanze der Landgewinnung. Sein
Bewuchs trägt zur Sedimentierung (Ablagerung von Schlick) und damit zur
Landgewinnung bei.
Queller wachsen entlang der Meeresküsten und
bevorzugen salzhaltige feuchte bis nasse gelegentlich überflutete
Standorte auf Schlick oder Sand. Sie sind Erstbesiedler von überfluteten
Wattböden.
Früher wurde die alkalihaltige Asche des Quellers
zur Bereitung von Soda benutzt, die beim Zusammenschmelzen von Glas
gebraucht wurde. Die Asche des Quellers kann bis zu 15 % Soda enthalten.
Aus dieser Verwendung bildete sich für den Queller auch der Name
Glasschmalz.
Quern
1) Handmühle mit der die Bauern ihr Korn selbst zu
Mehl mahlten. Wo ein Mühlenzwang (s. d.) bestand, mussten die Bauern für
ihren privaten Bedarf um eine Befreiung nachsuchen und um freie
Benutzung des Querns bitten.
2) Angeliter Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg
an der Ostsee. Der Name leitet sich ab von Mühle oder Handmühle. Zur
Gemeinde Quern gehört auch der Scheersberg (s. d.)
Querset
Kätner und kleinere Festeleute waren von der
Leding (s. d.) und der Stud (s. d.) befreit. Sie hatten dafür eine
kleinere Abgabe zu entrichten, die sich Querset nannte.
Quie /Quieg
Ein Jungvieh.
R
Racker
Siehe unter Schinder.
Radfahrerkarte
1916 verfügte die Preußische Regierung, dass mit
dem Fahrrad nur fahren durfte, der eine Radfahrerkarte hatte. Zum Erhalt
dieser Fahrerlaubnis war eine vorherige Erlaubnis zur Benutzung von
Fahrradbereifung erforderlich und die Kenntnis der Polizei-Verordnung
zum Radfahren. Wer diese Erlaubnis nicht hatte, fuhr mit Taureifen oder
band Weidenruten um die Felgen und radelte auf Feldwegen.
Schon die Preußische Radfahrer-Polizei-Verordnung
vom 8. Juni 1895 über den Gebrauch von Fahrrädern auf öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen regelte die Verhaltenspflichten von
Radfahrern.
Ranen
(die Roten). Westslawisches Volk auf Rügen und dem
umliegenden Festland. Im 12. Jh. waren die Ranen gefürchtete Seeräuber
auf der Ostsee, trieben aber auch regen Handel mit Skandinavien und
Dänemark.
Die Ranen verloren ihre Unabhängigkeit durch König
Waldemar I.. Er unterwarf sie und brachte sie zum Christentum. Ihr
Führer Jaromar I. wurde Lehnsmann des dänischen Königs und die Insel
Rügen wurde Bestandteil des dänischen Bistums Roskilde. Die Ranen
kämpften nun auf Seiten der Dänen gegen die Pommern, bis 1186 ganz
Pommern dänisch wurde.
Ransnäffninge
ausgewählte Gerichtshelfer aus den Reihen der
Bonden für Fälle von Raub und Diebstahl (Ran = Raub. Näffn = nennen,
berufen, auswählen).
Raseneisenstein / Raseneisenerz
Kein Gestein, sondern ein eisenhaltiges Sediment,
das bis zu 20 - 40 % Eisen enthalten konnte und in geringen Tiefen auch
in Grundwasserböden Norddeutschlands gefunden wurde. Besonders
eisenhaltig war das in feuchten Heidelandschaften und an Gewässern
vorgefundene Raseneisenerz. Es bildete den Grundstein der
Eisenherstellung, die auch im Norden weit verbreitet war.
Raseneisenstein konnte sehr leicht mit Hacke und Spaten gewonnen werden.
Er kam hauptsächlich in feuchten sumpfigen Niederungsgebieten vor. Die
Verhüttung entstand schon zu Zeiten der Germanen und Wikinger in
Rennöfen (s. d.).
Reste von Schlacken und Brennöfen fand man in
Süderschmedeby, Havetoft, in der Treeneniederung, um den Langsee und in
Klappholz.
Räuberhöhle
Hügelgrab als "Ganggrab" aus der jüngeren
Steinzeit zwischen Idstedt und Schleswig gelegen. Die Grabkammer ist bis
heute begehbar. Im Mittelalter hatte sie über längere Zeit einer Bande
von Wegelagerern als Unterschlupf und Versteck gedient, was zu dem
volkstümlichen Namen Räuberhöhle für ein Grab führte.
Raubernannte
Aus acht Männern bestehendes Eidkollegium einer
Harde, das bei Diebstahl und Raub bei der Wahrheits- und Urteilsfindung
half. Sie wurden von den Bauern für ein Jahr ernannt und vom Amtmann des
Königs vereidigt. Es war kein staatliches Organ, sondern ein Hilfsorgan
der Bauerngemeinden.
Rauchen
Siehe unter Tabak.
Rechensmann
Jede Trinte (s. d.) hatte einen Rechensmann. Er
war eine Art Gemeindevorsteher. Zuständig für die Einziehung von
Steuern, Brüchen (Strafgeldern) (s. d.), Verbittelsgeldern (s. d.) für
den Landesherrn.
Recognitionsgelder / Rekognition
1) Jährliche Steuerabgabe für ländliche
Gewerbetreibende.
2) Anerkennungsgelder die als eine Art Pacht
bezahlt wurden.
3) Auch Schutzgelder.
4) Gebühr für amtliche Eintragungen und
Beglaubigungen.
rectus
(lat.) richtig. rec. = Abkürzung für empfohlen.
Redder
Ein Weg der auf beiden Seiten von Knicks (s. d.)
begrenzt wurde.
Redzellast / Ritzellast
Nach dem Jütschen Low kleine Gebührnisse , welche
ein Bauer von seinem Gute "jährlich seinem Herrn zu leisten schuldig
war".
Reep / Reepemate
Mess-Schnur oder Messkette zur Landvermessung. (s.
a. u. Wang)
Reepschläger
Beruf. Auch Reifer oder Seiler. Hersteller von
Seilen.
Reet / Reetdächer
Reichere Bauern und Bürger deckten ihre Häuser mit
Reet, ärmere mit Stroh ein. Reet musste im Winter geschnitten sein, noch
besser war Winterreet vom Boot aus geschnitten. Dabei nahm man ein Ende
des Halms mit, der unter der Wasseroberfläche gehärtet und besonders
dauerhaft war.
Das Reetdach hielt zur Südseite 30 bis 40 Jahre
und nach Norden fast die doppelte Zeit. Das Abtauen durch die Sonne
"kränkte" (schädigte) das Dach. Die Firstabdeckung erfolgte regelmäßig
mit Heidsoden (Placken s. d.)
Zum Handwerkszeug des Dachdeckers gehörten das
Klopfbrett, die mit einer langen Öse versehene Nähnadel (zum Annähen des
Reets auf den Latten) und das Knieleder (zum Schutz der Kniee vor den
langen, scharfkantigen Reethalmenden.
Genäht wurde mit Zink- oder Kupferdraht. Dabei gab
es einen Binnen- und einen Butennäher (Außennäher) die durch Zuruf
miteinander zusammenarbeiten.
Refection
Wiederherstellung. Es gab Wege- und
Brückenrefectionen.
Reformation im Norden
Durch Martin Luther angestoßene
Erneuerungsbewegung im Christentum zu Beginn des 16. Jh. die mit einer
erheblicher Erneuerung der Weltordnung verbunden war.
Für Martin Luther war der übertriebene
Ablasshandel Anlass zur Verfassung seiner 95 Thesen im Jahre 1517.
Luther unterzog die Traditionen der Kirche einer strengen Prüfung. Das
führte zu einer massiven Kritik am Papsttum. Traditionen die seiner
Meinung nach der Schrift (Bibel) widersprachen, lehnte er ab.
Zum theoretischen Ringen um die richtige Auslegung
der Bibel traten bald politische Aspekte hinzu.
In Husum fand 1522 die erste evangelische Predigt
statt. Mit Pastor Harmen Tast, Husum und damit begann die Reformation in
Schleswig-Holstein.
1525 verkündete ein entlaufner Mönch namens
Friedrich in Schleswig als erster "die reine Lehre".
An der St. Nicolaikirche in Flensburg fand die
erste protestantische Predigt am 30. 11. 1526 statt.
Mit der Kirchenordnung von 1542 galt die
Reformation im Norden als abgeschlossen.
1555 war die juristische Teilung der christlichen
Kirche in Katholiken und Protestanten vollzogen.
Große Förderer der Reformation im Norden waren
König Friedrich I. (1523-1533) und dessen Sohn Christian III. (1533 -
1559)
Reformationen
Verbesserte Stadtrechte die das Lübische Recht (s.
d.) ablösten.
Regal, Regalien
Leistungen der Nutzer an den Fürsten, der dafür
wirtschaftlich nutzbares Hoheitsrecht, z.B. Wasser-, Mühlen-, Steuer- ,
Münzregal vergab.
Regest
lat. res gestae = die getanen Dinge
1) Zusammenfassung des Inhaltes einer
mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Urkunde.
2) Inhaltsangabe einer Urkunde nach Datum
geordnet.
Rehejagt / Rehegeld
Es gibt zwei Erklärungen:
1) eine Steuer, eine Abgabe, als Ablösung von der
Pflicht einen Mann bei den Treibjagden zu stellen und die Jäger und
Pferde bei den Wolfsjagden zu verpflegen."
2) Unterhalt für die Jäger des Königs die durch
Abhalten der Jagd dafür sorgten, dass in der Gegend die Schäden an den
Weidetieren nicht überhand nahmen.
Reichsbankhaft 1813
Durch den dänischen Staatsbankrott 1813 (s. d.)
ausgelöstes Gesetz zur Haftung der Grundbesitzer für Schulden des
dänischen Staates.
Zur Wiederherstellung der Staatsliquidität wurden
der Reichsbank 6 % vom Wert aller Grundstücke, Zehnten und Gebäude
zugeschrieben (Reichsbankhaft), welche die Eigentümer entweder auf
einmal abzutragen oder in reichlich 30 Jahren mit
61/2 % zu verzinsen hatten.
Durch diese Bankhaft floß ein großer Teil des
Silbergeldes aus den Herzogtümern an die neue Reichsbank. Unerträglich
für die Schleswig-Holsteiner war, dass den Dänen selbst diese Schuld
nicht aufgebürdet wurde. Durch diesen Ausfall mussten die Herzogtümer 5
Millionen Reichsbanktaler zusätzlich aufbringen.
Im Zuge der Umstellungen kam es auch zu einer
Währungsreform innerhalb der wertvolle Schleswig-holsteinische
Courant-Taler in wertlosere Reichsbanktaler umgetauscht wurden. Das
schürte die Wut auf die Dänen.
Die Reichsbankhaft führte für viele Bauern zu
unerschwinglich hohen Belastungen und in Folge zu zahlreichen Konkursen.
Verstärkt wurde die Entwicklung noch durch eine Viehseuche 1813 und den
Krieg 1814 und hohe Einquartierungslasten.
Siehe auch unter Staatsbankrott.
Reichsdänisch / dän. Rigsdansk
Analog zum Hochdeutsch die Standardvariante der
dänischen Sprache. Als Schriftsprache basierte sie auf der Sprache von
Seeland und Schonen und verdrängte vom 15. bis 18. Jh. langsam die
regionalen Varianten der dänischen Sprache.
Reismühle in Flensburg
Ehemaliges bedeutendes Industrieunternehmen in
Flensburg am Süderhofenden. Die Reismühle wurde 1833 errichtet und wurde
das größte Unternehmen der Fördestadt. Produkte wurden nach
Ostdeutschland, Schweden, Dänemark und Übersee exportiert.
Als man im vorigen Jh. feststellte, dass Reis
besser schmeckte, wenn man ihn ungeschält einführte, begann Flensburgs
Kaufmann Hans Thomsen Fries damit ihn völlig ungeschält zu importieren.
Er gab dem Reis den Namen "Paddy" unter dem dieser bekannt wurde. Es
wurde dazu ausschließlich Carolina-Reis aus Hinterindien verwendet der
hier enthülst wurde.
1858 wurde die Reismühle von dem Flensburger
Handelshaus H. C. Kallsen stark ausgebaut.
Der vom Hafen mit Pferdefuhrwerken gebrachte
Roh-Reis wurde von Staub, schlechten Körnern und fremden Bestandteilen
befreit. Dann gelangte er in die Schälmaschinen, die die äußere Hülle
und die innere Silberhaut entfernten. In Rüttelapparaten wurden noch
anhaftende lose Bestandteile entfernt und in einem komplizierten
Verfahren erhielt er den erwünschten Glanz. Dann wurde er von
Siebmaschinen sortiert.
In den ersten Jahren schälte man 5.000 bis 10.000
Zentner Roh-Reis. 1892 waren es schon 230.000 Zentner die zum größten
Teil exportiert wurden. Ein Abfallprodukt, das Reisfuttermehl wurde ein
begehrtes Futter für Rinder und Schweine.
Am 1. 1. 1901 wurde die Reismühle an die
Reismühlen GmbH in Bremen verkauft. Hier waren die neun in Deutschland
bestehenden Reismühlen vereinigt.
Als man in den Ursprungsländern begann dort an Ort
und Stelle den Reis zu schälen und zu bearbeiten, musste die Flensburger
Reismühle 1908 schließen.
Rekognition / Recognition
1) Grundheuer (Pachtzins) des Festers (Pächters)
an den Grundherrn.
2) Anerkennung, Beglaubigung. Rehkognitationsgeld
= Bezahlung für solche amtlichen Eintragungen.
relicta filia (vidua)
(lat.) zurückgelassene Tochter (Witwe).
Remonstranten
(von lat. remonstrare = zurückweisen.)
Protestantische reformierte Religionsgemeinschaft
in Holland und Schleswig-Holstein. Sie wurden auch Arminianer genannt.
Ihr Gründer war der Theologe Jacobus Arminius
(1560 - 1609). Ihre Wurzeln hatten sie in den Niederlanden des 17. Jh.
Sie betonten die Willens- und Glaubensfreiheit des
Menschen.
Sie lehnten den Kalvinismus ab und mussten als
Verfolgte ihre niederländische Heimat verlassen. Einige emigrierten in
das Herzogtum Schleswig und waren 1621 Mitbegründer Friedrichstadts und
Glückstadts. Nach Beendigung ihrer Verfolgung 1630 kehrten viele
Remonstranten nach Holland zurück.
remonstrirung
(lat.) Einspruch.
Remonte / remontieren
Junges, für die Wehrmacht (Kavallerie) bestimmtes,
noch nicht zugerittenes Pferd. In einer Remonte-Verordnung von 1776
wurde die "Stellung der Nationalpferde" und der Umgang mit ihnen
vorgeschrieben.
Unter remontieren versteht man die Ergänzung des
Pferdebestandes durch Jungpferde.
Remuneration
Entschädigung, Vergütung, Arbeitsentgeld.
Rendsburger Vergleich
Im Rendsburger Vergleich vom 10. 7. 1675
verzichtet der gottorfsche Herzog Christian Albrecht gegenüber dem
dänischen König auf seine 1658 erreichte Souverenität am schleswigschen
Anteil. Der Vertrag bestimmt, dass der Herzog kein Bündnis mit fremden
Mächten eingehen darf und bestehende Bündnisse sich nicht gegen den
König richten dürfen. Der Herzog muß das Amt Schwabstedt und den
herzoglichen Anteil am Domkapiel- und Kirchengut von Schleswig an den
König abtreten und ihm auch alle Festungen überlassen.
Rennofen
Vorrichtung zur Gewinnung von Eisen aus
Raseneisenstein (s. d.) Es war ein aus Lehm und Stein errichteter
Schachtofen. Beheizt wurde er mit Holzkohle, Holz oder Torf und mit dem
Blasebalg belüftet. Je nach Bauart wurden 1100 bis 1550° C erreicht.
Dieses Verfahren fand schon bei den Germanen (s. d.) und Wikingern (s.
d.) statt und hielt sich fast 2000 Jahre. Pro Verhüttung konnten mehre
Kilo bis zu einem Zentner Eisen gewonnen wurden. Besonders eisenhaltig
war das in feuchten Heidelandschaften und an Gewässern vorgefundene
Raseneisenerz. Die Eisengewinnung war mit einem riesigen Holzverbrauch
verbunden und die hauptsächliche Ursache für das Abholzen der Wälder in
Schleswig-Holstein.
Rentekammer
Von 1660 bis 1848 die oberste Zentralbehörde für
die Wahrnehmung der materiellen Belange des Staates. Die königliche
Rentekammer war ein Gremium hoher Staatsdiener, die für den Herzog oder
König Entscheidungen trafen. Die Rentekammer war in einen deutschen und
in einen dänischen Teil getrennt. Die dänische Rentekammer befand sich
in Kopenhagen, die deutsche, für Gottorf zuständige in Kiel.
Die Großfürstliche Rentekammer zu Kiel war die
Zentralbehörde des gottorfischen Staates für Domänen und Einkünfte,
Finanzen und Rechnungen.
Sie war auch die federführende Zentralbehörde für
die Volkszählungen (s. d.)
Repartition / reparttionis
Verteilung, anteilmäßige Zuteilung. Beanspruchung.
requisitum
(lat.) Zubehör, Notwendiger Gegenstand.
Rescript
Verfügung, Bescheid "z.B. "Dänisches
Sprachreskript" (s. d.).
Restant
(lat. restare = zurückbleiben, übrig bleiben)
Rückständiger Schuldner.
Reunion
Gewaltsame Gebietsaneignung, Einverleibung.
Anno 1684 z. B. erließ der dänische König ein
Patent, in dem er die Einziehung des gottorfschen Anteils am Herzogtum
Schleswig bekannt gab und durchsetzte.
Reunionsprozess
Bis in die erste Hälfte des 19. Jh. bestehendes
Recht, das einem Bohlbesitzer gestattete, ein früher von dem Bohl
abgetrenntes Landstück jederzeit zurück zu fordern.
(siehe auch unter Beispruchsrecht und Laghäfd)
Reuter
ursprünglich Militärreiter.
Reuterbohl
Eine Einrichtung seit 1670, wonach ausgesuchte
Bohlstellen einen Reiter für die Kavallerie stellen mussten. Wurde bald
wieder aufgehoben.
"Der auf einer Reuterbohl wohnet, soll entweder
selbst reiten können oder einen tüchtigen Kerl für sich halten mit
zugehörigem Pferd, Gewehr und Kleider, wie sich gebühret und auf der
Mynsterung für gut mag befunden werden".
Dafür wurde die Reuterbohl außer von Wolfsjagden
von allen Bürden und Beden und Abgaben freigestellt.
Reuterkate
In Fortsetzung der Reuterbohleinrichtung ab 1680
erbaut zur Unterbringung von berittenen Soldaten. Auch diese Einrichtung
wurde bald wieder aufgegeben, aber der Name hielt sich noch lange.
Revenuen / Revenüen / revenues
Einnahmen der Obrigkeit und der Kirche von ihren
Untertanen und Gläubigen. Z. B. beim Erwerb von Liegenschaften. Eine
Zusammenfassung von Abgaben aller Art.
Rezess
Veralteter Ausdruck für einen landes- oder
ortsrechtlichen Vergleich. Es wurden z. B. Regelungen (Vergleiche) über
die Allmende oder das Huderecht (s. d.) getroffen.
Historisch stellte der Rezess auch den Abschluss
eines Vertrages dar.
Ribe / Ripen
Eine der ältesten Städte Dänemarks im Südwesten
Jütlands. Während des Mittelalters bis in die frühe Neuzeit war Ribe
wichtigster dänischer Hafen an der Nordsee. Erst 1870 verlor Ribe diese
Bedeutung an die neu gegründete Hafenstadt Esbjerg.
Schon im Jahre 860 als der Missionar Ansgar von
Bremen einen Standort für seine Kirche suchte, war Ribe eine blühende
Stadt. 1403 wurde Ribe von den Wenden geplündert. Zwischen 1176 und 1402
zerstörten sieben Brandkatastrophen große Teile der Stadt. Die beiden
Fluten (s. d.) von 1362 und 1512 schädigten die Stadt sehr. Ein großer
Brand 1580, vier Pestepidemien, mehrere große Fluten führten zum
Niedergang der Stadt.
Eine weitere Pestepidemie im Jahr 1659 kostete
einem Drittel der Einwohner das Leben. Die Einquartierung von Soldaten
in mehreren Kriegen raubte den Bürgern den einstigen Wohl- stand.
Obwohl Ribe als Enklave im Herzogtum Schleswig
südlich der Königsau gelegen war, gehörte es immer zum Königreich
Dänemark.
Ribe selbst nennt sich auch Storchenstadt, obwohl
nicht mehr so viele Störche wie früher nach Ribe kommen. Vor etwa 100
Jahren sollen es noch um die 4.000 Paare gewesen sein.
Siehe auch unter Dom zu Ribe.
Richtstätten / Galgen
Beispiele:
Gulliberg, Galgenberg bei Klockries. Hier fand am
2. 12. 1786 die letzte Hinrichtung statt. Die ganze Bevölkerung wurde
dabei verpflichtet Augenzeuge zu sein.
Horn Holz. Flensburger Hinrichtungsstätte. Am 17.
10. 1820 fand die letzte Hinrichtung statt. Gerichtet wurden sdechs
Menschen
(siehe auch unter Galgen)
Riemer
Beruf. Sattler der auf die Herstellung von Riemen,
Gurten spezialisiert war.
Ringeln
Aufstellen der Moorsoden zum Trocknen in kleinen
runden Haufen.
Ringreiten / Ringreiterfeste
Im Norden noch häufig praktiziertes
mittelalterliches Turnier nach mittelalterlichen Regeln. Schon 1597,
1603 und 1649 wurde von großen Ringreiterfesten auf Gottorf, Hamburg und
Schleswig berichtet. Seit 1665 unterhielt die Stadt Kiel eine ständige
Reiterbahn "Campus maritius" (= Marsfeld) fürs Ringreiten, die 120
Schritte lang und 8 Schritte breit war.
1693 wurde in Tondern neben dem Schützenkorps ein
erstes Reiterkorps gegründet, welches das Ringreiten pflegte.
Um 1730 gab es in Eiderstedt eine Ringreitergilde.
Von nun an entstanden überall Ringreitergilden.
Der Reiter musste im vollen Galopp eine Lanze
durch einen Ring stechen, der von einem torartigen eichenlaubumkränzten
Gerüst herabhing. Sieger war, wer die meisten Ringe aufgespießt hatte.
Ringreiterfeste wurden früher in jedem Dorf
gefeiert und von den Ringreiter-Gilden durchgeführt. Für viele Dörfer
war es das größte Fest des Jahres.
Ringtränke
In Nordfriesischen Überschwemmungsgebieten des
Deichvorlandes in denen die Weiden bei Hochwasser mit Salzwasser
überschwemmt wurden, war die Versorgung des Viehs auf den Feldern mit
Süßwasser von großer Bedeutung. Auf kleinen Warften (Wurten) (s. d.) die
oben mit einer Senke versehen waren, sammelte sich bei Regen das
Trinkwasser fürs Vieh. Außerdem konnte sich das Vieh bei Hochwasser auf
diese Wurten retten.
Erste Ringtränken wurden schon um 1500 n. Chr.
gebaut.
ristricus
(lat.) Stiefvater.
Robbenjagd
(siehe unter Seehundjagd).
Roest
Adeliger Gutshof bei Gelting (s. d.). Die
ursprüngliche Burg wurde schon 1231 in König Waldemars Erdbuch genannt.
Jahrhundertelang war das Adelsgeschlecht der von Rumohrs hier ansässig.
1590 wurde das Herrenhaus gebaut, 1641 der Ost-
und 1770 der Westflügel.
Bekannt war Roest für langjährige Betreibung der
Leibeigenschaft. Gut Roest war 1740 mit fast tausend Leibeigenen der
volkreichste Gutsbezirk in Angeln. 1797 wurde das Gut Roest parzelliert
und am 1. 5. 1799 die Leibeigenschaft aufgehoben.
Den ältesten Teil des Herrenhauses, ein
zweigeschossiges Backsteinhaus mit Doppelgiebel errichtete 1590 Asmus
von Rumohr, dem auch das Gut Rundhof (s. d.) gehörte. Den linken Flügel
baute 1641 dessen Enkel Heinrich von Rumohr.
(Ein ausführlicher Artikel von Richard Albert über
die Leibeigenschaft auf Gut Roest findet sich im Jahrbuch des Angler
Heimatvereins 1969, Seite 40ff)
Rossmühle
Von Pferden in Göpeln (s. d.) angetriebene Mühlen.
Oft als Graupen- und Grützmühlen.
Sie unterlagen nicht dem Mühlenzwang (s. d.)
Roter Haubarg
Die Geschichte des Haubargs begann 1575 bis 1579
kurz nach der Entstehung des Adolfkooges. Er gehörte dem Gottorfer
Herzog Adolf.
1579 brannte der erste Haubarg (s. d.) ab und
wurde von Arrien Wallichs aus Witzwort wieder aufgebaut. Da das Haus
nicht total abgebrannt war und teilweise erhalten blieb, besteht der
neue Haubarg aus dem Vorhaus aus dem 17. und dem Hinterhaus aus dem 18.
Jh. Die ursprünglich aus roten Ziegeln bestehenden Mauern wurden weiß
übertüncht.
Das gewaltige Reetdach ruht auf acht großen
Ständern und erreicht im First eine Höhe von 17 m und hatte 700 qm Wohn-
und Wirtschaftsfläche.
Die Besitzer waren sowohl Gast- als auch
Landwirte.
Im 1579 abgebrannten Erstbau befand sich ein
großes Kellergewölbe mit Eichenpfählen, Ketten und Halseisen und es
diente als Gefängnis.
Die Familie Asmussen, die den Haubarg 1796 kaufte
vermachte der Stadt Husum im Jahr 1870 270 Demat wertvollsten
Marschlandes als eine Stiftung für Hilfsbedürftige der Stadt. Die Stadt
Husum (s. d.) erbaute der Spenderin Catharina (Tina) Asmussen auf dem
Marktplatz vor der Kirche den "Tine-Brunnen".
Rotes Kreuz
Bis Mitte des 19. Jh. gab es keine Kriegs- und
Verwundetenkrankenpflege. 1859 reiste der Schweizer Geschäftsmann Henry
Dunant nach Italien. Dabei wurde er am 24. Juni 1859 bei dem kleinen Ort
Sulferino Zeuge einer Schlacht bei der an einem einzigen Tag rund 6.000
Menschen getötet und 25.000 verwundet wurden. Das Leid der Soldaten
entsetzte ihn so, dass er den ursprünglichen Zweck seiner Reise vergaß
und sich mehrere Tage der Versorgung der Verwundeten widmete. Unter dem
Eindruck dieser Erlebnisse schrieb er ein Buch, in dem er die Gründung
von Hilfsorganisationen beschwor. Er schickte es auf eigene Kosten an
führende europäische Politiker und Militärs.
Am 22. August 1864 wurde in Genf die erste Genfer
Konvention "betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst
verwundeten Militärpersonen" von 12 Staaten unterzeichnet. Schon vorher
hatten Konferenzen und internationale Komitees etliche Regelungen und
Absprachen getroffen. Hervorzuheben war dabei die Konferenz vom 29.
Oktober 1863 an der 16 Länder teilnahmen und eine Resolution annahmen.
Der Norden war deswegen interessant, weil am 16.
April 1864 bei der Schlacht von Düppel auf den Düppeler Schanzen
erstmals in der Kriegsgeschichte Hilfskräfte und mit Dr. Louis Appia und
dem holländischen Hauptmann Charles van de Velde, auch offizielle
Deligierte unter dem Zeichen des Roten Kreuzes an einem Krieg teilnahmen
und den Verwundeten halfen.
(Siehe auch unter Düppeler Schanzen und unter
Vaterländischer Frauenverein)
Rotgießer
Beruf des 18. Jh.. Auch Apengießer. Er stellte aus
Legierung von Kupfer und Zink (Messing) Gussarbeiten her.
Rudekloster / Rüdekloster / Rhyekloster
Zisterzienserkloster "Rus regis" in Glücksburg.
Das Vorgängerkloster in Schleswig wurde 1040 von Bischof Rudolf von
Schleswig gegründet. Die Mönche stammten vom Kloster St. Michaelis (s.
d.) in Schleswig, von wo sie wegen unsittsamen Lebenswandels 1192 ins
neu gebaute Kloster Guldholm (Güldenholm) (s. d.) am Langsee kamen.
Seinen endgültigen Platz erhielt das Rudekloster
1209 durch Umsiedlung auf das Gebiet des heutigen Glücksburgs (s. d.)
Die Mönche gaben dem Kirchspiel Munkbrarup den Namen (munk = Mönch).
Den Zehnten erhielt das Kloster von Munkbrarup,
Grundhof und Broager. Für die Bauern eine gute Zeit die zu dem Spruch
führte: "Unter dem Krummstab ist gut leben."
Die Mönche wirkten sich sehr segensreich auf die
Bevölkerung aus. Sie brachten neue Erkenntnisse für die Landwirtschaft,
den Wege- und Brückenbau, das Mühlenwesen, die Be- und Entwässerung, die
Jagd und den Fischfang und für die Medizin.
Nicht immer aber waren die Mönche bei der
Obrigkeit beliebt. 1259 geriet ihr Abt Arnfast in den Verdacht den
dänischen König Christoph I. mit Gift im Abendmahlskelch umgebracht zu
haben.
1283 wurden die Mönche auf Geheiß des Schleswiger
Bischofs für einige Zeit aus dem Kloster verjagt.
1528 schloss sich der Konvent unter Abt Johannes
Hildebrandt der Reformation (s. d.) an. Zehn Jahre später wurde das
Kloster säkularisiert (verweltlicht) und kam mit allen Besitzungen in
königlichen Besitz. König Friedrich II. überließ es 1582 seinem Bruder
Herzog Johann dem Jüngeren von Sonderburg, einem Sohn des dänischen
Königs Christian III., der es abreißen und 1582 darauf das Glücksburger
Schloss (s. d.) errichten ließ.
Rüffel / Rüffelbrett
Geriffeltes Holzbrett als Waschbrett. In späterer
Herstellung wurde es mit geriffeltem Blech beschlagen. Es wurde in die
Waschbalge (Waschballig) gestellt und darauf die Wäsche gerieben.
Rugh
Roggen.
Ruhr
Bakterielle sehr ansteckende Darmerkrankung. 1750
bis 1762 grassierte die Ruhr im Herzogtum Schleswig und raffte viele
Menschen dahin.
Rum
Alkoholisches Getränk aus Zuckerrohr.
Rum-Verschnitt beruht auf der Tradition alter
Flensburger Rumhandelshäuser den aus Dänisch-Westindien importierten
Jamaika-Rum mit Monopolalkohol und Wasser auf Trinkstärke zu
verschneiden. Der Jamaika-Rum war dazu besonders wegen seines intensiven
Geschmacks geeignet.
Flensburg war durch seine große Seeflotte
(Westindienflotte), seine Zugehörigkeit zu Dänemark (Schutz auf den
Weltmeeren durch Dänemarks Neutralität) ab Mitte des 18. Jh. einer der
wichtigsten Standorte der Rumherstellung.
Von 1802 bis 1807 kamen über 300.000 Liter 70-
80%iger Rum nach Flensburg.
Insbesondere wurde die Strecke nach
Dänisch-Westindien befahren. Dänisch-Westindien gehört nicht zu Indien
sondern zu den Antillen, jener Inselkette in Mittelamerika, zu der auch
Kuba und Jamaika gehören.
In Flensburg wurde das Zuckerrohr von den
Jungferninseln in Zuckerraffinerien zu Zucker verarbeitet. Als
Nebenprodukt fiel dabei Rum an, welcher in den Schnapsbrennereien auf
angenehme Trinkstärke herabgesetzt wurde.
Zu den bekanntesten Flensburger Rumhäusern
gehörten Balle (1717), Sonnberg (1781), Pott (1848) und Hansen (1883).
Rummelpott / Rummelpottlaufen
In Norddeutschland bekanntes, selbsthergestelltes
Instrument aus einem mit Leder als Trommelfell bespanntem Topf. In der
Mitte wurde ein Stock durchgesteckt, der beim Rein- und Rausziehen
kräftige rummelnde Töne von sich gab. Der Rummelpott konnte auch etwas
kleiner aus einer Dose mit Strohhalm bestehen.
Zu Sylvester zogen Kinder vermummt oder verkleidet
damit von Haus zu Haus (Rummelpottlaufen) und sangen Bittgesänge für
kleine Gaben. "Fru maak de Dör up de Rummelpott will in"
Rundhof / Rundtoft
Größtes Herrengut in Angeln und Kätnerdorf in
Stangheck, (heute Amt Geltinger Bucht). Gut Rundhof wurde 1231 erstmalig
als Königsgut erwähnt. Es war der Hauptsitz des Runi. Errichtet war es
an Stelle einer noch älteren Wasserburg. Vom König ging es 1285 ans
Adelsgeschlecht Skram (Schramm). 1391 ging es an die von Krummendieks,
über die von der Wisch und die von Seefelds, an die von Ahlefelds.
1431 wurde "Runtofft" geschleift. 1460 stand es
wieder.
Durch Heirat gelangte es 1557 in den Besitz des
Adelsgeschlechtes derer von Rumohr in deren Händen es über 400 Jahre
blieb. Mit zwei Ausnahmen wurde es in zwölf Generationen vom Vater auf
den Sohn vererbt.
1610 wurde das ältere Herrenhaus und 1756 wurde
das neue Herrenhaus mit Kavaliershaus (zur Aufnahme des Hofstaats) und
Pferdestall von dem Baumeister Sonnin gebaut.
Die gesamte Landfläche betrug 811 ha; zum Haupthof
gehörten 465 ha, zum Nebenhof 189 ha. Der größte Teil waren Wald und
Wiesen.
Am 1. 5. 1800 wird auf Gut Rundhof die
Leibeigenschaft aufgehoben.
1814 wurde Gut Drült (s. d.) abgetrennt.
Runen / Runensteine
Älteste Schriftzeichen der Germanen vom 2. bis 12.
Jh. als geritzte und gravierte Inschriften auf Gegenständen und
Steindenkmälern (Runensteine). Ihren Schwerpunkt hatten die Runen im
südskandinavischen und jütländischen Raum. Runen wurden vor allem als
Gedenkschriften für Verstorbene oder besondere Ereignisse verwendet.
Eine Buch- und Urkundenschrift wurden die Runen nie.
Das alte Futhark-Alphabet hatte 24 Zeichen
(Runen).
Ein Runenstein wurde in Busdorf gefunden mit der
Inschrift:
"König Sven setzte den Stein nach seinem
Gefolgsman Skarde, der nach Westen gezogen war, aber nun den Tod fand
bei Haitabu."
Besonders reichlich waren die Runenfunde in
Schweden, wo man ca. 2.500 Runensteine fand. Erst im 16. Jh. ging in
Schweden die Zeit der Runen zu Ende.
Bis in unsere Zeit hinein fanden Runen Verwendung
als Hausmarken (s. d.)
Mit der Christianisierung begann der Wechsel zur
lateinischen Schrift.
Der Runenstein von Jelling/Dänemark zeigt das
älteste Christenbildnis des Nordens und wird als "Dänemarks Taufschein"
bezeichnet. 1994 wurde er von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt und
unter Denkmalschutz gestellt.
Rungholt
Eines von sieben Kirchspielen der ehemaligen Insel
Strand im Nordfriesischen Wattenmeer in der Nähe Nordstrands. Rungholt
versank bei der Zweiten Marcellusflut (Grote Manndränke) (s. u. Fluten)
am 16. Januar 1362. Heute noch sind zahlreiche Spuren im Watt zu finden.
Einige Teile wurden wiederbesiedelt gingen aber in
der Sturmflut von 1532 unter.
Lange galt Rungholt als eine Legende, heute aber
weiß man durch Funde, dass es Rungholt wirklich gegeben hat. Rungholt
war einst der Haupthafen der versunkenen Edomsharde.
Rus Regis
"Land des Königs". Frühe Bezeichnung für die
Region in der um 1200 in Glücksburg das Zisterzienserkloster (s. u.
Rudekloster) gebaut wurde.
S
Sagesald
Straf- und Brüchegelder, Gebühren und andere
Einnahmen aus der Jurisdiktion.
Säkulum
(lat.) Jahrhundert. Zeitraum von 100 Jahren.
Salarium
1) Sold. Ursprünglich Salzdeputat. Römische Beamte
und Soldaten erhielten eine Ration Salz, das Salarium für ihre Reisen.
Dieses wurde später in Geld umgewandelt. Daraus leitet sich der Begriff
Salär für Lohn ab.
2) Gehalt des Vogtes.
3) Leistungen für den Landschreiber.
Salveguard / Salvaguardie / Salvugardi
Sicherheitswache (im 16. u. 17. Jahrhundert) Eine
Art Landmiliz, mit Naturalien bezahlte Schutztruppe der Kirchspiele
gegen kriegerische Übergriffe von Plünderern.
Salzhandel
Handelsbereich von höchster wirtschaftlicher
Bedeutung. Salz diente nicht nur als Würz- und Konservierungsmittel,
sondern auch als Zahlungsmittel. Erster Salzhandel in Europa war seit
der Jungsteinzeit bekannt. Wer über Salz verfügte, verfügte über Macht.
Der Transport erfolgte mit Pferdefuhrwerken oder
mit Schiffen, die bis zu 65 Tonnen fassten. Das von der Lüneburger
Saline stammende Salz wurde über einen 1398 gebauten Kanal nach Lübeck
befördert. 1441 bekamen die Lüneburger und Lübecker ein Privileg für
diesen Salzhandel.
1470 garantierte König Christian I. den Städten
Lübeck und Lüneburg ein Salzmonopol für die nordischen Länder. 1500
machte der Salzhandel 24 - 31 % des gesamten Lübecker Handels aus.
1524 wurde Lübeck vom Salzzoll nach
Bergen/Schweden befreit.
1780 gab es eine königl. Verordnung über den
Salzhandel in den Herzogtümern. Alle Städte, Flecken und Landdistrikte
mußten eine bestimmte Menge Salz zu einem bestimmten Preis abnehmen, der
weit über dem des englischen Salzpreises lag und das darum viel
geschmuggelt wurde.
Eine große Bedeutung hatte auch das Friesensalz
(s. d.) (Torfmoorsalz).
Sandführer
Beruf. Er fuhr Sand von Balastberg (s. d.) auf die
Schiffe.
Sandmann / Sandmänner
Hardesgerichtsbeisitzer. Wahrmann,
Wahrheitsfinder. Sand (dän.) = wahr. Vom königlichen Vogt wurden jeweils
acht Sandmänner für jede Harde als Richter ernannt, deren Rechtsprechung
bei Totschlag, Verstümmelung, Heerwerk, Notzucht und Streitigkeiten um
Feldscheiden erforderlich wurde. Sie wurden vom Hardesvogt (s. d.) auf
Lebenszeit berufen und gehörten zu den angesehendsten Bürgern.
Sie waren Beisitzer bei den Thinggerichten in
verantwortungsvoller Stellung bei Grundstücksangelegenheiten,
Landtausch, Parzellierungen, Grenzfestsetzungen u. ä. erstinstanzlichen
Entscheidungen.
Siehe auch unter Wahrheitsmänner.
Sankelmark
Schlachtort im 1. Dänisch- Österreichischem Krieg.
Es gab hier 1863 eine Schlacht, da sich die Dänen bei ihrem Rückzug auf
den See zurückgezogen hatten und von dort nicht weiterkamen. (siehe auch
unter Oeversee)
Satten
Große flache runde etwa 10 cm hohe Schüsseln
(Bütten) mit 40 cm Durchmesser zum Abrahmen der Milch. Nach dem
"Holsteinischen Aufrahmungsverfahren" wurde die Milch in Satten geseiht
und in der Regel nach 24 Std., im Winter nach 48 Stunden entrahmt. Sie
wurden häufig noch in den Wohnstuben auf Regalen abgesetzt.
Siehe unter Buttern.
Sechsmänner
Siehe unter Kirchspielmänner.
Sechswöchnerin
Auch Kindbetterin. Frau nach der Geburt eines
Kindes. Neun Tage sollte sie das Bett hüten. Innerhalb einer Frist von
sechs Wochen nach Geburt sollte sie das Haus nicht verlassen, durfte
keinen Brunnen benutzen (Wasser aus dem Brunnen schöpfen) und sollte
sich schonen. Nach einem alten heidnischen Brauch machte die Geburt
unrein und musste durch priesterlichen Segen geläutert werden. Die
Sechswöchnerin galt sie in dieser Zeit als "unrein" und durfte die
Kirche nicht betreten und kein Abendmahl empfangen.
Der erste Gang nach der Entbindung (Introduktion
s. d.) musste der Gang in die Kirche sein. Beim ersten Kirchgang nach
einer Geburt musste die Wöchnerin erst von Pastor geweiht werden und
wurde erst danach von ihm in die Kirche geführt. Dafür zahlte sie ihm
ein Priesteropfer (s. d.) ein Dankopfer. Sie dankte dabei Gott für ihr
Kindlein und bat um deren Schutz. Dieses verkündete der Pastor von der
Kanzel.
(siehe auch unter Introduktion, Kirchfrau)
Seehundjagd / Robbenjagd
In früheren Jahrhunderten war der Seehund einer
ständigen Bejagung ohne Schonzeit und ohne Rücksicht auf Alter und
Geschlecht ausgesetzt. Alles vom Fell über das Fleisch bis zum Speck
(Tran) wurde gebraucht und der Seehund galt den Fischern da er
Fischfresser war als Konkurent.
Besonders schlimm wurde es, als auf den
Nordseeinseln Seebäder entstanden und es als Sport und Hauptvergnügen
betuchter Gäste galt den Seehund zu jagen. Waffentragend spazierten sie
stolz durch die Straßen und an den Stränden entlang. Bis in die ersten
Jahre des 20. Jh. hinein wurden die Seehunde von jagdwütigen Gästen, die
von Fischern auf die Liegeplätze gebracht wurden, geschossen. 1920 -
1930 (bis dahin gab es keinen Jagdschutz) war der Seehund fast
ausgestorben. Erst 1934/35 erhielt der Seehund durch ein Jagdgesetz eine
Schonzeit und konnte sich wieder vermehren.
Eine nochmals schlimme Zeit für den Seehund gab es
1945 nach Ende des 2. Weltkrieges, als englische Besatzungssoldaten
ungehemmt Seehunde abschossen.
Erst die völlige Jagdruhe ab 1973 bewirkte ein
Anwachsen der Bestände.
Seelenwärmer
Die wollene Kleidung der Frauen war so warm, dass
sie auch im Winter keine Mäntel trugen. Wurde es dennoch einmal zu kalt,
so banden sie sich gewebte Umschlagtücher oder gestrickte "Seelenwärmer"
um Rücken und Brust, die die Arme freiließen.
Seezeichen
Die ältesten Hinweise auf den Gebrauch von
nächtlichem Feuer als Nachtseezeichen für die Seeschiffart finden sich
375 bis 377 bei Homer. Aber schon 283 v. Chr. gab es den Pharos
-Leuchtturm von Alexandrien. Die Römer verwendeten auch schon Tonnen und
Bojen.
1222 errichtet die Stadt Lübeck in Falsterbro an
der Südwestspitze Schonens (s. d.) einen Leuchtturm. In Deutschland
wurden zur gleichen Zeit in Travemünde, 1306 auf der Südspitze von
Hiddensee und 1348 in Warnemünde Leuchttürme gebaut. 1576 gab es ein
Leuchtfeuer auf Borkum, 1644 auf der Insel Neuwerk und 1630 auf
Helgoland. Auf Helgoland handelte es sich um ein Steinkohlenfeuer.
Von Tonnen und Bojen wurde im Nordseeküstenbereich
schon in der Hansezeit (s. d.) Gebrauch gemacht. Die erforderlichen
Mittel dafür wurden durch die Erhebung eines Tonnen- und Bakengeldes
gedeckt.
Im 19. Jh. nahm das Seezeichenwesen einen großen
Aufschwung.
1873 übernahm das Deutsche Reich die Aufsicht über
das Seezeichenwesen. Auch internationale Regelungen wurden getroffen.
Seit 1912 gibt es das internationale Seenotzeichen
SOS (Save our Seeles = Rettet unsere Seelen)
Seife
Schon im Mittelalter hergestelltes aber sehr
teures Waschmittel. Schon 1795 mehren sich in Dänemark Hausrezepte zum
Herstellen eigener Seife aus Talg, Kalk und starker Aschenlauge.
Über Jahrhunderte hinweg wurde auch eigene Seife
durch Kochen von Fetten und tierischen Fettabfällen hergestellt. Auch
verendete Tiere wurden zur Seifenherstellung verwandt. Die Seifenmasse
musste stundenlang kochen und erkaltete dann im Waschkessel. Nach
einigen Tagen hatte sich an der Oberfläche eine feste Seifenschicht
gebildet, die in handliche Stücke geschnitten wurde.
Durch die Entwicklung von Soda und durch die
Einführung von Palm- und Kokosöl sowie südamerikanischem und
australischem Talg wurde die Seifenherstellung ab 1850 industrialisiert.
1870 gab es grüne Seife zu kaufen, die aber sehr teuer war. In vielen
Haushalten durfte Seife nur am Sonntag benutzt werden.
Siehe auch unter Buchenholzasche, büken, waschen.
Selbstergänzung
Form der Magistrats- und Bürgermeisterwahl in
Flensburg. Vom Mittelalter (Stadtgründung) an bis 1742 kam der Rat der
Stadt durch Selbstergänzung zustande. Das bedeutete, dass der Rat selbst
seine Mitglieder wählte.
Im Rat der Stadt waren die beiden Hälften
Flensburgs, der Norden durch St. Marien und die Ramsharde und der Süden
durch St. Nicolai und St. Johannis paritätisch vertreten. Jeder Teil
hatte die gleiche Anzahl Ratsherren und je einen gleichberechtigten
Bürgermeister. In der Praxis aber hatte fast immer der Dienstälteste ein
besonderes Gewicht. Schied ein Bürgermeister aus, so war ein Kandidat
aus seinem Stadtteil (Norden oder Süden) automatisch der Kandidat für
die Neuwahl. Bei der Bürgermeisterwahl hatten nur die Senatoren des
anderen Stadtteils Stimmrecht.
Von 1742 bis 1870 und von 1933 bis 1945 wurde der
Bürgermeister durch den Landesherrn ernannt. Von 1870 bis 1933 wurde er
direkt durch die Bürgerschaft gewählt.
selig
verstorben (auch weiland)
Sendkost
1) Kirchenälteste mussten jährlich vor der
Gemeinde Rechenschaft ablegen. Diese Zusammenkunft hieß nach dem gr.
Wort Synode = Send und die dabei gewährte Bewirtung Sendkost.
2) Verköstigung der Sendrichter.
Sendrichter
Zuständiger Archidiakon, der sich seit dem
Mittelalter als Zwischeninstanz zwischen Bischof und Gläubige geschoben
hatte.
Sententinen
Straftaten die in Sententienregistern festgehalten
wurden.
sepultus
(lat.) beerdigt, begraben.
Sequestrierung / Sequestrationszeit
Zwangsverwaltung eines States oder Staatsteiles.
In Schleswig-Holstein kam es im Laufe seiner
Geschichte häufig zu Sequestrierungen, hauptsächlich durch die dänischen
Könige über die Herzogtümer der Schleswig-Holsteinischen Herzöge.
servus
(lat.) Knecht, Diener, Höriger, Sklave.
Session
1) Eine sich lange hinziehende Tagung oder
Sitzung.
2) Gerichtssitzung (cum sessione et voto = mit
Sitz und Stimme.
3) Kommission zur Einberufung Wehrpflichtiger
Sessionsdistrikte
Wehrbezirke, die von Ämtern, Landschaften und
Gütern gebildet wurden. Sie waren eingeteilt in Lagen, die 6 - 8
Bauernhöfe umfassten. In den Lagen wurden Lageregister geführt, die alle
Dienstpflichtigen von ihrer Geburt an enthielten und nach Zu- und
Abgangslisten durch den Pastor regelmäßig vervollständigt wurden.
Setzwirt / Sitzwirt
Von Behörden eingesetzter Hofverwalter, meistens
der zweite Ehemann der Witwe des verstorbenen Hofbesitzers. Er wurde für
den Erben aus erster Ehe der Frau eingesetzt und führte den Hof bis zur
Volljährigkeit des Hoferben.
Sichte / Siche
Mähsense des 14. Jahrhunderts.
Sichten
Niederungen, tief gelegene Wiesenflächen, moorige
Stücke im Acker.
Siddel
(Nordfriesland) Abseite. Schräge Seitenkammern an
den Fachständerhäusern, die meist als Speise- oder Abstellkammern
genutzt wurden.
Siek
Bodensenkung, sumpfige Niederung. Häufig
Bestandteil von Ortsnamen.
Silberverwalter
Er hütete mit untergebenen Silberdienern das
Tafelgeschirr an Höfen und Schlössern.
Sime-Jü
Der am 22. Oktober am Simon Judä abgehaltene Vieh-
und Pferdemarkt in Flensburg der für den Raum eine ähnliche Bedeutung
hatte wie der Jacobi-Markt (s. d.) in Süderbrarup.
Sintrepul
(Angeln) Eisenschlacken als Rückstände der
Eisenherstellung aus Raseneisenstein (s. d.)
Sippe
Großfamilie. Eine nicht scharf umrissene Gruppe
miteinander verwandter Personen, in engerem Sinne die
Gesamtverwandtschaft eines einzelnen Menschen (also auch die mütterliche
Seite).
Gesamtheit der Blutsverwandtschaft und
Schwägerschaft einer Person in auf- und absteigender Linie
einschließlich der Seitenverwandten, ihren Ehepartnern und Nachkommen.
Im Gegensatz zur Sippe umfast das Geschlecht nur
die agnatische Abstammung von Vater-Sohn-Folgen und lässt die weiblichen
Linien (Töchter, Mütter) außer Acht.
Sirupspeck / Specksirup
Traditionsreiches ländliches Essen. Mehlspeisen
wurden in eine warme Tunke aus Sirupspeck, der in der Pfanne auf den
Tisch gestellt wurde, gestippt. Neben der Buchweizengrütze (s. d.) kam
er wöchentlich mindestens einmal auf den Tisch.
Sklavenkasse
Gesammelte Geldmittel zum Freikauf von Seeleuten
die von Piraten gefangen und in die Sklaverei (Galerensklaven) verkauft
wurden. Im 17. Jh. blühte von den Ostseehäfen aus der Orienthandel
(Gewürze). Vorwiegend im Mittelmeer wurden viele dieser Handelsschiffe
von Piraten (Barbaresken) gekapert, die Mannschaften gefangen genommen
und als Ruder- und Arbeitssklaven in die Sklaverei verkauft. Die einzige
Möglichkeit sie zu befreien bestand darin sie freizukaufen. Dafür fehlte
aber den Kaufleuten und Reedern das Geld. König Friedrich IV. von
Dänemark schuf eine staatliche Sklavenkasse aus deren Mitteln die
Freikäufe finanziert werden sollten. Als sich diese Kasse schneller
lehrte als füllte, verfügte er 1716, dass in der Kirche dafür gesammelt
werden sollte. Aber auch das reichte nicht und so führte er 1723 eine
Steuer ein, die man im Volksmund Türkensteuer nannte, weil die Türken
wie die Piraten Moslems waren.
Auch die Hanse führte solche Sklavenkassen ein.
Mitte des 18. Jh. mussten Seeleute und Reeder in Dänemark eine Art
Lösegeldversicherung abschließen. In der ersten Hälfte des 17. Jh.
wurden von allen Sklavenkassen gemeinsam allein in Algier 20.000
christliche Sklaven freigekauft. Ähnliche Zahlen dürfte es in den
übrigen Korsarenstädten gegeben haben.
1747 schloss König Friedrich der V. einen Frieden
mit Algier. Gegen eine jährlich zu zahlende Summe wurden nun dänische
Schiffe verschont.
1624 wurde eine Hamburger Sklavenkasse durch die
Hamburgische Admiralität gegründet. Dafür wurde der Besatzung je nach
Rang ein Betrag von der Heuer abgezogen.
1629 entstand auch vom Rat der Stadt Lübeck eine
1627 beschlossene Lübecker Sklavenkasse. Sie bestand bis ins 19. Jh.
1792 verbot Dänemark den Sklavenhandel in seinen
wenigen dänischen Kolonien.
Die letzte Lösegeldzahlung erfolgte 1805.
Skraaper / Schraber
Austernfischer in der Nordsee um Sylt. (siehe
unter Austernfischerei)
Sloothaken
(Plattdeutsch) Gestielter Haken zur Reinigung von
Gräben, mit dem man Kraut aus den Gräben zog.
Snitger / Snitker
Beruf: Tischler, Schnitzer. Bildhauer. Drechsler.
socer
(lat.) Schwiegervater
socrus
(lat.) Schwiegermutter
Söl´ring
Nordfriesischer Dialekt der auf Sylt gesprochen
wurde.
solotus
(lat.) ledig.
solvent
(lat.) zahlungsfähig.
solvit
(lat.) hat bezahlt.
Sommerbraut
Zu den dörflichen Abwechslungen gehörte ein
Bauernball. Die ledigen Bauernsöhne kamen zusammen, um auszumachen wer
welche Bauerntochter dazu einlud. Keines der Mädchen sollte als
Mauerblümchen übrig bleiben. Die Einladung an das Mädchen sprach der
dafür vorgesehene Bauernsohn aus.
In einigen Dörfern Angelns war es üblich um die
Pfingstzeit eine "Sommerbraut" zu wählen, die dann zu den
Veranstaltungen von ihm eingeladen wurde. Aus vielen solcher
Sommerbräute wurden später Ehefrauen. Wer nicht zum Bauernstande gehörte
wurde nicht eingeladen.
Sommer, dürre regenarme sonnenreiche .....
Anno 1652 war ein sehr trockener und warmer
Sommer. An Getreide war starker Mangel. Aber 1653 folgte ein sehr
fruchtbares Jahr mit guten Ernten.
Anno 1669 war ein trockener und dürrer Sommer der
im Herbst anhielt. Es kam in Nordfriesland zu Trinkwassermangel vor
allem auf den Halligen.
Anno 1670 Auch dieser Sommer war dürre und es
wuchs kaum Gras. Heu war sehr teuer. Kühe wurden zu Billigpreisen
verkauft weil kein Futter mehr vorhanden war.
Anno 1911 war ein besonders trockenes Jahr.
Sommer, regenreiche ...
Anno 1338, 1339, 1340 zerstörte Regen die Ernte.
Anno 1405-1406 regnete es von August bis in den
milden Winter.
Anno 1468 blieb das Korn wegen ständigem Regen auf
dem Feld.
Anno 1489 hatte es auf Eiderstedt diesen Sommer so
viel geregnet wie es in hundert Jahren nicht geregnet hatte. Zu St.
Jacob (25. Juli) lief das Wasser über alle Wege und alle Äcker waren
halb verdorben.
Anno 1585 Nasser Herbst, das Korn wurde im Winter
auf Schlitten geholt.
Anno 1588 regnete es 23 Wochen lang
ununterbrochen.
Anno 1648 gab es von Pfingsten bis in den Herbst
ständig starken Regen der alle Felder überflutete. Die Schäden waren
ganz erheblich. Es regnete auch den ganzen Herbst und in Nordfriesland
konnte kein Torf gewonnen werden.
Anno 1649 fiel am 11. Juli ein schrecklicher Regen
mit Hagel und Donner. Die Hagelkörner waren so groß wie Musketenkugeln
und waren so dick gefallen, dass alle Felder bedeckt waren. Seit
Menschengedenken hatte es kein solches Unwetter gegeben.
Anno 1650 war ein sehr nasser Sommer. Niemand
konnte sich erinnern, dass jemals in einem Jahr soviel Regen gefallen
war.
Nahrungsmittel waren knapp und teuer.
Anno 1661 war ein nasser Sommer der großen Schaden
an den Feldfrüchten anrichtete und zu Nahrungsmangel und sehr hohen
Nahrungspreisen führte. Noch 1662 war die Hungersnot groß. Roggen, der
in guten Jahren 4 Mark kostete, kostete jetzt 24 Mark und kam von
Hamburg.
Anno 1663 Nach einem fruchtbaren Sommer setzte ab
Johanni (24. Juni) Regen ein und überflutete niedrig gelegenes Land und
alles gemähte und ungemähte Heu verfaulte. Das in Schocken stehende Korn
wuchs aus und war verdorben. Der Torf musste mit Schiffen aus dem Moor
geholt werden.
Anno 1673 Nah einem dürren Sommer folgte 14 Tage
nach Johanni (24. Juni) Regen und Sturm und Heu und Korn wurden
verdorben "mit Kummer geborgen". Torf blieb meistenteils im Moor stehen.
Gleiche Verhältnisse gab es auch im Folgejahr 1674.
Anno 1750 von Pfingsten bis zum Herbst Regen.
Anno 1752 Es regnete und stürmte den ganzen Sommer
hindurch.
Anno 1790 vom 24. Juni bis 7. September nur Regen.
1931 Regen- und Hochwasserkatastrophe in
Nordfriesland.
1937 Vom 21. 7. bis 1. 8. fielen in der
Schleswigschen Geest in 12 Tagen 134 mm Niederschlag = 122 % des
Juli-Durchschnitts
Sommerschule
siehe unter Hirtenschule.
Sonderburg
Dänische Stadt an der Flensburger Förde deren
Altstadt auf der Insel Alsen (s. d.) liegt, während der westliche Teil
zur Kimbrischen Halbinsel gehört. Zwischen beiden verläuft der 250 m
breite Alsensund.
Gründungsdaten der Stadt sind nicht bekannt. 1169
wurde eine Burg zum Schutz gegen wendische Seeräuber errichtet. 1253
wurde die Ortschaft das erste Mal erwähnt. Erst 1353 wurde Sonderburg
zur Residenz von Herzog Waldemar V. der später als Waldemar III. König
von Dänemark wurde.
Wann Sonderburg Stadtrecht erhielt ist unbekannt.
Sonderburg war aber im 15. Jh. eine vollwertige Stadt, die im Laufe der
Jh. in viele Kriege und Auseinandersetzungen verwickelt war.
Zwischen Sonderburg und dem Haus Glücksburg (s.
d.) wie auch zu Gottorf (s. d.) standen enge familiere Verbindungen.
Bei der Abstimmung 1920 (s. d.) stimmten 59 % der
Sonderburger für den Anschluss an Deutschland. Dass es trotzdem zu
Dänemark kam, lag daran, dass das gesamte Abstimmungsgebiet geschlossen
behandelt wurde.
Sonntagsnamen
Kirchliche Sonntage hatten bis in die Neuzeit
hinein lateinische Namen. Diese fanden in fast allen Kirchenbüchern
Verwendung und waren für Ahnenforscher (Genealogen) von Bedeutung.
Stellvertretend sollen hier nur die für den
Osterfestkreis genannt werden:
Invokavit (1.), Remineszere (2.) , Okuli (3.),
Lätare (4.) Judika (5.), Palmarum (6. Sonntag der Passionszeit).
Quasimodogenti (1.), Misericordias Domini (2.),
Jubilate (3.) , Kantate (4.), Rogate (5.) , Exaudi (6. Sonntag nach
Ostern)
(siehe auch unter Kirchenfeste)
Sonn- und Feiertagsruhe
Bis ins 18. Jh. hinein gab es üble Missstände bei
Einhaltung der Sonn- und Feiertagsruhe. 1736 erließ König Christian VI.
eine entsprechende Verordnung. Jeder hatte sich sonntags zur Anhörung
der Predigt in der Kirche einzufinden. Wer sich nicht daran hielt wurde
mit Strafen (siehe unter Kirchenstrafe) bedacht. Keiner durfte während
der Kirchzeit aus Mutwillen einen Streit oder Tumult beginnen. In Läden
durften keine Waren und Galanterien verkauft werden. In Werkstätten und
Häusern durfte nicht gearbeitet werden. Bei Zuwiderhandlung wurde die
Werkstatt bis zu zwei Wochen geschlossen. Ausgenommen waren Apotheker,
und etwas eingeschränkt auch Bäcker und Bauern während der Heu- und
Erntezeit.
Wer Strafen nicht bezahlen konnte, "solle am Leibe
mit dem Halseisen auf dem Kirchhofe oder sonsten bestraffet werden".
Gasthäuser durften an Sonn- und Feiertagen "keine
sitzenden Gäste" zulassen und "ab 5.°° Uhr abends überhaupt keinen
auszapfen".
Während der Predigt sollte nicht geplaudert und
gelaufen werden. Auch sollten an diesen Tagen keine großen Feste (üppige
Hochzeiten, Verlobungen und Taufen) stattfinden. Comedien, Schauspiele
und dergl. Dinge sollten nicht gehalten werden.
1840 wurden die Regeln von König Christian VIII.
modifiziert.
Sood / Soot
Gemauerte Zisterne auf den Halligen (s. d.) in
denen das Regenwasser der Dächer als Trinkwasser für die Menschen
aufgefangen wurde. Brunnen waren auf den Halligen nicht möglich, weil
auch das Grundwasser versalzen war.
In trockenen Sommern kam es zu großen Notlagen auf
den Halligen, welche die Bewohner in tiefe Verzweiflung stürzte.
(siehe auch unter Fething)
Sootmeister
Zu Beginn des 17. Jh. in Flensburg von der Stadt
eingeführtes Amt. Aufgabe des Sootmeisters war es für eine geordnete und
gerechte Wasserversorgung der Bürgen aus den zahlreichen Brunnen der
Stadt zu sorgen.
soror
(lat.) Schwester.
sororius
(lat.) Schwager.
Spadelandrecht
Die Deicherhaltung war bis ins 18. Jh. alleinige
Aufgabe derer, die hinter dem Deich Land besaßen. Das mittelalterliche
Spadelandrecht teilte jedem sein Stück Deich und das dazugehörige
Spadeland (Vorland aus dem die Erde für den Deichbau (s. d.) entnommen
wurde) zu. Diese Deichpflicht bedeutete für die Deichbauern eine
unerträgliche Belastung. Als Zeichen, dass sie aufgaben, steckten sie
dann den Spaten in ihr Deichstück und verließen ihr Land. Wer sich das
Land aneignen wollte, zog einfach den Spaten heraus und übernahm damit
die Spadeland-flicht am Deich. (Siehe auch unter Deichlast)
Spinngeld
Abgabe der Hufner, Kätner und Insten an ihren
Gutsherrn.
Es betrug z. B. 1797 auf Gut Roest 6 Schilling
jährlich.
sponsa
(lat.) Braut
sponsalia / Sponsalie
(lat.) Verlobung aber auch Eheunterricht oder
Mitgift.
sponsus / sponsa
(lat.) Bräutigam, Verlobter / Braut, Verlobte
Sporteln / Sportelwesen
Vom lat. sportula = Geschenk. Gebührenwesen.
Besonders in der Dänenzeit (s. d.) wurden für die Südschleswiger sehr
willkürlich alle möglichen Gebühren (Sporteln) erfunden.
Die Höhe und Art der Sporteln wurden teilweise den
Beamten überlassen und waren Teil ihrer Bezahlung. Es war in ihr
Ermessen gestellt selbst neue Sporteln einzuführen.
Sprache / Sprachreskript
Um 800 gab es zwischen den Sachsen und den Jüten
eine Grenze die Eider-Levensau. Nördlich gab es noch Sachsensiedlungen.
Nach Errichtung des Danewerkes durch dänische Könige entstand ein
Niemandsland zwischen Eider und Schlei. Nördlich sprach man jütisch,
sönderjysk und plattdänisch, südlich niederdeutsch.
Mit der Entwicklung Lübecks im 12. Jh. und der
Hanse verbreitete sich die niederdeutsche Sprache auch im Norden immer
mehr. Der Adel brachte deutschsprachige Bedienstete ins Land und
Kaufleute und Händler wanderten in den Norden ein. Die Sprache des
Handwerks und der Landbevölkerung blieb plattdeutsch.
Im 15. Jh. war die Amts- und Kirchensprache
plattdeutsch.
Katholischer Gottesdienst (überwiegend in Latein)
wirkte sich nicht auf die Sprache aus.
Bis 1540 wurde vermehrt niederdeutsch gesprochen.
Seit 1448 regierten sogar dänische Könige, die kein dänisch sprechen
konnten. Der Gebrauch der deutschen Sprache wurde als fein empfunden.
Die Reformation verstärkte die Entwicklung zum
Niederdeutschen.
1540 geschah der Wechsel zum Hochdeutschen
zunächst in der Amtssprache. Der Volksmund nahm sie lange nicht an und
wendete sich vermehrt der angeldänischen oder jütischen Mundart zu.
Über viele Jahrhunderte dominierte Plattdeutsch
als Umgangssprache im Norden. Mitte des 17. Jh. wurde in Angeln fast nur
plattdeutsch gepredigt.
1739 erfolgte das 1. königliche Sprachreskript;
blieb aber zunächst ohne Wirkung.
Von 1761 bis 1764 wanderten über 700 Familien als
Kolonisten aus Süddeutschland ein und verstärken das Hochdeutsch.
1810 erfolgte das 2. königliche Sprachreskript
König Friedrichs VI. und forderte dänisch (jütisch) als Kirch-, Schul-,
Amts- und Volkssprache. In vielen Amtsstuben blieb es unbeachtet.
Die Französische Revolution förderte das
Bürgertum, das mitzureden begann. Es entstanden im Norden zwei sich sehr
feindlich gegenüberstehende Lager die entweder dänisch oder deutsch als
Sprache wollten.
Anfang bis etwa Mitte des 19. Jh. sprach man ein
Gemisch aus Hoch- und Plattdeutsch, mit Ausdrücken aus dem Friesischen
und Dänischen. Die Hauptbestandteile der Sprache waren deutsch.
Am 14. 5. 1840 erfolgte ein neues Sprachreskript
das dänisch als Amtssprache vorschrieb und viel Unbehagen und Auflehnung
auslöste. Es kam 1848 zur Erhebung (s. d.) der Schleswig-Holsteiner
gegen Dänemark. Die Schleswig-Holsteiner wurden bei Idstedt besiegt. Die
Dänen führten jetzt zwangsweise und rigeros dänisch als Unterrichts- und
Kirchsprache ein.
Am 14. 2. 1851 erfolgte das 3. Sprachreskript. Das
Herzogtum Schleswig wurde in drei Distrikte eingeteilt: Die Uggelharde
gehörte zum "gemischten Bezirk" in dem abwechselnd deutsch und dänisch
gelehrt und gepredigt wurde.
Viele schickten ihre Kinder nun in deutsche
private Schulen um dem dänischen Unterricht zu entgehen. Im Volk
entstand ein fürchterliches Gemisch aus plattdeutsch, hochdeutsch und
jütisch (dänisch) d. sog. "Kartüffeldansk".
Viele Lehrer und Pastoren konnten selbst nicht
dänisch, dass sie nun unterrichten mussten. Sie wurden teilweise
entlassen (allein in Angeln wurden 100 Geistliche entsetzt (entlassen)
und teilweise auf Wartegeld gesetzt. Dänisch sprechende Personen, die
als Lehrer eingesetzt wurden waren entweder keine Lehrer oder sprachen
kein deutsch. Der Sprachwirrwarr an den Schulen war komplett.
1871 kam der Landesteil Schleswig unter preußische
Verwaltung und damit wurde die Schul-, Kirch-, und Amtssprache wie auch
zunehmend die Volkssprache hochdeutsch.
1920 kam es durch Volksabstimmung zur
Zugehörigkeit zum Deutschen Reich. Nur der nördliche Teil von Schleswig
kam zu Dänemark.
Ab 1945 kam es durch den Zuzug von Flüchtlingen,
den Medien und durch andere Einflüsse zu einem absolut überwiegenden
Hochdeutsch als Volkssprache.
Sprakaleg
Bastard (uneheliches Kind).
Sprickelholz / Spruckholz / Struuk
Das bei dem "Auf den Stock setzen" der Knicks (s.
d.) anfallende Holz. Einmal im Jahr kam der Buschhacker (Maschine) auf
den Hof und zerkleinerte die Äste zu Sprickelholz zum Beheizen der
Herde.
Springflut
Bei Neu- und bei Vollmond zweimal im Monat
auftretende Flut die einen Tidenhub auslöst. Bei der Neumond-Springflut
steht die Sonne von uns aus gesehen hinter dem Mond und verstärkt die
Anziehung und erhöht den Wasserstand. Bei der Vollmond-Springflut steht
die Sonne dem Mond gegenüber und verstärkt die Nadirflut (s. d.)
Normalerweise war die Springflut mit nur wenigen
cm höherem Wasserstand wenig spektakulär.
spuria / spurius
(lat.) uneheliche Tochter / unehelicher Sohn, auch
uneheliches Kind.
Stuprata / Stuprator / Stuprum
(lat.) Die Geschändete, = uneheliche
Geschwängerte. / Schänder, Vergewaltiger, Erzeuger. / Schändung einer
Frau durch außerehlichen Beischlaf; auch für Unzucht.
Die Strafe für eine Stuprata wurde beim 1. Kind
mit einer Unzuchtprämie von 10 Rtlr. belegt, bei Vermögenslosigkeit
ersatzweise 10 Tage Gefängnis bei Wasser und Brot.
Beim 2. Kind wurden die Strafen verdoppelt.
Nach der 3. unehelichen Geburt wurde die Stuprata
mit 2 Jahren Zuchthaus bestraft.
Successor
Nachfolger, Nachrücker, Erben.
Süd-Jütland
(siehe unter Nordschleswig)
Südschleswig / Sydslesvig
Nördlichste Landschaft Deutschlands. Geographisch
reicht Südschleswig von der Eider (s. d.) und dem nördlichen Teil des
Nord-Ostseekanals im Süden bis zur deutsch-dänischen Grenze im Norden.
Der Begriff Südschleswig (Sydslesvig) war fast nur in Dänemark
gebräuchlich und findet sich politisch in der dänischen
Minderheitenpartei Südschleswiger Wählerverein (SSW) wieder.
Südschleswig stellt keine administrative Einheit dar. Es gehören die
Kreise Schleswig-Flensburg (Angeln), Nordfriesland, die kreisfreie Stadt
Flensburg und der Nordteil des Kreises Rendsburg-Eckernförde dazu.
Zum Kreis Nordfriesland gehören Eiderstedt, die
nordfriesischen Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und Nordstrand und
die Halligen (s. d.)
Historischer Hauptort war Schleswig.
Zur Geschichte sie unter Herzogtümer,
Nordschleswig, Abstimmung.
Subhastation
Öffentliche Versteigerung.
Subsidenz / subsistence
Unterhalt zum Leben.
Süderhofenden
Siehe unter Norderhofenden.
Sundzoll
1425 von Dänemark durch König Erik II. als
handelspolitische Maßnahme eingeführter Schutzzoll. Zollpflichtig waren
alle nichtdänischen Schiffe mit Ausnahme der Hansestädte Lübeck,
Hamburg, Rostock, Stralsund und Wismar die Helsingör passierten und
durch den Öresund in die Ostsee fuhren oder umgekehrt.
Für Dänemark war der Sundzoll bis ins 19. Jh. die
wichtigste Einnahmequelle und erreichte zeitweise ein Achtel der
dänischen Staatseinnahmen. Allein von 1557 bis 1657 befuhren fast
400.000 Schiffe die Meerenge.
1567 wurde die Art der Erhebung verändert und nach
Warenwert (Akzise) und nicht mehr nach Schiffszahl bemessen.
1842 wurde der Sundzoll auf internationalen Druck
für alle Schiffe auf 1 Prozent ihres Warenwertes reduziert und 1857 auf
Drängen der USA ganz abgeschafft und Dänemark erhielt eine Entschädigung
von 30.476.325 dän. Reichsthalern.
Supplikant / Supplik / Supplic /Supplique
Bittsteller. Jemand, der bittlich um etwas
nachsuchte (bei Fürsten oder Gerichten). Die schriftlich vorgetragene
Bitte war der Supplik.
Suspendierte Kinder
Kinder, besonders aus armen und kinderreichen
Familien, die im Alter von 10 bis 11 Jahren von zu Hause weggeben
wurden, um in anderen Haushalten selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.
Eines der letzten suspendierten Kinder wurde 1902
weggeben.
"Sylter Blau"
Der blaue Farbanstrich der Wände in
nordfriesischen Häusern war keine "nationale Besonderheit", sondern
diente lediglich als Schutz vor Fliegen, die angeblich die blaue Farbe
mieden.
Syndicus
(lat.) rechtskundiger Stadtschreiber, auch
Rechtsanwalt. Doktor des Rechts.
Syssel / Sysel
Die Entstehungen von Sysseln und deren Alter sind
ungeklärt. Ersmalig werden sie 1231 in König Waldemar II. Erdbuch
erwähnt.
Danach war das Land nördlich der Schlei in Syssel
aufgeteilt. Sie waren den Harden übergeordnete Verwaltungs- und
Gerichtsbezirke. Im Norden der Barwit-Syssel, der Ellumsyssel zwischen
Hardersleben und Flensburg. Angeln gehörte mit seinen Harden zum
Idstedt-Syssel (Istathesyssel), entspricht heute in etwa dem Kreis
Schleswig-Flensburg.
Die Syssel haben sich nie zu einer festen
administrativen und rechtlichen Einheit entwickelt. Im ausgehenden
Mittelalter erscheinen sie nicht mehr als Syssel sondern als Amt, als
die den Harden übergeordnete Institution.
Sysselleute
Unverheiratete Nachbarn und Freunde die bei der
Vor- und Nachbereitung der Hochzeitsfeier halfen.
Sch
Schäferhaus
1719 im Westen von Flensburger gegründete
Schäferei mit Schankerlaubnis. Schäferhaus wurde von der Stadt zur
Armenhilfe angelegt. Die gewonnene Wolle wurde in einem Arbeitshaus
versponnen und verkauft. Der Erlös kam den Armen zu Gute.
Weil in Schäferhaus das Wasser fehlte, musste das
Vorhaben bald wieder aufgegeben wurden. Die Gastwirtschaft Schäferhaus
hingegen am Ochsenweg gelegen brachte reichlich Gewinn.
Schaffer / Schafferamt
Nachbar, meistens der Lehrer oder Küster, der
gebeten wurde bei Trauerfesten, Taufen und Hochzeiten, den Empfang und
die Betreuung der Gäste zu übernehmen. Dieses Schafferamt (laufender
Küster) wurde in manchen Gemeinden bis 1920 gepflegt. Häufig trug der
Schaffer zu diesen Festen auch etwas vor und verfasste dazu sog.
Schafferstücke.
Schalenstein
Größere Steine und Findlinge mit Vertiefungen.
Diese brachten die Menschen dazu die Formen der Vertiefungen zu deuten
und ihnen geheimnisvolle Kräfte "anzudichten". Opferschalen,
Fruchtbarkeitsschalen, Teufelsschalen usw.
Schaluppe
Siehe unter Schiffstypen.
Schandbrief
In gereimter und oft humoristischer Form
geschriebener Brief, der anonym zugestellt wurde und die Schand- und
Missetaten des Adressaten enthielt mit der Drohung, den Inhalt
öffentlich zu machen.
Scharfrichter
Der mit der Schärfe des Schwertes richtende der
seit dem Mittelalter die Todessstrafe vollzog als Nachfolger des Henkers
solange gehängt wurde.
Zur Aufgabe des Scharfrichters gehörte nicht nur
die eigentliche Hinrichtung sondern auch die Folter zur
Geständniserzwingung. Zuständig war er auch für Körper- (Verstümmelung,
Züchtigung) und Ehrenstrafen (Pranger, Halseisen usw.). Scharfrichter
war ein unreiner unehrenwerter Beruf und darum wurden ihm fast immer
auch unangenehme und geächtete Aufgaben wie die Kloakenreinigung, das
Abschneiden und die Bestattung von Selbstmördern, die Aufsicht über die
Prostituierten übertragen.
Im Amt Gottorf musste der Scharfrichter die
Aufgaben des Abdeckers (Kadaverbeseitigung) übernehmen, daneben war er
Toillettenreiniger und Gefangenenverpfleger. Außerdem oblag ihm das
Einfangen herumtreibender Hunde.
Andererseits hatten Scharfrichter auf Grund ihrer
Tätigkeit gute medizinische, vor allem anatomische Kenntnisse. Viele
nutzten diese, um sich durch chirurgische Tätigkeiten (z. B. Einrenken
oder Schienen und Heilen von Knochenbrüchen), oder die Verabreichung von
Heilmitteln aller Art (darunter nicht selten Salben aus Menschenfett)
einen Nebenverdienst zu sichern.
Schatzung
Alte Abgabe oder Steuer die nach Schätzung des
Vermögens oder Einkommens erhoben wurde. Die Ergebnisse wurden in
Schatzungsregistern / -listen festgehalten.
Es gab unterschiedliche Schatzungen: Erb-, Vieh-,
Monats- und Kopfschatz.
Schauenburger
Ein Adelsgeschlecht aus dem Wesertal bei Rinteln.
(Schaumburg-Lippe) Graf Adolf I. erhielt 1110 vom sächsischen Herzog und
späterem Kaiser Lothar die Grafschaft Holstein zu Lehen. 348 Jahre
blieben die Schauenburger Herrscher über Holstein und später durch
Heirat auch über Schleswig.
Für die Schauenburger Grafen von Holstein war das
Herzogtum Schleswig ein willkommener Puffer zwischen ihrem
holsteinischen Territorium und dem mächtigen Dänemark.
Durch Landesteilungen (s. d.) der Schauenburger
zerfiel Holstein im Laufe des 13. Jh. in fünf Teilstaaten. Es entstanden
mehrere Schauenburger Linien.
Im Jahre 1459 starb die Hauptlinie mit dem
kinderlosen Adolf VIII. aus. Dieses Grafengeschlecht hatte seit 1111
Holstein als Lehen des deutschen Kaisers regiert.
1640 starb das Geschlecht der Schauenburger mit
Otto VII. ganz aus. Die Ländereien wurden geteilt. Pinneberg wurde von
Dänemark eingezogen, den Rest teilten sich einige Fürsten.
Schauer
Landwirtschaftliche Scheune oder Unterstand zu
Lagerzwecken.
Schauungsmänner
Siehe unter Stuhlmänner.
Scheersberg / Scheersbergfest
Die höchste Erhebung in Angeln mit 70 m über NN.
Seit 1706 gab es einen Krug auf dem Schersberg, der 1884 abbrannte und
1903 durch einen Bismackturm im neugotischen Stil des Architekten Prahle
aus Flensburg erstetzt wurde. Der Turm selbst ist 32,30 m hoch, die
Gesamthöhe über NN beträgt 102 m.
1920 nach der Abstimmung (s. d.) wurde ein
Nordmarkfest ins Leben gerufen, dass jährlich am Scheersberg stattfand.
Es sollte der Stärkung der deutschen Identität im Grenzland zu Dänemark
dienen. Jährlich einmal wurde in einem großen volkstümlichen Treffen ein
Treuegelöbnis gegenüber der deutschen Heimat und dem deutschen Volkstum
erneuert. Ab 1921 entwickelte es sich zu einem Turn- und Sportfest der
Jugend.
Heute ist es das "Scheersbergfest" das 2008 zum
74. Mal stattfand.
Seit 1960 befindet sich die Internationale
Bildungsstätte Jugendhof auf dem Scheersberg.
Scheideglocke / Scheidegeläut
Glockengeläut am Sterbetag im Gegensatz zum
Trauergeläut am Beerdigungstag.
Schick
Gastgeschenke zu Festen (Hochzeiten, Taufen usw.)
in Form von Naturalien (Eier, Hühner usw.) für die sehr üppigen
Festessen.
Schiffergelag, Flensburger ....
Gelag = dän. Laug = Zunft.
Das Flensburger Schiffergelag besteht seit 1580
und ist aus der seit 1390 bestehenden St. Marien Kaufmannsgilde
hervorgegangen. Sie besteht ununterbrochen bis heute fort. Ursprünglich
war sie 1580 eine Kapitänsbruderschaft. Später ein Zusammenschluß von
Schiffern. Alle Flensburger Schiffer, welche das Bürgerrecht besaßen,
die Handwerksmeister, Segelmacher wie auch die Schiffszimmerer und
Reepschläger waren Mitglieder.
Im Jahre 1602 bauten sie ihr Gildehaus, das heute
noch bestehende Kompagnietor, da das Schiffergelag zu jener Zeit
Kompagnie genannt wurde.
Die Mitglieder nennen sich Brüder, der Leiter ist
einer der Ältermänner.
Das Schiffergelag kümmerte sich beispielsweise um
verarmte Seeleute, und gab Schiffbrüchigen Unterkunft.
Die Knudsgilde (s. d.) war bis ins 15. Jh. sehr
eng mit dem Schiffergelag verbunden
Einnahmen hatte das Schiffergelag aus dem Verkauf
von Sand an der Ballastbrücke (s. d.), das Vermieten von Prähmen (s. d.)
bei der Reperatur von Schiffen, von Pech- grapen, Pechkellen, Kratzeisen
und Teerquasten. Außerdem handelte das Gelag mit Schiffsausrüstungen
Teer, Pech, Werg, Hanf u. a. Stoffen.
Das Sonderburger Skipperlaug besteht seit 1571.
Es gab noch Schiffergesellschaften in Hadersleben,
Husum, Kappeln und Arnis.
Schiffstypen, alte ..
Die Beschreibung alter Schiffstypen ist sehr
schwierig, da ohne Formalität und Regel und ohne Pläne nach Gefühl
gebaut wurde. Das gilt besonders für die kleineren Schiffe.
1750 gehörten 113 Schiffe mit zusammen 2996
Kommerzlasten Ladefähigkeit zur Flensburger Flotte. 1807 waren es 217
Schiffe mit 14.806 Kommerzlasten (s. d.).
Eine Kommerzlast entsprach fast genau zwei
Registertonnen.
Bark: Ursprünglich dreimastiges Schiff. Später
auch vier- und fünfmastiges Segelschiff. Schiffe mit mehr als drei
Masten nennt man Viermastbark usw. Sie trägt am vorderen Mast Rahsegel
und am letzten Mast Gaffelsegel. Die "Gorch Fock war eine Bark.
1807 gehörten 14 Barkschiffe zur Flensburger
Flotte.
Brigg: Siehe unter Brigantine (französischer
Ausdruck für Brigg)
Brigantine: Ursprünglich ein kleineres
Segelkriegsschiff, das auch gerudert wurden konnte. Kampfschiff der
Piraten. Ab Ende des 17. Jh. Segelschiff mit zwei Masten. Der vordere
war der Fockmast, der hintere der Großmast. Am Fockmast führt dir
Brigantine viereckige, querformatige Rahsegel und am Großmast trägt sie
Schratsegel. Die Brigantine stellt eine Mischform aus Brigg und Schoner
dar.
1807 gehörten 76 Brigantinen zur Flensburger
Flotte.
Ewer: Vermutlich vom holl. Envarer = Einfahrer,
was auf ursprüngliche Einmannbesatzung hindeutet. Es war ein kleiner aus
Friesland stammender Segelschifftyp mit Flachkiel und einem oder zwei
Masten. Einmastige waren Giek-Ewer, zweimastige waren Besan-Ewer. Der
Ewer war seit dem Mittelalter bekannt. Erste Erwähnung fand der Ewer
1252. Besonders als Frachtschiffe in der Küstenschifferei eingesetzt.
Fleute: Langes Handelsschiff holländischen
Ursprungs mit rundem Achterschiff mit stark eingezogenen Seitenwänden.
Sie hatte einen flachen Boden und eine lang gestreckte bauchige Form.
Sie entstand Ende des 16. Jh. und spielte bis ins 18. Jh. in der
europäischen Handelsschifffahrt eine führende Rolle. Sie war einfach zu
segeln und hatte ein großes Ladevolumen. Ein streng rational gebautes
Schiff ohne zierende und unnütze Aufbauten. Später wurde sie durch die
Galiot abgelöst.
Fregatte: Im 18. u. 19. Jh. Schiff mit einer
Volltakelage. Im 16. Jh. relativ kleines schnelles Kriegsschiff mit
niedrigen Aufbauten an Bug und Heck. Bis Mitte des 18. Jh. wurden viele
Kriegsschiffe als Fregatte bezeichnet. Getakelt waren sie grundsätzlich
als Vollschiffe.
1807 gehörten 37 Fregatten zur Flensburger Flotte.
Galeasse: Weiterentwicklung der Gallere.
Segelschiff, das auch gerudert wurden konnte. Ein mit Gaffelsegeln
ausgestattetes Schiff. Es wurde als Kriegsschiff benutzt. Während bei
Galleren alle Kanonen am Bug konzentriert waren und nur nach vorne
schießen konnten, waren sie bei den Galeassen über das ganze Schiff
verteilt und konnten auch seitlich feuern.
1807 gehörten 67 Galeassen zur Flensburger Flotte.
Galeone: Segelschiff aus der 1. Hälfte des 16. Jh.
Es wurde stark weiterentwickelt und war zu Beginn des 17. Jh. ein großes
Kriegsschiff, das mit vielen Kanonen bestückt war. Sie war das
Standdard-Kriegs- und Handelsschiff des spanischen Königreichs. Sie
hatte drei bis fünf Masten, die mit Rahsegeln versehen waren. Hohe
seitliche Aufbauten behinderten das Entern durch Seeräuber, machten sie
beim Segeln aber auch schwerfällig.
Galeote: Zunächst Name für kleine Galeeren mit
etwa 16 - 20 Riemen an jeder Seite, die aber jeweils nur von ein bis
zwei Mann gerudert wurden. Später bezeichnete man auch mittelgroße, sehr
schnell segelnde Fahrzeuge die im Seekrieg eingesetzt wurden als
Galeote. Die Ruderer waren gleichzeitig mit Musketen bewaffnete
Soldaten. Teilweise waren diese Schiffe auch mit Geschützen versehen.
1750 gehörten 60 Galeoten zur Flensburger
Handelsflotte.
Huker: Im 17. u. 18 Jh. der bedeutendste
Fischereischiffstyp in der Nordsee. Er war geeignet flache Gewässer zu
befahren und wurde in der Grönlandschiffahrt zum Robbenfang eingesetzt.
Karacke: Segelschiff des ausgehenden Mittelalters
und der beginnenden Neuzeit. Erstmals tauchte der Schiffstyp im 14. Jh.
auf und war bis weit ins 17. Jh. weit verbreitet. Sie war ein
Dreimaster, im 16. Jh. auch Viermaster und war in Kraweelbauweise
ausgeführt.
Knorr: Frachtschiff aus der Wikingerzeit das im
Schnitt 16 - 18 m lang war, hochseetauglich und bis zu 60 Tonnen Fracht
tragen konnte.
Kraweel: Ein Handelsschiff der Hanse mit größerem
Rumpf, glatter Oberfläche und höherer Geschwindigkeit als andere
Schiffstypen dieser Zeit. Die Bauweise stammte aus dem Mittelmeerraum.
Kuff: Flachschiff mit Segeln das fast bis an den
Strand fahren konnte und zur Verladung von Ziegeln und von Kohle diente.
Sie sind Ewern (s. d.) vergleichbar.
Pinasse: Im 16. 17. Jh. kleines hochseefähiges
Schiff mit Schonertakelage und Möglichkeit es zu rudern. Sie hatte drei
Masten und war neben England und den Niederlanden auch an der Nordsee
verbreitet.
Pinkschiff: Dreimastiges Lastsegelschiff mit
Lateinsegel am hinteren Mast. Segelschifftyp mit spitzem Heck.
Prähme Flacher offener breitbordiger Lastkahn.
Schaluppe: Größeres einfaches Frachtschiff der
Küstenschifffahrt. Einmastsegler mit langem Bugsprit. Sehr schnelles
Segelschiff. Kleiner Handelssegler aber auch Piratenschiff.
Schmacke: Schmackschiff. Es war ein einmastiger
Küstensegler mit flachem Boden und geringem Tiefgang der gut für die
Wattschifffahrt geeignet war. Sie fasst 50 bis 80 Mann. Schmacken
brachten die Walfänger von den Inseln zu ihren Reedereieinen in
Amsterdam, London oder Kopenhagen. Die Aufbauten waren so flach, dass
die Männer darin nur liegen konnten.
Schnau: Zweimastiger Rahsegler mit typischem
Schnaumast (Quermast am Hauptmast). Etwas kleiner als die Brigg. Ein
hervorragender Segler.
Schoner: Segelschiff mit zwei Masten das
vornehmlich mit Rahtopp getakelt wurde. Am ersten Mast hatte es ein
Schonersegel, am zweiten ein Großsegel und am dritten ein Besansegel.
Der vordere Mast war kleiner oder gleichgroß wie der hintere. Später gab
es auch Schoner mit mehr Masten. 1880 entwickelte sich der reine
Gaffelschoner. Für die Bedienung der Segel war nur eine kleine
Mannschaft erforderlich. Der erste verbürgte Stapellauf fand 1713 in
Amerika statt.
Yacht / Jacht: Im 17. Jh. in Holland als
Plattbodenschiff gebaut. Spielte in der Kriegs- und Handelsschifffahrt
keine Rolle.
Schift
Landstück. Wechseläcker mit mehreren Bauern.
Teilstück einer Wiese. Wurde durch Vermagschiftung (s. d.)
zusammengelegt.
schiften
1) Austausch von Landstücken
2) Im nordfriesischen Verlobung = Wechseln der
Ringe und Austausch von Brautgeschenken. Sehr häufig erhielt der
Bräutigam eine Meerschaumpfeife mit Silberbeschlag und die Braut eine
goldene Kette oder Armband.
Schimmelreiter
1888 von Theodor Storm geschriebene Novelle.
Hauptfigur war der fiktive Deichgraf Hauke Haien, der aber auf
historische Vorbilder zurückging. Eine gespenstische Geschichte mit viel
Hintergrunderfahrung zum Deichbau (s. d.) und den Sturmfluten (s. d.).
Die Novelle wurde 1934, 1978 und 1994 dreimal
verfilmt.
Schinder
Auch Abdecker oder Racker genannt. Er war für die
Beseitigung toter Tiere (Viehseuchen) zuständig. Eigenständiges
Vergraben größerer toter Tiere durch die Bauern wurde streng bestraft.
Sein amtlicher Titel war "Meister Kaltschlachter".
Der Schinder oder Abdecker bekleidete ein öffentliches Amt. Er lebte von
seinem Lohn (Taggeld und freie Wohnung) den er dafür erhielt und von den
Fellen der toten Tiere. Wegen des Gestanks der von seiner Tätigkeit
ausging und auch ihm anhaftete, musste er außerhalb der Ortschaften
wohnen. Oft gehörte auch das Einfangen und Töten streunender Hunde zu
seinen Aufgaben.
In einigen Orten war der Schinder auch für die
Beseitigung von Selbstmördern zuständig und musste sie aus dem Todeshaus
holen und außerhalb der Kirchhofsmauer begraben.
Der Schinder wurde von jedem gemieden und man
durfte mit ihm nicht in Berührung kommen. In der Gastwirtschaft hatte er
ein eigenes Trinkglas ohne Fuß, damit er es halten musste und nicht
absetzen konnte. In vielen Kirchen gab es eine Schindertür. Nur durch
diese durfte der Schinder die Kirche betreten und im Schinderstand
(abgeteilter Raum der ihn den Blicken der Gläubigen verbarg) Platz
nehmen.
Wer einen Schinder berührte oder ihm
Handreichungen machte war für immer aus der menschlichen Gesellschaft
ausgeschlossen
Schipp / Schipp Landes
1) Getreidemaß im Schleswigschen; der achte,
seltener der 10. Teil einer Tonne.
1) Landmaß. Ein Schipp Landes war so viel, als man
mit einem Schip Korn besäen konnte. Später rechnete man acht Schipp auf
eine Tonne.
Schlafbänke
Im 16. Jh. herrschten in den Bauernhäuser zum
Schlafen Schlafbänke vor. Die tagsüber zum Sitzen verwendet wurden. In
besseren Häusern waren sie mit Kissen gepolstert.
Schlagfluss
plötzliche Krankheit wobei die Kranken ihrer Sinne
beraubt wurden und unempfindlich und unbeweglich da lagen und schwer
atmend Luft holten. Es war eine sehr häufige Todesursache damaliger
Zeit.
Schlei
Flussähnlicher Meeresarm der Ostsee. Sie war ein
vom Meer überfluteter Schmelzwasserfluss der letzten Eiszeit. Mit 42 KM
die längste Förde in Schleswig-Holstein. Sie ist durchschnittlich 1,3 KM
breit und etwa 3 m tief. Sie beginnt in Kappeln (s. d.) und endet in
Schleswig (s. d.) und trennt die Landesteile Angeln (s. d.) und
Schwansen (s. d.) voneinander.
Um 1150 herum war die Schlei einer der wichtigsten
europäischen Schifffahrtswege (s. u. Haithabu und Winkinger).
Schleswig, Barockgarten und Globus in ....
Siehe unter Barockgarten.
Schleswig
(Herzogtum)
Nach den Vereinbarungen zwischen Karl dem Großen
(747 - 814 n. Chr.) und dem dänischen Wikingerkönig Gudfred (804 - 810
n. Chr.), sowie zwischen dem deutschen könig Konrad II. (990 - 1039) und
dem dänischen König Sven Gabelbart (965 - 1014) lag die Grenze zwischen
dem Frankenreich bzw. dem späteren Heiligen Römischen Reich und Dänemark
an der Eider.
Nördlich dieser Grenze setzte der dänische König
Stadthalter (Jarls s. d) ein. Diese waren Mitglieder der Königsfamilie.
Der Königssohn Abel nannte sich nach deutschem Vorbild Herzog von
Schleswig.
1312 wird Erich II. mit dem Herzogtum Schleswig
belehnt. 1326 verlehnt König Waldemar das Herzogtum an seinen Vormund
Gerhard III.
1386 starb das Schleswiger Herzogsgeschlecht aus
und die Schauenburger (s. d.) erzwangen vom dänischen König ihre
erbliche Belehnung mit dem Herzogtum Schleswig. Nun erwarb der
holsteinische Adel viel Besitz im Herzogtum Schleswig.
1459 starb das Schauenburger Geschlecht aus. Dem
Adel in beiden Herzogtümern war daran gelegen, dass weiterhin die
gleichen Herren regieren sollten und sie wählten König Christian I. von
Dänemark zu ihrem Landesherrn. Dabei wurde 1460 im Vertrag von Ribe (s.
d.) festgelegt, dass die Herzogtümer Schleswig und Holstein auf ewig
ungeteilt sein sollten.
1544 aber teilte König Christian III. die
Herzogtümer für sich und seine zwei Stiefbrüder in drei Teile auf. Jeder
bekam in Schleswig-Holstein an allen Stellen etwas und aus den
Herzogtümern wurde ein Flickenteppich. 1580 starb die Harderslebener
Linie und es wurde erneut auf zwei aufgeteilt.
1564 kam es durch König Friedrich II. von Dänemark
zu einer weiteren Landesteilung, da er mit seinen Söhnen teilte.
Das Herzogtum Schleswig versuchte mehr
Unabhängigkeit von der dänischen Krone zu bekommen und die herzogliche
Linie Gottorf suchte die Allianz zu Schweden. Im Großen Nordischen Krieg
besetzte daraufhin Dänemark 1713 den herzoglichen Anteil Schleswig. Nun
war das Herzogtum Schleswig wieder vereint in königlich dänischer Hand.
Erst 1773 kam es zu einer Vereinigung auch mit dem Herzogtum Holstein.
1830 nach Aufkommen der Nationalen Bewegung (s.
d.) gab es von dänischer Seite erneut Bestrebungen das Herzogtum
Schleswig in das dänische Königreich zu integrieren und von Holstein zu
trennen. 1848 protestierten die deutschen Liberalen dagegen und
forderten die Aufnahme Schleswigs in den deutschen Bund (s. u.
Norddeutscher Bund). Das hatte blutige Auseinandersetzungen zwischen
Dänemark, Schleswig-Holstein, Preußen und deren Verbündete zur Folge (s.
u. Kriege). Nach der Niederlage von 1851 verschärfte die Dänische
Politik ihre Drangsalierung im Herzogtum Schleswig (s. u.
Sprachreskript).
Änderung brachte der deutsche Krieg von 1866. Im
Prager Frieden wurde 1867 bestimmt Schleswig und Holstein zur
preußischen Provinz Schleswig-Holstein zu machen.
Das Herzogtum Schleswig hatte sein Ende gefunden.
Schleswig (Stadt)
Kreisstadt an der Schlei. Der Name kam aus dem
dänischen und bedeutete "Bucht der Schlei".
Im Jahre 804 wurde Schleswig das erste Mal als
Sliasthorp erwähnt. Zunächst war Schleswig eine Nebensiedlung des
bedeutenden Handelszentrums Haithabu (s. d.).
Um 900 eroberten schwedische Wikinger unter König
Olaf II. (995 - 1030) die Gegend.
934 machte König Knuba (um 934 war er König von
Dänemark) Schleswig tributpflichtig.
947 gründet Kaiser Otto I. (912 - 973) des
Heiligen Römischen Reiches das Bistum Schleswig.
983 erobert der dänische König Harald Blauzahn (†
987) die Gegend zurück.
Als Haithabu 1066 von den Slawen zerstört wurde,
übernahm Schleswig die Bedeutung und wurde der bedeutendste
Umschlagplatz des nordeuropäischen Handels.
1134 wurde der Dom erwähnt. (s. u. Dom zu
Schleswig).
1161 wurde Schloss Gottorf (s. d.) erwähnt, das
auf Schleswiger Grund gebaut wurde.
1356 starben 4/5 der Schleswiger Bevölkerung an
der Pest.
Nach der Reformation wurden bis auf wenige
Ausnahmen im überbordenden Glaubenseifer fast alle Kirchen gewüstet (bis
auf die Grundmauern zerstört).
1528 wird das Franziskanerkloster ein Armenhaus.
Nach der Landesteilung (s. d.) der Herzogtümer
Schleswig und Holstein 1544 wurde Gottorf die Residenz der Herzöge von
Schleswig-Holstein-Gottorf.
1721 nach Verlust der Residenzfunktion wurde
Schloss Gottorf Sitz des Obergerichts der Regierungs- und Justizbehörde
für das gesamte Herzogtum.
1755 entsteht eine Fayencemanufaktur.
1843 wurden Regierung und Gericht getrennt und die
Ständeversammlung eingeführt die ihren Sitz in Gottorf hatte.
1848 brach der Bürgerkrieg aus und es kam am 23.
April 1848 zur Schlacht bei Schleswig und die Stadt verlor nach der
Neuordnung sämtliche herzoglichen Behörden.
1864 wurde Schleswig preußisch.
Von 1868 bis 1917 wurde Schleswig Sitz der
Bezirksregierung. Danach wurde Kiel Provinzhauptstadt.
Heute ist Schleswig Sitz des Oberlandesgerichts,
des Landesarchivs, des Landesmuseums für Kunst und Kunstgeschichte und
des Archäologischen Museums.
Schleswig-Holsteinische Erhebung
Siehe unter Nationale Erhebung und Erhebung.
Schleswig-Holsteinische Farben / Fahne / Flagge
Blau-Weiß-Rot ist eine Kombination aus den Farben
des Herzogtums Schleswig (blau-gelb) und des Herzogtums Holstein
(rot-weiß). Die Landesflagge entstand zu Beginn des 19. Jh. als
antidänische patriotische Flagge und ist wahrscheinlich studentischen
Ursprungs. 1840 wurde sie erstmals verwendet. 1844 wurde ie
blau-weiß-rote Fahne beim patriotischen Schleswiger Sängerfest gezeigt
und auch Sängerfahne genannt. Die dänische Regierung sah in ihr eine
Gefahr und verbot sie am 31. 7. 1845. Von 1848 bis 1850 wurde sie zum
Symbol für die Erhebung (s. d.) gegen Dänemark.
Preußen hat sie offiziell nie anerkannt und erst
mit der Bildung des Landes im Jahre 1945 wurde sie offizielle Fahne.
1949 wurde sie offiziell von den Alliierten anerkannt. Aber erst am 18.
1. 1957 verabschiedete der Landtag ein Gesetz, das Wappen und Flagge
festlegte. Die Landesflagge kann von jedermann frei benutzt werden.
Schleswig-Holsteinische Geschichte
"Die Geschichte Schleswig-Holsteins ist so
kompliziert, dass nur drei Menschen sich darin auskannten: Albert von
Sachsen-Coburg-Gotha, der Prinzgemahl der Queen Victoria, aber der sei
schon tot; ein deutscher Professor - aber der sei verrückt geworden; er
selbst, Lord Pam - aber er habe alles wieder vergessen, zum Glück, sonst
wäre er auch noch verrückt geworden."
(vom britischen Premierminister Lord Palmerston -
Zeitgenosse und Gegenspieler von Bismarck)
Darum an dieser Stelle gar nicht erst ein Versuch.
Schleswig-Holstein-Lied
"Schleswig-Holstein meerumschlungen" ist die Hymne
des Landes. Sie preist die Einheit der Herzogtümer Schleswig und
Holstein (Doppeleiche, stammverwandt). Erstmalig wurde sie am 24. Juli
1844 beim Schleswiger Sängerfest unter dem Jubel von 12.000
Schleswig-Holsteinern vorgestellt. Die Melodie stammt vom Schleswiger
Kantor Carl Gottlieb Bellmann. Der ursprüngliche Text von dem Berliner
Karl Friedrich Straß traf nicht die damalige schleswig-holsteinische
Stimmungslage und wurde kurz vor dem Fest von dem Advokaten Matthäus
Friedrich Chemnitz umgetextet und dem Willen nach Einheit und
Unabhängigkeit der Herzogtümer angepasst.
Ursprünglich wurde es mit sieben Strophen
gesungen.
Auf dem Rückweg von Schleswig sang jeder das neue
Lied. Alten Männern standen Tränen in den Augen. Fremde lagen sich in
den Armen. In wenigen Tagen hatte das Lied allgemeine Verbreitung
gefunden.
(siehe auch unter "Up ewig ungedeelt")
Schleswigsche Geest
Landstrich im Norden zwischen der nordfriesischen
Marsch und dem östlich gelegenem Angeln. Im Süden geht die Geest (s. d.)
in die Eider-Treene-Nierung über und wird im Norden durch die
deutsch-dänische Grenze begrenzt. . Die Geest gehört zu den wenig
fruchtbaren Böden. Ab dem 6. Jh. wurde die schleswigsche Geest von den
Dänen und Jüten besiedelt. Einer der wichtigsten Verkehrswege alter
Zeit, der Ochsenweg (s. d.) verlief durch die Schleswigsche Geest.
Im 18. Jh. um 1761 bis 1765 wurden Heide- und
Moorkolonisten (s. d.) in der Schleswigschen Geest angesiedelt.
Insgesamt waren es mit den Familienangehörigen gut 4.000 Personen.
Die Schleswigsche Geest umfasst folgende Harden:
Karrharde, Wiesharde, Uggelharde, Norder
Goesharde, Süder Goesharde, Ahrens- und Treiaharde, Kopperharde,
Hohnerharde.
Schlickläufer
Postboten die zu Fuß bei Ebbe durchs Watt liefen
und Inseln und Halligen mit Post versorgten. Siehe dazu auch unter
Wattpost.
Der erste Schlickläufer von Wyk nach Föhr war eine
Frau, die 14tägig später auch ein- bis zweimal wöchentlich übers Watt
nach Utersum und zurück lief. 1802 übernahm die Post mit einer Postjolle
die Versorgung und die Zeit der Schlickläufer ging zu Ende.
Schloss Glücksburg
Residenzschloss im Norden der Bundesrepublik Nahe
Flensburgs. Es zählt zu den bedeutendsten Renaissanceschlössern
Nordeuropas. Es war Sitz der Herzöge des Hauses Schleswig-Holstein und
zeitweise auch Residenz dänischer Könige. Zu regelmäßigen Besuchen kam
auch die letzte deutsche Kaiserin Auguste Victoria (1858 - 1921).
Das Land rund um das spätere Schloss wurde im 16.
Jh. ausgehoben, mit einem Wall eingefasst und die Schwennau und
Munkbrarupau zu einem See aufgestaut.
Den Auftrag zum Bau gab 1581 Herzog Johann (Hans)
der Jüngere (1545 - 1622), Sohn des dänischen Königs Christian III., der
durch Erbgang das Rudekloster (s. d.) von seinem Bruder bekommen hatte.
Am 21. 12. 1582 wurde auf dem Gelände des
abgebrochenen Klosters der Grundstein gelegt. Für 6.000 Mark Lübsch
baute es der Baumeister Nicolaus Karies von 1582 bis 1587.
Herzog Johann (Hans) der Jüngere verlegte seine
Hauptresidenz von Sonderburg nach Glücksburg. Nach seinem Tod regierte
hier dann eine Teillinie des Herzoghauses bis zu ihrem Aussterben im
Jahre 1779. Noch Mitte des 19. Jh. war es die bevorzugte Sommerresidenz
des dänischen Königs Friedrich VII. (1808 - 1863) des letzten Sprosses
im Mannesstamm des Oldenburg'schen Königshauses.
Das Schloss trägt über dem Eingangstor die
Inschrift: "GGGMF = Gott gebe Glück mit Frieden".
In der Hausgruft neben der Kapelle sind 38
Angehörige der herzoglichen Familie bestattet. Die letzte Bestattung
fand 1811 statt.
Während des Schleswig-Holsteinischen Kriegs 1848 -
1850 zogen am 11. April 1848 gut sechzig dänische Soldaten in das
Schloss ein. Als sie es beim Rückzug verlassen mussten, da zerstörten,
verwüsteten und plünderten sie das Schlossinnere und die Kapelle auf das
Schlimmste. Was nicht niet- und nagelfest war wurde mitgenommen und der
Rest zerstört, oder an die Glücksburger Bevölkerung verramscht.
Am 15. 11. 1863 starb König Friedrich VII. von
Dänemark auf Schloss Glücksburg.
Im Zweiten Schleswigschen Krieg 1864/65 diente das
Schloss auch als Kaserne und Lazarett.
Zum Ende des Zweiten Weltkrieges nahm
Reichsminister Albert Speer das Glücksburger Schloss als Quartier und
wurde dort am 23. Mai 1945 von den Alliierten verhaftet. Bis zum Sommer
1945 diente das Schloss als Haftanstalt für gefangen genommene deutsche
Offiziere.
Schloß Glücksburg - Rangfolge der Bediensteten
Herzog Philipp Ernst führte 1728 eine Rangordnung
für seine Schlossbediensteten ein:
1) Hofmeister oder Hofmarschall war der höchste
Beamte im Herzogtum und Stellvertreter des Fürsten.
2) Kammerjunker. Begleiter, Gesellschafter und
absolut verschwiegener Vertrauter des Fürsten, der immer aus adeliger
Familie stammte.
3) Kammerpage. Auch er war adeliger Herkunft. Er
war ein junger Adelssohn, der zum Höfling ausgebildet wurde.
4) Oberförster. Er musste nicht von Adel sein.
5) Sekretär oder Amtsschreiber. Er verwaltete die
herzogliche Kanzlei und führte die herzogliche Korrespondenz und
verwaltete die täglichen einnahmen und Ausgaben.
6) Amtsverwalter. Er war Verwalter aller Güter.
7) Bereiter. Seiner Obhut unterstanden die rd. 25
Reit- und Kutschpferde und die Kutscher, Postreiter, Reitknechte und
Vorreiter.
8) Bürgermeister von Aerösköbing auf der Insel
Aeroe, der einzigen Stadt im Glücksburger Reich.
9) Kammerinspektor. Seine Aufgabe war es Ding und
Recht zu heben, Contributionen und Brüchegelder einzutreiben und die
Aufsicht über Dämme und Vorwerk zu halten.
10) Maitre d`hotel. Er war der Hausvogt, der
Wirtschaftsleiter des Schlosses, dem Keller und Küche anvertraut waren.
Er führte die Köche, bestimmte den tägl. Küchenzettel und bereitete die
fürstliche Tafel.
11) Kammerdiener. Er half beim An- und Auskleiden
und musste der Herzog barbieren (rasieren und verarzten)
12) Conditor und Mundschenk.
13) Hof-Musici (Hofmusikanten) mit 2 - 3 Musikern
und dem Hofsänger. Sie sorgten für musikalische Unterhaltung und
erteilten den Kindern der fürstlichen Familie Musikunterricht
14) Zwei Trompeter. Sie bliesen jeden Mittag und
Abend zur Tafel. Sie mussten auch dem Hof-Musici zur Verfügung stehen.
15) Silberdiener und Tafeldecker
16) Zwei Mundköche die täglich etwa 50 Personen am
Schloss zu bekochen hatten. Die übrigen Bediensteten aßen außerhalb des
Hofes.
17) Oberjäger. Er schützte die Hölzungen und
Gehege, jagte bei den Mankjagden (s. d.) und war für die fürstliche
Hundehaltung zuständig.
18) Leibdiener. Er begleitete den Fürsten auf
Reisen und erledigte persönliche Botengänge und wartete bei der
fürstlichen Tafel auf.
19) Sechs Lakaien des Fürsten und seiner Gemahlin.
20) Zwei Hegereiter.
21) Hofgärtner. Er bearbeitete den Park, Lust- und
Küchengarten mit Kräutern und Mistbeeten, einen Obstgarten und
Kartoffelland.
22) Dingschreiber. Er war der Schreib- und
Rechenmeister der nur für die Protokollführung beim Küsterdienst und
beim 14tägigen Hofgericht zuständig war.
23) Kochgesellen
24) Zwei Leibkutscher
25) Zwei Reitknechte
26) Postreiter. Er brachte täglich Post nach
Flensburg und holte sie von dort.
27) Zwei Vorreiter. Sie ritten der vierspännigen
Kutsche des Herzogs voraus und sorgten für sichere Fahrt.
28) Bauknecht. Er tat Dienst auf dem Meierhof.
29) Zwei Feuerböter. Sie sorgten für die Beheizung
des Schlosses.
30) Husar. Ein abgedankter Soldat als Wächter und
Pförtner. Nebenher versah er auch den Dienst des Gefängniswärters.
Nicht ausdrücklich eingestuft wurden die
fürstlichen Hofprediger, der Belgetreter, der Hofbäcker, der Hofbrauer,
der Hofhandwerker, der Hofjude (er erledigte Geldangelegenheiten), der
Schiffer, der Schornsteinfeger, der Tanzmeister und die kleinen
Hofleute.
Schmacke
Siehe unter Schiffstypen.
Schnau
Siehe unter Schiffstypen.
Schneevogt
Anhaltendes Schneetreiben auf kurvigen Straßen
Angelns zwischen Wällen und Knicks führte sehr schnell zu einem
absoluten Stillstand des Verkehrs. Das Freischaufeln der Wege zwischen
den Dörfern und zu den Städten war geradezu eine Lebensfrage. Um dieses
zu organisieren hatte jede Gemeinde ihren Schneevogt, der alle
männlichen Einwohner zum Schneeschaufeln aufrief und nach seinen
Weisungen einsetzte.
Schnüsch / Schnusch
Typisches Sommergericht der angeliter Bauern aus
frischen Bohnen, Erbsen, Wurzeln und klein geschnittenen Kartoffeln in
heißer Milch mit Butterklümpchen und geräuchertem Schinken.
Schnur
Schwiegertochter.
Schöte, Verschötung
Förmliche Rechtsübertragung beim Thinggericht. Als
Zeichen der Besitzübertragung bei Verkauf oder Vererbung von Land wurde
dem Käufer oder Erben eine Sode des betreffenden Grundstücks in den
Schoß gelegt. Daher vermutet man, dass das Wort "Schöte" entweder von
Sode oder Schoß kam und das Zitat "In den Schoß legen" begründete.
Der Brauch der Verschötung wurde bis etwa 1660
gepflegt.
Schötebrief / Schötebuch
Der Schötebrief wurde bei der Verschötung
aufgesetzt und enthielt alle Bedingungen und Formalitäten der
Landübertragung.
Schollenband / Schollenzwang
Verpflichtung aller Gutsuntergehörigen
(Leibeigenen) zum Verbleib im Bereich des Gutes. Viele entzogen sich
diesem unfreien Leben durch Flucht.
(siehe auch unter Heimatzwang)
Schonen
Historische Provinz im Süden Schwedens die bis ins
17. Jh. zu Dänemark gehörte.
Schoner
Siehe unter Schiffstypen.
Schornsteinfeger
Bis ins Spätmittelalter reinigten die Hausbewohner
mehr schlecht als recht ihre Schonsteine selbst. Zur Bildung des Berufs
Schornsteinfegers kam es im 16. Jh. als der Zusammenhang zwischen
Kaminverunreinigung und Verrußung und Feuerschäden immer bekannter
wurde. Die Städte förderten diese vorsorgende Entwicklung. Im 17. Jh.
bildeten sich erste Zünfte bzw. Innungen der Schornsteinfeger oder
Kaminkehrer. Sie reinigten nicht nur die Kamine sondern kümmerten sich
auch um Bauvorschriften (z. B. keine Holzbalken im Bereich der
Schornsteine). Im 18. Jh. kam es zu ersten Feuerschutzbestimmungen in
den Städten.
1749 stellte die herzogliche Verwaltung des
Schlosses Glücksburg einen Schornsteinfeger für das Schloss und die
dazugehörenden Gebäude ein. 1950 ordnete Herzog Friedrich an, dass er
auch im Flecken Glücksburg, im Kirchspiel Brarup und im fürstlichen
Territorium Angelns zweimal jährlich auf Kosten der Hauswirte die
Schornsteine zu fegen hatte.
Schrage
Satzung der Flensburger Knudsgilde (s. d.).
Schrangen
1595 entstand in Flensburg am Nordermarkt in der
Gemeinde St. Marien eine offene Markthalle in der Bäcker und Schlachter
ihre Marktstände hatten, der Schrangen als Verbindung zwischen der
Kirche und dem Marktplatz. Baumeister war der Westfale Laurenz Ubbing.
An den Schrangen befindet sich auch der Pranger
mit Halseisen.
Schuld- und Pfandprotokolle
Vorgänger heutiger Grundbücher bis zu deren
Einführung am 27. Mai 1873.
Eingetragen wurden die Schulden der Grundbesitzer
unter Verpfändung ihres Grundbesitzes. Hauptzweck war die Absicherung
der Gläubiger.
Als Anlage gehörten zu den Schuld- und
Pfandprotokollen die Neben- und Contraktenbücher mit sehr detaillierten
Eintragungen zu den Höfen und deren Bewohner.
1650 wurden die Schuld- und Pfandprotokolle im
königlichen Teil der Herzogtümer verpflichtend. Es erging
Eintragungszwang für Schulden und Verträge.
1734 wurden sie Pflicht für Städte, Ämter und
Landschaften.
Aufgezeichnet waren in ihnen Veränderungen und
Belastungen im Grundbesitz. Es gab sie bereits im Mittelalter. Im 16.
Jh. waren sie allgemein im Gebrauch. Jeder Eingesessene erhielt später
für jedes Grundstück ein Kartenblatt.
Geführt wurden sie als Personalfolien (jeder
Landbesitzer hatte ein besonders Blatt) oder als Realfolien (jede
Landstelle erhielt ein besonderes Blatt). Ergänzend dazu wurden dazu
Neben- oder Kontraktenbücher geführt in welche sämtliche Verträge im
Wortlaut abgeschrieben wurden. Dazu gehörten: Kauf- und Erbverträge über
Höfe, Abnahmeverträge für Altenteiler, Aufnahme von Grundschulden, hin
und wieder auch Eheverträge.
Ab 1813 mit Einführung der Bankhaft war es
Vorschrift für jedes Grundstück ein Blatt zu führen. Es gab aber
Befreiungsmöglichkeiten und so kam es bis 1884 vor, dass Grundstücke
kein Blatt hatten.
Eine sehr ausführliche Darstellung findet sich:
(Otto Thiesen, Schleswig, "Das Schuld- und Pfandprotokoll als Quelle der
Familienforschung, Jahrbuch des Angler Heimatvereins, 3. Jg. 1932, Seite
48 - 54)
Schulbücher, erste ..... im Norden
* Katechismus-Fibel für den Leseunterricht (1565
in Lübeck)
* Bibel und Gesangbuch teilweise bis 1840 noch
einziges Lesebuch.
* Holsteinische Rechenschule von Heinrich tho
Aspen (1676)
* Das Rechenbuch von Krey (1682)
* Das Arithmetische Lehr- und Rechenbuch von
Johann Mohr (1745).
* Kinderfreund, Lesebuch (1776)
* Versuch eines Unterrichts in den vier Species
für Kinder von Andreas Grüning (1782)
* Rechenbuch für Kinder zum Gebrauch in Schulen
(1783)
* Die Dorfgesellschaft, Lesebuch (Hamburg 1791)
* Sonntagsfreuden des Landmanns, Lesebuch, (Kiel
1791)
* Rechnen für Anfänger von Kroy
* Der deutsche Kinderfreund, Lesebuch (Flensburg
1810)
* Die Holsteinische Rechenschule, Rechenbuch
(1676).
* Das Artithmetische Lehr- u. Rechenbuch
(Schleswig 1745)
* Krogmanns gemeinnütziges Rechenbuch (1787 - 1836
in acht Auflagen in Altona)
* Leitfäden für Geschichte und Erdkunde (1800)
* Saßsches Rechenbuch (1841)
* Lesebuch "Schleswig-Holsteinischer Gnomon" 189
Themen geschrieben von 80 Schleswig-Holsteinern (1843)
* Leitfaden für Naturkund (1850)
* Realienbücher für Sachkenntnisse (Schleswig
1896)
1851 während des dänischen Sprachreskripts wurden
die
Schulen mit folgenden dänischen Schulbüchern
versorgt:
* dänische Kinderfreunde
* dänisches Lesebuch Hjörte Börensen
* dänische Katechismen
* dänische Biblische Geschichten
* dänische Lesetabellen
* dänische Neue Testamente
* dänische Gesangbücher
Husbyer Schüler demonstrierten gegen diese
dänischen Lehrbücher indem sie das Bild seiner Majestät Fredriks VI.
zerrissen. Für die Wiederbeschaffung der Bücher mussten von den Eltern
von jeder Tonne Landes 11/2 Schilling Courant gezahlt werden.
Erst nach der Schulverordnung von 1845 gab es für
Erd- und Naturkunde erstes Anschauungsmaterial.
Schule und Unterricht
Erste Unterweisungen der Kirchen bestanden im
Auswendiglernen und Heruntersagen des Vaterunsers und des apostolischen
Glaubensbekenntnisses. Beides musste von Paten (Gevattern) bei der Taufe
hergesagt werden können. Daraus entsprang das erste Lesenlernen. Erst
mit der Reformation setzte verbreitet richtiger Schulunterricht für
Kinder ein. Die ersten niederen Schulen gab es aber nur in den Städten.
1522 Erste Lateinschule in Husum reformiert.
1528 Das Graukloster in Husum wurde Schule.
1524 fordert Martin Luther die Ratsherren der
Städte auf Schulen einzurichten. Vorher gab es nur Lateinschulen in
Verbindung mit Kirchen und Klöstern.
1538 wurde nachweislich in Bredstedt eine Schule
geführt.
1542 forderte die Kirchenordnung Schulen.
1544 erfolgte eine Volksschulordnung durch König
Friedrich III. Beide Verordnungen zeigten wenig Erfolg. Christian IV.
setzte die Bemühungen fort und forderte die Durchführung der
Schulpflicht in Landschulen auf dem platten Lande. Neben religiöser
Unterweisung sollten Lesen, Schreiben und Rechnen gelehrt werden.
Gelehrt wurde hautsächlich das Lesen; Schreiben war eine nur selten
vermittelte Kunst. Das Rechnen blieb meist nur den Jungen vorbehalten.
Lehrer sollten die Landgeistlichen sein.
Jede Schule solle mindestens eine Bibel und ein
Gesangbuch haben.
1566 Flensburger Lateinschule. (Heute Altes
Gymnasium)
1567 Lateinschule in Hadersleben.
Um 1600 gab es zahlreiche Hinweise, dass viele
Bauern ihren vollen Namen schreiben konnten.
1624 Schulverordnung von Koldenbüttel.
Um 1700 gab es fast überall in den Kirchspielen
Kirchspielschulen und Nebenschulen (dän. Biskole) in den kirchfernen
Dörfern.
Weil Eltern den Schulschilling sparen wollten und
weil die Kinder in Haus und Hof arbeiten mussten, gingen nur wenige
Kinder regelmäßig zur Schule.
Die Schulräumlichkeiten waren immer noch sehr
unzureichend (festgetretene Erdfußböden, nicht oder nur notdürftig
beheizbar, kalt und dunkel)
Die Lehrer waren häufig selbst nur unvollständig
ausgebildet und rekrutierten sich aus abgedankten Soldaten oder
weichenden Bauernsöhnen. Allgemein war die Klage, dass es ihnen an
Kenntnissen und Tüchtigkeit fehlte. Selbst ausgebildete Schulmeister
konnten nicht von ihren Einkommen leben und mussten Landwirtschaft
betreiben.
1726 Anlegung von Mädchenschulen in den Städten.
1734 Schulverordnung Gottorf.
1738 Königliches Reskript an die
Kirchenvisitatoren, das Schulwesen in guten Stand zu setzen.
1744 Weiteres Reskript die Schulen zu fördern ohne
Geld aus der Königlichen Kasse zu beantragen.
1747 kam die königliche holsteinische
Schulverordnung die in der Folgezeit auch für Schleswig galt.
Nebenschulen sollten weitestgehend abgeschafft werden. Lehrer sollten
besser besoldet und deren Nebentätigkeiten in der Landwirtschaft
eingeschränkt werden. Unterricht war ganzjährig zu erteilen. Schulbesuch
bis zur Konfirmation bei Knaben 16 Jahre, bei Mädchen 15 Jahre. Pastoren
sollten die Lehrer und den Unterricht in Abständen von etwa 14 Tagen
inspizieren.
1755 Hebammenschule in Flensburg.
1781 Einführung des Lehrerseminars in Kiel und
1786 in Tondern. Dieses wurde finanziell sehr stark von der Ritterschaft
unterstützt. Die hier ausgebildeten Lehrer waren den bisherigen turmhoch
überlegen. Gehörten Leher bisher zum untersten Stand, so änderte sich
dieses jetzt.
1798 Schulregulativ für Nordangeln. Im
Wesentlichen ging es um eine Regelung der Lehrerbesoldung und der
Teilnahme am Schulunterricht.
Von 84 Schülern der Leibeigenen von Gut Roest
besuchten 26 Kinder die Schule überhaupt nicht, die anderen gingen sehr
selten zum Unterricht.
1804 Schulregulativ für Süddangeln.
1814 gab es eine allgemeine Schulverordnung
(Adlersche Schulreform). Lehrer wurden an Seminaren in Kiel und Tondern
ausgebildet und bekamen eine angemessene Besoldung. Zur Versorgung der
ländlichen Bevölkerung wurden Distriktschulen mit Lehrerwohnungen
eingerichtet. Für Jungen und Mädchen wurde gleichermaßen die neunjährige
Schulpflicht eingeführt. Die Schulrechte gingen endgültig von der Kirche
auf den Staat über. Die Adlersche Schulreform blieb im Grundsätzlichen
über 150 Jahre gültig.
1922 Heimvolkshochschule Leck.
1927 Verbot der Schuldispensation.
Einen umfassenden Bericht über die Entwicklung des
Schulwesens in Angeln findet sich im Jahrbuch des Angler Heimatvereins
1970 Seite 97 - 176)
Schütte
An bestimmten Stellen von Bächen und Flüssen
starke Holzsperren an denen man zu gewissen Zeiten mit staken Brettern
das Wasser zur Flutung der Wiesen anstaute.
Schüttgelder / Schüterlohn / Feldschütter
1) Abgaben für zuviel Viehauftrieb auf die
Allmende (Gemeinschaftsweide).
2) Gelder für in Gewahrsam genommenes Vieh.
3) Geld für den Viehhirten, der das Vieh zur und
von der Allmende trieb. Ein Feldhirte erhielt 1872 in Nordfriesland
einen Schütterlohn für Vieh und Schafe die er das erste Mal
einschütterte, 1 Schilling je Stück und das zweite Mal 2 Schilling.
Schüttkoben / Schütthock / Schütthecken /
Schüttmeister
Aus verschiedenen Materialen (Eichenbohlen,
Steinen, Hecken) errichtete verschließbare Rinderbuchten (Gatter) in
denen entlaufenes Vieh eingeschüttet (eingesperrt) wurde. Häufig waren
es Kinder, die das entlaufene Vieh einfingen und zum Schüttkoben
brachten, wofür sie einen kleinen Obolus erhielten. Hatten Erwachsene
das Vieh eingefangen, wurde es gegen einen "kräftigen Schluck
Hochprozentigen" eingelöst. Fast jeder Schüttkoben hatte einen
"Schüttmeister" der diesen in Ordnung hielt. Wurde ein Rind innerhalb
von drei Tagen nicht eingelöst, ging es in den Besitz des Schüttmeisters
über.
In vielen Gemeinden hatte man ein Merkzeichen
(Ohrmarke) eingeführt. Jeder Hof hatte für sein Vieh ein im Markebuch
aufgeführtes spezielles Merkzeichen. Nun konnten die Besitzer
entlaufener Kühe vom Schüttmeister informiert werden.
Schützengilden
Die Geschichte der Schützengilden in Deutschland
geht bis ins 12. Jh. zurück. So z. B. Oldenburg in Holstein 1192,
Knudsgilde in Flensburg 1170. Weitere alte Schützengilden sind die
Flensbuger St. Johannisschützengilde von 1436 und die
Nicolai-Schützengilde in Flensburg von 1583. Im 14. Jh. war der
Versicherungsgedanke sehr stark ausgeprägt und führte zur Gründung
vieler Schützengilden zur Verteidigung der Städte.
Siehe auch unter Friedrichsgarde.
Schuut
Vorbindeschürze. Eine Arbeitskleidung der Mägde
aus dunkelblauem Leinen ohne Latz, die lang und breit um den Rock
herumging. Gehalten wurden sie von Schuutenbändern. Die unter der Schuut
getragene Kleidung konnte durch Bänder hochgezogen werden und war dann
bei schmutziger Arbeit noch mehr geschützt. Man nannte dieses
"Upschwansen".
Um die Jahrhundertwende kam der baumwollene
blauweiße Schuutenstoff auf.
Nach Einführung von künstlichem Dünger fielen
Jutesäcke an und aus ihnen fertigten sich die Mägde Sackschuuten.
Die Schuut war auch ein gutes "Tragegefäß". In der
aufgerafften Schuut trug man Korn zur Fütterung der Hühner, Buschholz
zum Heizen usw.
Schwager
Heute Bruder des Ehepartners. Früher Verwandter im
allgemeinen Sinne.
Schwansen
Landschaft im Landesteil Südschleswig (s. d.).
Halbinsel zwischen der Eckernförder Bucht und der Schlei.
Um 750 wurde das Gebiet von Dänen und Jüten
besiedelt. Zwischen Schlei und Windebyer Noor bei Eckernförde befindet
sich ein Teilstück des Danewerks (s. d.)
Von den Angelitern wurden die Schwansener
Güntsiedler oder auch die "Jenseitigen" genannt, weil sie jenseits der
Schlei wohnten. Umgekehrt nannten die Schwansener die Angelner
"Kirschkernschieter". Die Angelner galten als reicher als die
Schwansener und konnten sich in ihren Gärten auch Kirschbäume leisten.
Schwarze Gendarmen
Von der deutschen Bevölkerung im Herzogtum
Schleswig gefürchtete und verhasste dänisch gesonnene private Polizisten
die in der Zeit der Drangsalierung durch die Dänen von 1850 bis 1864
deutschgesonnene Bürger überwachten und mit Verdächtigungen und
Denunzinationen quälten.
Siehe auch unter Nationale Erhebung,
Sprachreskrit, Schleswig Herzogtum, Wühler.
Schwarzsauer /Swattsuer
Blutsuppe, auch Schwarze Suppe genannt.
Traditionelles nordisches Gericht aus Schweineblut, welches bei keinem
Schlachttag fehlen durfte.
Zutaten: 750 g Fleisch, Herz, Nieren, Stichstücke
und lose Fleischstücke die beim Schlachten abfallen. 1 l Wasser, 1 l
Essig, 3/4 bis 1 l Blut vom Schwein, Salz, Pfeffer nach Geschmack und
Mehl für Mehlklöse.
Schweineblut gerinnt durch die Zugabe von Essig
und wird völlig schwarz. Hinzugefügt werden Schwarten, Rippe, Schwanz,
Pfoten und Fleischreste, Gewürze, Zwiebeln, etwas Zucker und
Wurzelgemüse. Es ist ähnlich der Blutwurst, wird aber nicht in Darm
gefüllt sondern warm gegessen. Dazu gehört immer auch ein Köm (gelber
Kümmelschnaps der dem Aquavit ähnelt).
Schweizer
Melker auf einem Gut oder großem Hof.
Schwertfeger
Beruf. Er fertigte Schwerter und Degen.
Schwibbodenherd
Offene Herdstelle ohne Schornstein. Er stand am
Ende der Diele eines alten Bauernhauses. Der Rauch zog über den offenen
Boden durch das Eulenloch ab.
Schwieger
Schwiegermutter.
Schwieher/Schwäher
Schwiegervater.
Schwienskiek
Ländlicher Brauch während der Schlachtzeit vor dem
Schlachttag im Herbst. Nachbarn besuchten sich gegenseitig zum
Schwienskiek. Es gab Kaffee und Brot und auch der Punsch blieb nicht
aus. Sicher förderte das die nachbarschaftliche Gemeinschaft.
Schwimmen
Selbst "im Land zwischen den Meeren" konnten bis
zum 19. Jh. nur sehr wenige Menschen schwimmen. 1798 erschien "Kleines
Lehrbuch der Schwimmkunst zum Selbstunterricht". Es dürfte bei uns aber
wohl kaum gelesen worden sein.
1810 fand erster Schwimmunterricht, zunächst an
Militärschwimmschulen statt. Aber erst 1925 begann man langsam Schwimmen
zu lehren und Schwimmkurse wurden ins Leben gerufen.
Schwindgrube
Auch Senkgrube. Eine Abortgrube mittelalterlicher
Städte, die in Abständen geleert und deren Fäkalien außerhalb der Städte
zum Düngen auf die Felder gefahren wurden.
Siehe auch unter Ehgraben.
Schwindsucht
frühere Bezeichnung für die Infektionskrankheit
Tuberkulose, TBC, auch Morbus Koch umgangssprachlich "die Motten".
St
Staatsbankrott, dänischer
Dänemarks Finanzen waren 1813 durch die Kriege (s.
d.) zerrüttet. Es fand keine ordentliche Staatsrechnung mehr statt und
Hofstaat und Staat lebten aus einer Kasse. Die dänische Regierung ließ
in ihrer Kopenhagener Bank reichlich Papiergeld ohne Silberdeckung
drucken. Der Kurs sank ständig und belief sich 1812 auf nur 15 Prozent
seines Nominalwertes. Schleswig-Holsteiner weigerten sich dieses
wertlose Papiergeld anzunehmen. So brach 1813 bei 100 Millionen Talern
Staatsschuld der dänische Staatsbankrott aus.
Am 5. 1. 1813 erfolgte die Bankverordnung, die
bestimmte, dass die neugegründete Bank in Kopenhagen das einzige
Geldinstitut für Dänemark und die Herzogtümer sein sollte.
Das von der Kopenhagener Bank in Umlauf gesetzte
Papiergeld sank bald auf den zehnten Teil seines ursprünglichen Wertes.
Zur Wiederherstellung der Staatsliquidität wurden
der Reichsbank 6 % vom Wert aller Grundstücke, Zehnten und Gebäude
zugeschrieben (Reichsbankhaft), welche die Eigentümer entweder auf
einmal abzutragen oder in reichlich 30 Jahren mit
61/2 % zu verzinsen hatten.
Im Sog dieser Maßnahmen gingen viele Bauernstellen
verloren, die die Belastungen nicht tragen konnten. Von den
Schleswig-Holsteinern wurde es als sehr ungerecht empfunden, dass sie
selbst viel stärker belastet wurden als die Reichsdänen und dieses
bildete einen fruchtbaren Nährboden für die Schleswig-Holsteinische
Erhebung - "Los von Dänemark-Bewegung"!
Infolge des Staatsbankrotts gab es neues Geld:
Reichsbankthaler (Rbtr.) und Reichsbankschilling (Sch).
Siehe auch unter Reichsbankhaft.
St. Johannes / St. Michaelis
Mittelalterliches, zwischen 1200 und 1230
gegründetes Kloster in Schleswig. Es lag am Nordrand der Stadt. St.
Johannes war zunächst ein Kloster für Benediktinerinnen, die dorthin
strafversetzt wurden. Nach der Reformation wurde es als Adelsstift für
unverheiratete Töchter genutzt.
Es handelte sich um ein Doppelkloster mit einem
Mönchs- und einem Nonnenkonvent. Im angeschlossenen St. Michaelis lebten
die Mönche. Da praktisch Nonnen und Mönche unter einem Dach wohnten, kam
es zu einem "tiefen Grad der Sittenlosigkeit".
1190 löste der Bischof daraufhin das Mönchskloster
auf und schickte die Mönche ins neu erbaute Kloster Guldholm (s. d.) am
Ufer des Langsees, nördlich von Schleswig. Die Nonnen blieben am alten
Ort zurück. Der Bischof lies Zistersienser aus Dänemark holen, die für
strengere Regeln bekannt waren und übertrug ihnen die unnachgiebige
"Erziehung" der Benediktiner. Dafür gab es aber nicht nur religiöse,
moralische und kirchliche Gründe sondern auch politische.
Als der Bischof, ein Vetter König Knud VI. ( 1162
- 1202), der selbst politisch machtorientiert war, 1192 gefangengesetzt
wurde, nutzen die Mönche ihre "Freiheit" und kehrten in ihr alter
Kloster St. Michaelis/St. Johannes zurück. Das führte zu erneuten
Verwicklungen. Die Zurückgekehrten bestanden auf Wiedereinführung ihrer
alten Rechte und da ihnen diese von den Zisterziensern verwehrt wurden,
kam es zu einem richtigen handgreiflichen "Mönchskrieg" zwischen
Zistersiensern und Benediktinern.
Eine nun vom Papst eingesetzte
Untersuchungskommission entschied den Streit zu Gunsten der Guldholmer.
Einzige Bedingung war die Anerkennung des herzoglichen Patronats. Dies
war damals der spätere König Waldemar II.(1170 - 1241).
Das Kloster Guldholm lag in einer feuchten
Niederung mit sehr ungesundem Klima und so siedelten die
Zistersiensermönche 1209/10 schon wenige Jahre später in das Rudekloster
(s. d.) um, dass sie bei Glücksburg (s. d.) erbauten.
St. Jürgenhäuser
Außerhalb der Städte (wegen Ansteckungsgefahr)
liegende Klöster zur Aufnahme und Pflege von Aussätzigen (s. d.) und
Pestkranken. Sie hatten eigene Kapellen und Friedhöfe.
Noch heute zeugt in Flensburg der Ortsteil St.
Jürgen von dem einst hier befindlichen St. Jürgenhaus. Bettelmönche
(Grau- und Minderbrüder) sammelten Nahrung und Almosen für die Kranken.
Stabilarius
(siehe unter Staller)
stadtfesten
bestätigen, genehmigen.
Stadtrechte
Landesherrliches Vorrecht ein Dorf oder eine
Gemeinde zur Stadt zu erheben. Stadtrechte entstanden in Deutschland
seit dem 10. Jahrhundert. Die Städte hatten und gaben sich eigene
Privilegien und Rechte, die sie gegen das grundherrliche Land abgrenzten
und die sich vom umgebenden Landesrecht unterschieden. Städte hatten
eine eigene Gerichtsbarkeit und eigenes Straf-, Markt-, Handels- und
Verkehrsrecht.
Die städtische Freiheit führte zur Aufhebung der
Leibeigenschaft (s. d.) da "Stadtluft nach Jahr und Tag freimachte".
Am bekanntesten war das "Lübische Stadtrecht" (s.
d.) von 1160 der Stadt Lübeck.
Im 15. 16. und 17. Jh. entstanden an vielen Orten
"verbesserte Stadtrechte", sog. Reformationen. Hierbei wurde mehr und
mehr das römische Recht eingemischt.
Beispiele für frühe Stadtrechte.
1200 Schleswig; 1247 Hadersleben; 1284 Flensburg;
um 1300 Ribe; 1325 Eckernförde; 1335 Apenrade; 1460 Rendsburg; 1461
Sonderburg; 1590 Tönning und Garding.
Beispiel für späte Stadtrechte:
1603 in Husum; 1617 Glückstadt; 1870 Kappeln; 1960
Niebüll.
Staller
Titel in Nordfriesland für Landvogt. In alten
friesischen Urkunden wurde er auch Stabilarius genannt. Vertreter der
Landesherrschaft. Statthalter des Herzogs, gleichzeitig auch
Hebungsbeamter (Eiderstedt, Nordstrand, Pellworm). Höchste
obrigkeitliche Person auf Nordstrand.
Standesamt
Bis 1874 oblagen die Eintragungen der
Personenstandsfälle den Pfarrämtern und wurden in Kirchregistern
verzeichnet.
Am 1. Oktober 1874 wurden in Preußen die
Standesämter beschlossen und am 1. 1. 1876 gesetzlich eingeführt auf
denen Eheschließungen, Geburten und Todesfälle jetzt staatlicherseits
registriert wurden. Die ersten wurden von Gemeindemitgliedern
(Bürgermeister Dorfschullehrer) ehrenamtlich verwaltet. Die Pastoren
denen dieses bisher oblag wurden dadurch amtlich sehr entlastet.
Die erfassten Daten wurden in
Personenstandsbüchern geführt.
Stapelholmer Weg
Alter Fracht- und Triftenweg für große Ochsen- und
Schweineherden sowie Pferdetrecks. Er wurde auch Alter Treeneweg
genannt, dessen Bedeutung weit in vorgeschichtliche Zeit zurückreichte.
Er hielt die Verbindung zwischen dem alten Heerweg im Osten mit dem
Norder- und Süderfreesenweg im Westen.
Stapelrecht
Altes Recht aus der Zeit Karl des Großen, das 1815
endgültig vom Wiener Kongress abgeschafft wurde.
Auch Niederlassungsrecht, eigentlich ein Markt-
oder Verkaufsrecht. Im Mittelalter war es das Recht einer Stadt von
durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren für eine
bestimmte Zeit in der Stadt abluden (stapelten) und zum Verkauf anboten.
Die Händler konnten sich durch ein Stapelgeld vom Stapelrecht
freikaufen. Zusammen mit dem Stapelrecht hatten die Städte meist auch
ein Umschlagsrecht. Damit die Städte von den Kaufleuten nicht umfahren
wurden, erhielten manche Städte auch noch ein Meilenrecht, um dieses
Umgehen der Stadt zu verhindern. Auch die auf den Flüssen
transportierten Waren in den Städten und Häfen mussten gestapelt, d. h.
entladen und zum Verkauf angeboten werden.
Viele Orte leiten hieraus ihren Namen ab wie
Stapelfeld, Stapelholm)
Stappsted / Stappsteen
(nordfriesisch) In frühen Zeiten, als Straßen und
Wege noch unbefestigt waren und durch Niederungen und über Bäche
führten, suchte man seichte flache Stellen (Stappsted) an denen man auf
flachen Steinen (Stappsteens) über die nassen und feuchten Stellen
stapfen (stappen) konnte.
Statisfaction
Finanzielle Sanktion für ein nicht eingehaltenes
Eheversprechen.
Stave / Staven / Stavener
Bohlstelle, Hof, Hufe.
1) Im nordfriesischen ein Freier Bauer.
2) In Nordfriesland die Bezeichnung für die zur
Dorfgemeinschaft gehörigen Bauernstellen.
Stavensgeld
Eine Grundheuer. Der Stavensinhaber (Besitzer des
Hofes) teilte ein Stück seines Landes ab und erbaute darauf eine Kate,
die er in Erbpacht vergab. Dafür erhielt er als Erbpacht das
Stavensgeld.
Steckfluß
Atembeschwerde die häufig zum Tod führte.
Steindrucker
Beruf. Sie stellten auf Kalksteinplatten
Druckvorlagen für die Vervielfältigung von Kunstdrucken her.
Steller
In Nordfriesland ein Wehrpflichtiger. Er konnte
sich bis 1864 durch Stellung eines Stellvertreters vom Wehrdienst
freikaufen. Die Zahlungen für einen Stellvertreter waren nicht
unerheblich. Sie betrugen 1860 In einem nachgewiesenen Fall 580
Reichsthaler, das entsprach dem Gegenwert von 5 Pferden oder 9 - 10
Schlachtrindern. Die Gefahr den Krieg nicht zu überleben war für den
Stellvertreter auch recht hoch und das bestimmte den Preis. Viele ärmere
Steller entzogen sich der Wehrpflicht durch Auswanderung nach Amerika.
Stertköh
(Angeliter Platt. Wörtlich Schwanzkühe)
Nach der langen Aufstallung und mangelnden
Fütterung im Winter so schwach gewordene, entkräftete Kühe, die im
Frühjahr aus eigener Kraft nicht mehr aufstehen konnten. Sie wurden von
starken Männern am Schwanz (Stert) wieder auf die Beine gezogen.
Stipulation
(lat. stipulatio = förmliches Versprechenlassen)
Vertrag, Festsetzung, Vereinbarung, Öffentliches
Versprechen.
Stockhaus / Stockmeister
Gefängnis, Gefängniswärter.
Stöpe
Verschließbarer Deichdurchlass, der bei
Hochwassergefahr geschlossen werden kann. Die einzige Stöpe an der
schleswig-holsteinischen Ostseeküste befindet sich in der Gemeinde Nieby
bei Gelting.
Strafen des Mittelalters
Anprangern
Ehrenstrafe. Siehe unter Pranger. Der Verurteilte
wurde an einer markanter Stelle der Stadt angekettet (angeprangert) Er
durfte von Jedermann beschimpft, bespukt und geschlagen werden.
Bärenloch
Freiheits- und Folterstrafe. Kellerverliese auf
Burgen, Schlössern, Gütern, Herrensitzen in denen die Sünder oft ohne
Verhandlung und ohne Urteil auf unbestimmte Zeit eingesperrt wurden.
Blenden
Verstümmmelungsstrafe. Ausbrennen oder Ausstechen
der Augen.
Brandmarken
Ehren- und Folter- und Verstümmelungsstrafe. Das
festgebundene oder festgehaltene Opfer wurde mit glühenden Eisen an
sichtbaren Körperstellen gebrandmarkt (auf alle Zeiten für Jedermann als
Täter kenntlich gemacht).
Zu dieser Strafe gehörte auch das Ausbrennen der
Augen.
Daumenschrauben
Folterstrafe zur Erlangung von Geständnissen. Die
Daumen (Finger) werden in einen Schraubstock gelegt und durch immer
stärkeres Anziehen, welches zu steigenden Schmerzen führt, gepresst.
Einmauern
Todesstrafe. Der Delinquent wird mit etwas Nahrung
und Wasser in ein Verlies gebracht. Anschließend werden alle Fenster und
Türen zugemauert. Er stirbt durch Verdursten, Erstickung oder durch
Selbstmord, wenn ihm dieses möglich ist.
Enthaupten
Todesstrafe. Auch Köpfen genannt. Adeligen wurde
mit dem Schwert, einfachen Verbrechern mit dem Beil der Kopf
abgeschlagen. Während der französidschen Revolution nutzte man dazu die
Guillotine, das Fallbeil.
Die Enthauptung mit dem Schwert war eine
ehrenhafte, die mit dem Beil eine unehrenhafte Strafe.
Erdrosseln
Todesstrafe bei der der Verurteilte an einen Phahl
gebunden wurde. Um seinen Hals wurde ein Seil geschlungen, das hinter
dem Phahl geknebelt (gedreht) wurde. Durch diese Verengung starb der
Delinquent sofort.
Ertränken
Todesstrafe. Auch Säcken genannt. Das Ertränken
geschah auf unterschiedliche Weise. Entweder wurde das Opfer einfach
unter Wassergedrückt, oder in einem mit Steinen beschwerten Sack oder
Kiste versenkt, oder er bekam einen Stein um den Hals gehängt bevor er
ins Wasser geworfen wurde.
Festungsarrest
Eine nicht entehrende Freiheitsstrafe die für
Zweikampf und bei einigen politischen Straftaten verhängte wurde.
Unterschieden wurden drei Grade für den Festungsarrest:
1) Freier Umgang am Tage in der Festung.
2) Nur zwei Std. täglicher Umgang in Begleitung
eines wachhabenden Soldaten.
3) Der Arrest beschränkt sich auf einen Raum.
Umgang in der Festung ist nicht erlaubt.
Gefängnis bei Wasser und Brot
Kurze Freiheitsstrafe. Eine Strafe bis ins 19. Jh.
bei der fünf Tage Wasser und Brot mit 5 Tagen normaler Kost wechselten..
Halseisen
Ehrenstrafe. Zwei bandförmige Eisenteile, die dem
Gefangenen um den Hals gelegt und geschlossen wurden. Daran war eine
Kette, mit dem man den Delinquenten an den Pranger oder im Verlies an
die Mauer fesselte. Es handelte sich um eine Ehrenstrafe (s. d.)
Kitzeln
Folterstrafe zur Erlangung von Geständnissen. Der
Verurteilte wurde auf einem Brett festgebunden, dann wurden ihm Salz in
die Füße massiert, dass man von einer Ziege ablecken ließ. Es soll sich
um eine kaum auszuhaltende Strafe gehandelt haben.
Köpfen
Siehe unter Enthaupten.
Landesverweisung
Siehe unter Landesverweisung.
Lebendig begraben
Todesstrafe für Kindesmord und Verbrechen der
Unzucht. Ehebrecherinnen und Diebinnen wurden so bestraft. Der
Verurteilte wurde lebendig ins Grab gelegt, mit Dornen bedeckt und mit
Erde eingegraben. Eine Schwangere durfte nicht lebendig begraben werden.
Ihr wurden zur Strafe die Ohren abgeschnitten.
Pfählen
Todesstrafe. Eine der grausamsten Todesstrafen
jener Zeit.
Durch den lebendig im Grabe liegenden wurde ein
Phahl hindurchgetrieben, der ihn im Grab festnagelte. Häufig geschah
dieses bei Mördern am Grab des Opfers. Durch das Phälen fielen sie
unendlicher Verdammnis anheim.
Prügelstrafe
Siehe unter Staupenschlag und Züchtigung.
Rädern
Todesstrafe ausschließlich für Männer.
Hinrichtungsart bei der der Delinquent mit Armen und Beinen an Pflöcken
auf dem Boden liegend befestigt wurde. Daraufhin wurden ihm
scharfkantige Hölzer oder Eisen unter die Glieder geschoben, damit diese
hohl lagen. Dann wurde von oben nach unten (vom Kopf beginnend - was
einen schnellten Tod zur Folge hatte) oder von unten nach oben (an den
Füßen beginnend - was einen sehr langsamen qualvollen Tod bedeutete)
immer wieder ein schweres Holzrad auf ihn geworfen, bis ihm alle Knochen
gebrochen waren.
Danach wurde er mit seinen Gliedern in die
Speichen eines Wagenrades geflochten oder darauf gebunden. Das Rad hatte
neun Speichen. Häufig lebte er noch, wenn er aufs Rad geflochten wurde.
Das Rad wurde dann auf einem Pfahl befestigt und der Leib des
Hingerichteten verblieb auf dem Rad und wurde dem Tierfraß und Verfall
überlassen. Das diente der Abschreckung der Bevölkerung vor solchen
Taten.
Das Rädern war wie das Hängen eine unehrenhafte,
schimpfliche Strafe.
Schandkragen
Ehrenstrafe. Fessel. Hölzernes Brett mit Öffnungen
für den Hals und die Hände. Der eingespannte Gefangene konnte so
gefesselt zu seiner Schande an einem Seil durch die Stadt geführt oder
am Pranger angebunden werden. Der Schandkragen wurde bei sog.
Ehrenstrafen (s. d.) angewendet, bei der man dem Gefangenen seine Ehre
nehmen wollte.
Spanischer Mantel
auch Schandtonne war ein Strafinstrument ab dem
13. Jh. Es handelte sich um eine Ehrenstrafe. Der aus Holz gefertigte
Mantel oder die Tonne wurden dem Verurteilten umgehängt und er musste
entehrt damit durch die Straßen laufen. Zur Erhöhung der Pein waren
einige mit Blech ausgeschlagen oder innen mit spitzen Dornen bestückt.
Auch hier handelt es sich um eine Ehrenstrafe (s. d.)
Spießrutenlaufen
Im Militärstrafrecht wurden so Deserteure
bestraft. Später fand es Anwendung im Forst- und Jagdrecht. Eine sehr
schmerzhafte Strafe die zu ernsten Verletzungen führen konnte. Der
Deliquent musste mit entblöstem Rücken durch zwei Reihen von je 12
Soldaten hindurchlaufen, die ihn mit Haselnußruten schlugen. Es ist
nicht nachzuweisen, dass diese Art der Bestrafung auch im Norden
durchgeführt wurde.
Staupenschlag
Siehe unter Prügelstrafe und Züchtigung.
Gezüchtigt wurde mit dem Staupbesen, einem Bündel Reisig. Meist war der
Staupenschlag eine zusätzliche Strafe zu einer anderen als
Strafverschärfung.
Steinigen
Todesstrafe. Das Opfer wird auf einem Marktplatz
an einen Pfahl gebunden und von den Umstehenden so lange mit Steinen
beworfen, bis er tot ist.
Strecken
Folter zur Erlangung von Geständnissen bzw.
Todesstrafe. Auf einer Streckbank die am Kopf- und Fußende eine Winde
hatte, wurde der Delinquent festgebunden. Durch langsames Drehen wurde
das Opfer in die Länge gezogen, (gestreckt). Das Strecken konnte auch
den Rückenwirbel des Opfers zerstören und ihn zeitlebens zum Krüppel
machen.
Abschneiden von Ohren, Zungen, Fingern, Füßen und
Händen
Verstümmelungs- und Erziehungsstrafe. Lügner und
Gotterlästerern. wurden durch das Herausschneiden der Zunge, Diebe durch
das Abhacken einer Hand, Flüchtige durch das Abschneiden der Füße
bestraft, Kupplern durch das Abschneider der Ohren, Meineidigen durch
das Abschneider der Schwurfinger, Einbrechern durch Ausstechen der
Augen.
Schwangere Frauen durften, wenn sie Täterinnen
wurden, nicht zum Tod verurteilt werden. Ihnen wurden zur Strafe die
Ohren abgeschnitten.
Verbrennen
Todesstrafe. Das Opfer wird auf einem
Scheiterhufen verbrannt. Dieses war eine übliche Bestrafung für Ketzer
und Hexen, weil die beteiligte Kirche nicht wollte, das Blut vergossen
wurde.
Vierteilen
Todesstrafe hauptsächlich für Verräter. Arme und
Beine des Verurteilten wurden mit Stricken jeweils an den Schweif von
vier Pferden befestigt. Hinter jedem Pferd stand ein Antreiber. Auf ein
Komando trieben sie gleichzeitig die Pferde in vier verschiedene
Richtungen und so wurde der Körper des Delinquenten buchstäblich
zerrissen (gevierteilt).
Züchtigung
Körper- und Ehrenstrafe die der Erziehung galt.
Sie wurde mit Peitschen, Ruten oder Stöcken auf Gesäß oder Rücken
durchgeführt. Sie fand immer auf öffentlichen Plätzen mit vielen
Zuschauern statt. In Flensburg durch den Kaack (s. d.).
Siehe auch unter Staupenschlag.
Zuchthausstrafe
Freiheitsstrafe mit Erziehung zu Zucht und
Ordnung.
Strafgewalt, mittelalterliche .....
Das germaische Recht sah die Strafgewalt der
Familie oder Sippe bis hin zur Todesstrafe vor. Entehrte Töchter oder
Söhne durften vom Vater getötet werden. Dieses Recht galt das gesamte
Mittelalter hindurch. Grundlage dieses Rechts war die Munt, die Gewalt
des Hausherrn über die seiner Hausgemeinschaft angehörenden Personen.
Besonders Mädchen, die gegen die Familienehre verstoßen hatten, konnten
von Vater oder Bruder dafür getötet werden.
Diese Tötungsbefugnis der beleidigten Sippe oder
des beleidigten Hausherrn billigt auch noch das Dithmarscher Landrecht
von 1447. Dieses Recht soll dort bis ins 18. Jh. hinein Bestand gehabt
haben.
Strandung / Strandgut / Strandräuberei
Alles an den Strand getriebene Gut bis hin zu
Schiffen. Besonders an der Nordsee (Mordsee) kam es auf den Inseln zu
vielen Schiffsstrandungen. Das galt besonders für die Zeit, als es noch
keine guten Navigationsgeräte gab und auch das Seezeichenwesen (s. d.)
noch nicht so gut war.
Die Strandung von Schiffen mit wertvoller Ladung
war für die Landesherren finanziell nicht uninteressant. Von dem
Auktionserlös erhielten sie ein Drittel, ein weiteres Drittel stand den
Bergern zu und das letzte Drittel bekamen die Eigentümer, Kapitäne und
Reeder. Diese staatliche "Strandräuberei" dauerte bis 1803. Danach
wurden sie durch die Grundsätze des humaneren dänischen Strandrechtes
ersetzt.
Da dem Land (König, Herzogtümern) die Küsten
gehörten, stand ihnen auch das Strandgut zu. Von der Strandung über die
Bergung bis zum Auktionserlös musste alles genau protokolliert werden.
Dafür zuständig waren die Strandvögte. Nicht immer traute die
Landesherrschaft den Strandvögten und ließ diese noch von
Strandinspektoren oder Strandhauptmännern überwachen.
Strandungen waren auch ein gutes Geschäft für
Strandräuber, die oft als erste die gestrandeten Schiffe erreichten und
sich nahmen, was sie brauchten. Nicht selten gingen sie soweit sogar die
noch lebende Besatzung zu töten, wenn diese sie am räubern hindern
wollten.
Schon für mindere Fälle von Strandräuberei gab es
strenge Strafen bis hin zu Zuchthaus. Das galt selbst, wenn nur Planken,
die zum Heizen gebraucht werden sollten, am Strandvogt vorbei geraubt
wurden.
Nach Aufhebung des Strandrechts galt das Fundrecht
und der Finder erhielt "5 % des Besten".
Straßen, im Herzogtum Schleswig ....
1845 gab es im Herzogtum folgende Straßen:
Flensburg - Husum 37,50 KM
Husum - Friedrichstadt - Tönning 26,25
Flensburg - Schleswig - Eckernförde - Kiel 82,50
Flensburg - Apenrade 33,75
Apenrade - Hardersleben - Kolding 56,25
Schleswig - Rensburg 28,12
Hadersleben - Aarösund 15,00
Husum - Tondern - Ripen (Ribe) 101,25
Tönning - Garding 11,25
Flensburg - Fynshav 58,12
Von diesen 450 Km waren 1854 aber erst 221,25 Km
Kunststraßen aus Stein, der Rest waren Schotterwege.
Siehe auch unter Wegeverordnung.
Straßenbahnen
Am 8. 7. 1888 wurde auf Sylt eine dampfgetriebene
Inselbahn eingerichtet die 1970 stillgelegt wurde.
Schon um 1890 ging man dazu über, die um 1880
gegründeten Pferdebahnen durch Straßenbahnen zu ersetzen und die
"Hafermotoren" durch Elektromotoren auszutauschen.
1896 nahm die Straßenbahn in Kiel ihren Betrieb
auf. 1914 war das Streckennetz auf 36,5 Km ausgebaut. 1955 begann in
Kiel der Rückbau der Straßenbahn und 1969 gab es nur noch eine Linie.
1901 richtet Amrum eine dampfgetriebene Inselbahn
ein die bis 1939 ihren Dienst tat. Außerdem wurde von 1909 bis 1919 eine
elektrische Inselbahn auf Amrum betrieben.
1905 - 1907 nahm die Straßenbahn in Flensburg
ihren Betrieb auf. Schon 1912 fuhr sie auf drei Linien, die zwischen
1957 und 1973 eingestellt wurden.
1910 wurde in Schleswig die alte Pferdebahn durch
eine Straßenbahn ersetzt. In den engen Straßen der Innenstadt war der
Betrieb aber sehr problematisch und so wurde sie schon 1936 wieder
eingestellt.
(siehe auch unter Pferdebahnen)
Straßen- und Stadtbilder des Mittelalters
Am Beispiel Flensburgs dargestellt.
Die Straßen und Gassen waren ungepflastert und bei
Regen abgrundtief durchweicht und nachts unbeleuchtet. Die Häuser hatten
keine Toiletten (siehe unter Notdurft) und keinen Wasseranschluß und
keine Kanalisation. Auf fast jedem Hof wurde Vieh gehalten, das morgens
durch die Rodestraße (Rote Straße) und das Rodetor (Rote Tor) auf die
Weide vor der Stadt getrieben und abends zurückgeholt wurde. Der Mist
wurde in Ehgräben (s. d.) vor die Häuser auf die Straße und in den Hafen
gespült. Es stank erbärmlich in der Stadt. In den aufgeweichten Straßen
suhlten sich die Schweine, fuhren sich Fuhrwerke fest und gingen die
Menschen ihren Bedürfnissen nach. Teilweise wurden die Bürger
verpflichtet, die mit Viehdung und Kot durchtränkten Wege mit Holzstegen
passierbar zu machen. Ihr Trinkwasser holten sich die Bürger von
öffentlichen Brunnen, deren es viele auf den Straßen Flensburgs gab. An
diesen Brunnen wurden aber auch die Pferde und das Vieh getränkt und
Katzen und Hunde und anderes Getier bedienten sich selbst.
Die Stadt war von einer Mauer umgeben. Torwächter
wachten an den Toren über jeden Ein- und Ausfahrenden. Nachts wurden die
Tore geschlossen.
Siehe auch unter Ehgraben.
Strohgelder
Siehe unter Heu- und Strohgelder.
Strohlegen
In früherer Zeit gab es keine fertigen Särge.
Diese wurden erst nach Eintritt des Todes nach Maß gezimmert. So konnte
die Leiche nicht gleich eingesargt werden. Sie wurde zunächst nach
bestimmtem Ritual auf Bretter, die mit Stroh bedeckt wurden gebettet.
Dieses nannte man Strohlegen. Es wurde in jedem Haushalt extra sauberes
Bund Roggenstroh dafür bereitgehalten. Während des Strohlegens wurden
die Glocken geläutet. "Von´t Bett op´t Stroh lüden" nannte man diese
Stunde.
Das Leichenstroh wurde zusammengebunden bis zum
Tage der Beerdigung aufbewahrt. Während der Trauerzug auf dem Weg zum
Friedhof war, wurde das Leichenstroh verbrannt. Es galt gleichzeitig als
ein Omen. Den nächsten Toten würde es geben da wohin der Rauch zog.
siehe auch unter Beerdigung.
Strom- und Elektrizitätsversorgung der Städte
1885 wurde in Berlin das erste Elektrizitätswerk
Deutschlands gebaut.
1894 begann die Stromversorgung Flensburgs von
einem Gleichstrom-Elektrizitätswerk. Seit 1928 arbeitete das E-Werk mit
Apenrade zusammen. Von 1969 bis 1971 wurde das Flensburger Kraftwerk auf
ein Heizkraftwerk für Fernwärme umgerüstet.
1910 wurde ein E-Werk in Schleswig mit Gleichstrom
in Betrieb genommen.
Stud
Neben der Leding (s. d.) hatten die freien Bürger
einer Harde ähnlich den Spann- und Handdiensten persönliche
Dienstleistungen Stud und Innä an den Landesherrn zur Unterhaltung der
Burgen zu leisten.
Stülper / Strohstülper
Bienenkorb.
Stuf / /Stufland
Im Gegensatz zum Ornum Land innerhalb der Dorfmark
(s. d.), das durch Schenkung oder Verkauf vom Hof abgetrennt wurde und
aus der Feldmark ausschied. Am häufigsten entstand es als Geschenk bei
Heirat der Tochter.
Landgeschenke an die Kirche bezeichnete man als
Kirchen- stuf.
Siehe auch unter Ornum.
Stuhlbrüder
Taxatoren der Brandgilden und
Feuerversicherungsvereine im 19. Jh.. Sie hießen auch Schauungsmänner
und gehörten dem Vorstand an. Von den 12 Suhlbrüdern ging jährlich
jeweils der Älteste ab und wurde durch einen neuen, für vier Jahre
gewählten, ersetzt. Sie taxierten die Werte der versicherten Gebäude,
Einrichtungen und Mobilien, setzten jährlich Preislisten für landw.
Produkte auf, nach denen Versicherungsleistungen erstattet wurden. Bei
Brand untersuchten sie die Ursache, stellten den Schaden fest und legten
die Entschädigungssumme fest.
Stuhlstände
Feste Plätze in der Kirche die auf sechs Jahre
oder mehr an Kirchgänger vermietet wurden (...alle 6 Jahre aufs neue
verlicitiret werden). Dafür musste Miete gezahlt werden. (s. u.
Kirchstuhl). Alte Bauerngeschlechter hatten lebenslang ihre eigenen
abgeschlossenen Plätze für ihre Familien.
Stuprata
Eine unehelich geschwängerte Frau.
Styrismann
Das ganze Land im Norden war für Seekriege in
Distrikte (Skipän) eingeteilt, die jeder ein Schiff ausrüsten mussten.
Die Ausrüstung leitete ein Styrismann, der auch im Krieg das Schiff
befehligte. Er musste ein Pferd, eine vollständige Rüstung, eine
Armbrust und drei Zwölfer (Tült) Pfeile haben.
T
Tabak und Rauchen
Anfang des 19. Jh. war Flensburg ein Schwerpunkt
einer sich entwickelnden Tabakindustrie und hatte 45 Tabakfabriken. Fast
die ganze dänische Tabak-Einfuhr wurde in Flensburg umgeschlagen.
Als Christoph Columbus 1492 Amerika entdeckte,
wurde dort schon Tabak geraucht. Tabak wurde damals geraucht und gekaut.
Matrosen fanden Gefallen daran und brachten den Tabak in südeuropäische
Häfen mit. Schnell wurde es zu einem teuren und bedeutenden Handelsgut.
Ende des 16., Anfang des 17. Jh. hatte Tabak den zehnfachen Preis von
Pfeffer. London wurde zu einem führenden Tabakhandelszentrum.
Die Soldaten im 30jährigen Krieg machten den Tabak
in ganz Europa bekannt. Geraucht wurde von Jung und Alt, von Mann und
Frau. Offiziell aber galt Tabak als Heilmittel und durfte nur in
Apotheken verkauft werden. Bald aber entdeckten die Regierenden die
Möglichkeit mit dem Tabak Steuern zu erzielen und führten Tabaksteuern
ein. Tabakschmuggel, vorbei an dieser Steuer, wurde streng bestraft. Zum
Beginn des Tabakkonsums wurde mehr geschnupft als geraucht, weil es an
Feuer (Streich- hölzer) fehlte. Das Schnupfen wurde vom Adel wie vom
Volk übernommen.
Bis ins 17. Jh. hatte Tabak eine Bedeutung als
Heilpflanze, vornehmlich in der Augenheilkunde.
Anfang des 18. Jh. verbreitete sich das
Zigarrenrauchen. In Preußen betrachtete man dieses mit Argwohn, denn vor
der Märzrevolution galt dieses als ein Symbol der "Volksverhetzer". In
Berlin war Zigarrenrauchen auf der Straße verboten und galt als
Auflehnung gegen die Staatsgewalt.
Arbeiterinnen in der heimischen Zigarrenmanufaktur
wickelten Tabakreste in Papier und boten diese papelitos im 18. Jh.
zunächst in Mexiko zum Verkauf an. Von dort kamen sie im 19. Jh. nach
Europa und bekamen den Namen Zigarette als Verkleinerungsform von
Zigarre.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tabakverarbeitung im
Norden war Bredstedt, wo seit 1750 von Tabakspinnern Tabakblätter zu
fünf cm starken Seilen gedreht wurden. Die Raucher schnitten sich davon
die gewünschte Tabakmange ab. Später schnitten die Spinner den Tabak
selbst und lieferten grober oder feiner geschnittenen Rauchtabak für die
Pfeifen.
Die Tabakspinner arbeiteten im Handbetrieb in
kleinen über Bredstedt verteilten Werkstätten. Der Verkauf erfolgte über
Höker und Kolonialwarenhändler. In der 2. Hälfte des 19. Jh.
konzentrierte sich das alte Gewerbe auf nur noch zwei Betriebe in
Bredstedt. Sie hatten die Priemherstellung begonnen.
Nach dem Krieg 1945 setzte ein lebhafter Anbau von
Tabak ein. Bald wurde dieser stark kontrolliert. Pro Raucherkarte durfte
nur eine bestimmte Anzahl Pflanzen angebaut werden. Das Land durfte dem
Anbau von Nahrungspflanzen nicht entzogen werden. Der Zoll kontrollierte
sehr streng Anbau und Ernte. Die Tricks, die Anordnungen zu umgehen
waren ebenso vielfältig wie die Methoden der Verarbeitung der
Tabakblätter und sogar der Stengel zu gutem Rauchtabak.
Tabakspinner
Beruf. Er stellte Rollen-, Kautabak und Tabak her.
Tabulettkrämer
Beruf: Hausierer der von Dorf zu Dorf zog und von
seinem Tablett, das er um den Hals vor dem Bauch hängen hatte,
verkaufte.
Tängen
Art der Schleifischerei mit zwei Booten
(Schleikähne) die durch einen 10 - 12 m langen Stamm verbunden waren.
Tafel-Opfer / Tafelgeld
Freiwillige aber moralische Verpflichtung zur
Abgabe von Geld der Kirchbesucher (durch Altarumgang) zur Anschaffung
von Wein und Brot für das Abendmahl.
Den Juraten (Kirchgeschworenen) wurde das Geld auf
eine hingehaltene Tafel gelegt.
Tagelöhner
Niedrigste Stufe in der ländlichen Hierarchie. Im
Unterschied zum Insten war der Tagelöhner nicht ständig beschäftigt und
erhielt seinen Lohn täglich ausbezahlt. Er musste sich täglich um neue
Hilfsarbeiten bemühen.
Tagwerk, Dagwerk
1) In Nordfriesland = Demath (Tagmahd) = 1/2 ha =
soviel ein guter Arbeiter an einem Tag mähen konnte.
2) In Torfgegenden im Torfstich die Menge, die an
einem Tag gegraben wurde bzw. auch zwei gut gefüllte Fuder.
3) Beim Buchweizenanbau war ein Tagwerk ca. 2 1/4
ha groß.
Talglichte
Bis zur Einführung der Petroleumlampen ab 1850
erhellte man die Stuben mit selbst hergestellten Talglichten aus
Schaftalg.
Im Herbst wurden dafür auch extra Hammel
geschlachtet.
Tartane
Nepper, Schlepper, Bauernfänger.
Taterkorn
Buchweizen der angeblich von den "Tartaren", den
Zigeunern aus ihrer Heimat mitgebracht wurde.
Tatern
Zigeuner.
Taufe
Die Taufe fand, wenn es keine Nottaufe war, immer
an Kirchensonntagen statt. Meist innerhalb weniger Tage nach der Geburt.
Es war Pflicht, dass der Täufling ein besonderes Kleid, das Castelzeug
(s. d.) trug.
In Taufregistern wurde oft nur der Name des Vaters
genannt.
Bei der patronymischen Namensgebung wurde bei
einem Sohn der Vorname durch "sen" ergänzt und bei einem Mädchen durch
"s".
Bei Leibeigenen (Untergehörigen) wurde häufig der
Gutsherr bzw. dessen Gemahlin für das Taufamt ausgewählt. Dafür musste
der Täufling den Vornamen des Paten tragen.
Zu Taufbräuchen siehe unter Castelzeug,
Exorcismus, Hebammen, Kindelbier, Luxusverordnung, Paten und Gevatter,)
Taxatoren
Besichtigungsmänner, die gerichtliche Schätzungen
und Gutachten vornahmen.
Teeken / Teken
Selbst mit der Hand gedrehte Strohseile aus
weichem glatten Haferstroh. Sie dienten zum Befestigen der Heideplacken
auf den Dächern.
Telegraphie und Telephonie
1853 wurde Flensburg an das Telegraphennetz
angeschlossen.
Der erste elektrische Telegrapf in Angeln verband
seit 1859 Flensburg mit dem Schloss Glücksburg. Weitere
Telegraphenlinien entstanden in Angeln 1866 von Schleswig nach Kappeln.
Gelting ab 1878, Sörup ab 1879, Satrup ab 1880.
1880 wurden in Angeln erste Fernsprecher
eingerichtet. Anschlüsse gab es zunächst nur bei den Poststellen. Um die
Jahrhundertwende wurden auch einzelne Häuser an das Netz angeschlossen.
1903 hatte u. a. Glücksburg 32, Kappeln 59, Satrup
19, Steinberg 36 und Süderbrarup 22 Anschlüsse.
Territion
Vor der Anwendung der Folter konnte Territion
angeordnet werden. Der Angeklagte wurde in die Folterkammer geführt, um
sich die Folterwerkzeuge anzusehen. Oft reichte das schon für ein
Geständnis.
testes
(lat.) Zeuge, auch Trauzeuge
Theophanie
Religiöser Wahnsinn, Geisterscheinungen.
Thing
Thing germanische Form vom nieder- und
hochdeutschen Ding (s. d.)
Thyraburg
Ehemalige am Danewerk gelegene Burg die ihren
Namen von Thyra Danebod, der Frau Harald Blauzahns erhielt. Es wird
vermutet, dass sie im 13. Jh. gebaut wurde.
Tidenhub / Tide
Der Abstand zwischen mittlerem Hoch- und mittlerem
Niedrigwasser. Bei Springflut (s. d.) wird der Tidenhub größer, bei
Nipptide (s. d.) kleiner.
An der Nordsee beträgt der durchschnittliche
Tidenhub etwa zwei bis drei Meter, an der Ostsee nur wenige cm.
Zu Nutze macht man sich den Tidenhub in
Gezeitenkraftwerken.
(siehe auch unter Gezeiten)
Tienkornsammler
(Nordfriesland) Alljährlich wurde der Zehnte an
Korn als Deputat für den Pastor gesammelt. Die Bauern mussten jede 10.
Hocke ihrer Ernte an Pastor und Lehrer liefern. Dafür stellten die
Kirche und der Schulverband jeweils ein Schauer zur Verfügung in die das
Korn gebracht wurde. Da es dabei vom Pastor und vom Lehrer auch manchen
Punsch (s. d.) gab, wurde das Tienkornsammeln oft ein feuchtfröhliches
Fest.
Das gleiche galt auch für das Eiersammeln. Hierzu
zogen die vier ältesten Schuljungen von Haus zu Haus. Man gab 2 - 10
Eier für Pastor und Lehrer.
Tinte / Dornrindentinte
Gewöhnliche schwarze Tinte wurde schon 3000 v.
Chr. aus Ruß und Gummiwasser (gummi arabicum) hergestellt. Es folgte um
1000 v. Chr. die sog. Indische Tusche aus Ruß von verbrannter
Nadelholzkohle und Lampenöl.
Im 3. Jh. v. Chr. stellte man Eisengallus-Tinte
her, die durch Abkochen von Galläpfeln mit Eisensulfat und Zugabe von
Gummiwasser entstand. Sie war besonders beständig.
Im Mittelalter wurden neue Rezepturen durch Zugabe
farbiger Pigmente entwickelt.
Die am häufigsten gebräuchliche Tinte des
Mittelalters wurde die Dornrindentinte, die nicht so schnell
eintrocknete. Dornrindentinte vereinte die Lichtechtheit und Haltbarkeit
der Rußtinte mit der Wasserfestigkeit der Eisengall-Tinte. Sie hatte
eine rotbräunliche Färbung. Verwendet wurden Dornenzweige der Schlehe.
Gewonnen wurde ein Pulver, das man in warmem Wein löste. Das
Pulverkonzentrat war nahezu unbegrenzt haltbar.
Tönning
Stadt in Nordfriesland in der
Eider-Treene-Niederung am Ufer der Eider. Erste Erwähnung fand Tönning
1187. Bereits 1186 wurde die St. Laurentius-Kirche gegründet. 1414
brannte die Stadt nieder.
Von 1580 bis 1583 entstand unter Herzog Adolf
(1526 - 1586) das Tönninger Schloss. Für einen Aufschwung der Stadt
sorgten die zugewanderten Niederländer die auch die Käseproduktion
einführten. Tönning wurde wichtigster Ausfuhrhafen für Käse. 1610 drei
Millionen Pfund.
1590 erhielt Tönning Stadtrecht und wurde
Gerichtsort für den Ostteil Eiderstedt. Da Tönning während Nässeperioden
unpassierbar und vom Umland abgeschnitten war, wurden Kanäle zu den
Nachbarorten gebaut. 1613 wurde der Hafen gegraben.
Nach dem 30jährigen Krieg baute Herzog Friedrich
III. (1597 - 1659) Tönning zur Festungsstadt aus. So war Tönning von
1644 - 1675 und wieder von 1692 - 1714 Festungsstadt. Unter Aufwendung
von 30 Tonnen Gold wurden Bastionen und Gewölbe gebaut und mit Toren
versehen. 1675 schleifte König Christian V. (1646 - 1699) die Festung.
Nachdem Herzog Christian Albrecht (1641 - 1695) das Herzogtum
zurückerhielt baute er 1692 die Festung sicherer und größer wieder auf.
Im Großen Nordischen Krieg (s. d.) spielten sich
die entscheidenden Schlachten in Tönning ab.
1700 marschierte der dänische König Friedrich IV.
(1671 - 1730) ein und belagerte die Festung. Sie wurde von mehreren
tausend Kanonenkugeln getroffen die schwere Schäden anrichteten, aber
sie blieb erhalten.
1709 flüchteten 11.000 Schweden mit 1.000 Pferden
vor den Dänen, Russen und Sachsen in die Stadt Tönning. Insgesamt
hielten sich dadurch 22.000 Menschen in der kleinen Stadt auf. Es kam zu
Seuchen und Hunger und die Schweden kapitulierten 1713.
1714 ließ der König die Festung schleifen und auch
das Tönninger Schloss abreißen.
Eine kurze Blütezeit erlebte Tönning während der
Kontinentalsperre, als die Elbe von den Franzosen gesperrt war. Zwischen
1803 und 1807 landete der gesamte für Hamburg bestimmte Warenverkehr in
Tönning und wurde von Kaufleuten auf dem Landweg nach Hamburg gebracht.
Handelsherren aus ganz Europa kamen nach Tönning und die Stadt wurde
vorübergehend zum wichtigsten Hafen an der kontinentaleuropäischen
Nordseeküste.
Toft
Eingezäunte Hauskoppel außerhalb der
Allmende-Gemein- schaftsflächen, die Privatbesitz war und der privaten
Nutzung diente.
Tollhaus
Vorläufer der Irrenanstalt. Es diente der
Unterbringung Geisteskranker und geistig Behinderter. Sie erhielten nur
unzureichend Nahrung, waren teilweise angekettet, wurden geschlagen und
mit Folterwerkzeugen "zur Vernunft gebracht". Von der Bevölkerung wurden
sie verachtet. (s. u. Irrenhaus)
Töndelstöcke / Tondelstöcke
Vor der Zeit des Klöppelns mit vier Klöppelstöcken
wurde ein groberes Verfahren mit vier wesentlich größeren Töndelstöcken
durchgeführt.
Tondern
Kleinstadt im dänischen Südjütland (Nordschleswig
s. d.). Tondern gehört mit zu den ältesten Städten zwischen Nord- und
Ostsee. Schon 1017 war Tondern in Flensburg bekannt. 1227 gründeten dort
die Dominikaner- und 1238 die Franziskanermönche ihre Klöster. 1238
erhielt Tondern Lübsches Stadtrecht. Tondern war damals eine der wenigen
Hafenstädte an der Westküste. Wegen der niedrigen Lage wurde Tondern u.
a. 1532, 1593, 1615 und 1634 von Hochwassern heimgesucht. Es gab im
Laufe der Jh. viele Brandkatastrophen und im 16. u. 17. Jh. wütete die
Pest fünf Mal in der Stadt.
Durch Landgewinnung verlor die Stadt ihren Zugang
zum Meer und damit an wirtschaftlicher Bedeutung. Einen Ausweg fand man
im Spitzenklöppeln. Tondernsche Spitze wurde zu einem Begriff.
1600 und 1700 wurde Tondern zu Nordfriesland
gerechnet und es wurde friesisch gesprochen.
1788 wurde in Tondern das erste Lehrerseminar des
Landes eröffnet.
Bei der Volksabstimmung 1920 (s. d.) stimmen 77 %
für Deutschland. Trotzdem kam Tondern wegen der En-Bloc-Regel für die
Zone I zu Dänemark.
Tonnen
(siehe unter Seezeichen)
Torf
Aus den Hochmooren gewonnenes Brennmaterial.
Stechtorf: Die älteste und häufigste Form war das
Stechen von Stechtorf mit Spaten. Stechtorf konnte nur in einigermaßen
trockener Form des Torfs erfolgen. Die Torfstücke wurden dann zum
Trocknen aufgestellt und mussten häufig gewendet werden.
Streichtorf:
Torfqualitäten unterschiedlicher Güte wurden in
etwa 60 cm hohe Holzbehälter (Trey) von 5 x 5 m im Quardrat gefüllt,
gemischt und mit viel Wasser zu einem zähen Torfbrei befeuchtet. Dann
wurde diese Masse gründlich durch zwei Pferde gestampft. Die feine
gestampfte Masse wurde in kleine Torfformen gepresst, auf Torfkarren
geladen und zum Trockenplatz gefahren.
Presstorf
Industriealisierte maschinelle Form der
Torfgewinnung ab etwa 1875. Als um 1885 Steinkohle in den Norden kam,
verlor Presstorf allmählich an Bedeutung als Heizmaterial. Zu Beginn des
1. Weltkrieges wurde die maschinelle Form dieser Torfgewinnung im Norden
aufgegeben.
Torfkohle
Torf wurde nicht nur direkt als Brennstoff
verwendet, sondern auch zu Torfkohle verkohlt. Auf diese Weise wurde der
Heizwert erhöht und die Verbrennungseigenschaften verbessert. Verbreitet
war dieses Verfahren im 18. und 19. Jh. Auch auf der nordschleswigschen
Geest fanden sich diese Torf-Kohle-Meiler.
Für einen Meiler wurden 40 - 50 Fuder
(Bauernwagen) Torf benötigt.
Torfkohlebrocken waren hart und schwarz ähnlich
dem Koks.
Gebraucht wurde die Torfkohle u. a. als
Schmiedekohle, weil sie keine Schlacken bildete und eine gleichmäßigere
Wärme gewährte. Hauptabnehmer nordischer Torfkohle war die Schiffswerft
und die Kupfermühle in Flensburg und eine Färberei in Angeln.
1918/19 wurden die Lieferungen eingestellt.
Torfsalz
(siehe unter Friesensalz).
torquiert
In der Tortur gepeinigt.
Totenbretter
Siehe unter Leichenhölzer.
Totenkopfpredigt
In Angeln unvergessene Predigt des Pastors Johann
Christian Ohrdorff (1728-57) in Grundhof. Zwischen Bohlsleuten, Kätnern,
Insten war in den Dörfern ein heftiger Rangstreit ausgebrochen. In der
Kirche stritt man sich um die vorderen Plätze. Wütend über diesen
weltlichen Dünkel seiner Herde nahm er einen Totenschädel mit auf die
Kanzel und ließ diesen an die Gemeinde gewandt sprechen:
"Sieh mich an, scharf ins Gesicht! War ich
Bohlsmann oder nicht .... Was und wieviel war es wohl, was ich sonst
besessen habe? War mein Haus mein Gut meine Habe eine Kate oder ein
Bohl? Ei, versuch es, kannst Du noch, was ich auf der Welt gewesen,
jetzt aus meinen Augen lesen? Eins von beiden war ich doch. Ist was,
woran man sehen kann, wo bei freundschaftlichem Essen, ich mit meinem
Rumpf gesessen, oben oder unten an?
Viel Erfolg hatte er wohl nicht mit seiner
Totenkopfpredigt aber am 11. 12. 1732 gab es eine Königliche Verordnung
nach der Frei- und Veste-Kätner ranglich den Bohlsleuten gleichgestellt
wurden. Übertretungen sollten mit 10 Rthlr. geahndet werden.
Totenkreuz
In manchen Beliebungen in Angeln gab es das
Totenkreuz. Beim Tod eines Gemeindemitglieds ging es von Haus zu Haus.
"Eilig und geschwind reicht es einer an den anderen weiter". Daran war
ein Zettel befestigt auf dem geschrieben stand wer gestorben war, wer zu
den Sargträgern gehörte usw.. Außerdem wurde Tag und Stunde der
Beerdigung mitgeteilt und um Teilnahme an der Beerdigung gebeten.
Totenpfennig
(siehe unter Gildepfennig)
Totenschild
Totengedenktafel die in der Regel in der Kirche
angebracht wurde und an eine verstorbene Person erinnerte. Ursprünglich
nur für den Adel, später auch fürs Bürgertum.
Das Totenschild entstammte der Sitte des 12. Jh.
den Schild des verstorben Ritters mit seinen Waffen in der Kapelle
seiner Heimatburg aufzuhängen. Aus dem Schild entwickelte sich im Laufe
der Zeit bis ins 16 Jh. das Vollwappen des Toten und wurde mit Umschrift
versehen.
Totenschilde waren gewöhnlich aus Holz, das auch
mit Leder umspannt und mit Malereien reichlich verziert war.
Im Barock wurden die Totenschilde durch Epitaphe
(s. d.) abgelöst.
Totenzettel
Katholischer Brauch vom 16. bis 18. Jh., der kaum
im norddeutschen Raum verbreitet war. Besonders in besser gestellten
Gesellschaftsschichten wurde es üblich Leichenpredigten auf Totenzetteln
drucken und bei der Beerdigung verteilen zu lassen. Sie enthielten - oft
in gereimter Form - Lebensdaten, Trostworte-, Verdienste und Leistungen
des Verstorbenen und Lobestexte.
Toverye
Etwas verbrechen, sich schuldig machen, hexen.
Trampler
Hilfsmittel zum Dreschen des Korns als Fortschritt
für den Dreschflegel. Es handelte sich um einen von einem Pferd
angetriebenes System. In einem schräg stehenden Holzkasten lief ein
Pferd auf einer Art Holzrollen (Hamsterradsystem) und trampelte die
Körner aus den Ähren.
Trauerschere / Freudenschere
Bestimmter Stillstand der Mühlenflügel beim
Vorbeizug eines Leichen- oder Hochzeitszuges an der Mühle.
Bei der Trauerschere standen die Flügel auf 2.°°
Uhr; 5.°° Uhr; 8.°° Uhr und 11.°° Uhr.
Bei der Freudenschere standen sie auf 1.°° Uhr;
4.°° Uhr; 7.°° Uhr und 10.°° Uhr.
Für diese Aufmerksamkeit warf das Brautpaar dem
Müller ein in Papier gewickeltes Geldstück zu.
Trauung
Wahrscheinlich abgeleitet von Treue oder von
Vertrauen der
Brautleute zueinander.
Im Mittelalter gab es keine Pflicht zur Trauung.
Heimliche Verlöbnisse (matrimonia clandestina) oder sog. Heimliche
Winkel-ehen, waren rechtsgültig.
Nach der Reformation wurde die Ehe zuerst von
protestantischen und weltlichen Obrigkeiten, dann auch von der
katholischen Kirche als Schwelle für die Ausübung legitimer Sexualität
etabliert.
Im Katholischen wurde die obligatorische Trauung
im 16. Jh. vom Trienter Konzil eingeführt.
Trauungen fanden vor allem im Oktober nach
Beendigung der Ernte statt.
(siehe unter Copulation, Dispensation,
Eheschließung, Hauscopulation, Heirat, Königsbrief, Luxusverordnung)
Treber / Träber
Viehfutter aus gebranntem Malz der Brauereien.
Siehe auch unter Bier.
Treene
Fluß im Norden Schleswig-Holsteins mit Quelle im
Treßsee bei Großsolt. Sie ist ein Nebenfluß der Eider und mündet nach 73
Km im nordfriesischen Friedrichstadt oberhalb des Eidersperrwerks in die
Eider. Die Treene hat wie die Eider als ein Sonderfall Nordseezufluß.
Die Route Eider - Treene - Haithabu diente in der
Frühzeit als Transportweg zwischen Nord- und Ostsee.
Der westliche Teil der Treene war die Grenze
zwischen dänischer und sächsischer (niederdeutscher) Besiedelung.
Treueeid der Gutsuntergehörigen
Wurde ein Gut verkauft und bekam einen neuen
Gutsherrn, so mussten ihm alle Untergehörigern (Leibeigenen) mit "bloßem
Haupt und Handschlag" den schuldigen Gehorsam erweisen und den Treueeid
leisten "für uns und die unsrigen vor Gott".
Zu dem "Actus traditonis" dem Ablauf mit
symbolischer Handlung zählte auch, dass man ihm auf einem Teller den
Hausschlüssel überreichte und das Herdfeuer anzündete.
Trinte
Harden waren in kleinere Verwaltungseinheiten, die
Trinte eingeteilt. Eine Trinte wurde von einem Rechensmann geführt.
Jedem Trint gehörten mindestens zwei Sandmänner an.
Trucheld / Trugeld
(angeliter Platt)
Eher Treuegeld als Trauergeld.
Wurde der Altbauer zu Grabe getragen, so gab der
Hoferbe den Dienstboten nach Betriebszugehörigkeit und dem Verhältnis zu
dem Verstorbenen gestaffelt ein Trucheld in Höhe von 3 bis zu 20 Mark.
Mit dem Trucheld war die Verpflichtung verbunden ein halbes Jahr lang
nicht zum Tanz zu gehen und im Gedenken an den Toten still vor sich hin
zu leben.
Türkensteuer / Türkengilden
Siehe unter Sklavenkasse. Mit Türken waren
allgemein die Moslems gemeint.
Tüünlüüd
Flurname. Wörtlich Zaunleute. Eine in Maasholm,
gebräuchliche Bezeichnung für Eigentümer der Koppeln, die vor
Jahrhunderten den Oeher Heringszaun (Hamentünen) befischten.
Tutelschaft
Vormundschaft
U
Einige Jahrhunderte wurde der damaligen Gewohnheit
entsprechend statt dem U ein V geschrieben und umgekehrt.
Häufiges Beispiel: vnd = und.
Ulken
Eigenwilliger kauziger Menschenschlag von Fischern
auf der Halbinsel Öholm in der Ostsee mit starker Beziehung zu Maasholm.
Umgangsschulen
In sehr frühen Zeiten fand der Unterricht in
ländlichen Gegenden nicht in einer festen Schule sondern umlaufend bei
Bauern des Dorfes statt, bei denen der Lehrer dann meistens auch seine
Wohnstätte hatte.
Unewatt, und Landschaftsmuseum Angeln/Unewatt
Unewatt liegt bei Langballig im Tal der
Langballigau in einer Höhe von 10 m bis 30 m über NN auf dem Mühlenberg.
Es gehört zum Kirchspiel Husby.
Der Name kommt aus dem dänischen und bedeutet
"Furt bei der Weide". Watt = Durchgang durch Wasser.
Erste Nachrichten über das Gut Unewatthof gehen
bis 1446 zurück. In diesem Jahr kauften Henning und Klaus Kokken, Bürger
von Flensburg, "Undivathove in Grundtoft Karspele". Von Herzog Adolf
wurden ihnen die adligen Freiheiten dieses Gutes bestätigt. Es hat dann
noch einige Besitzer wie Hans Schack, Bendix von Ahlefeldt zu Osterade
u.a. gegeben.
1619 kaufte der Herzog von Sonderburg Unewatthof.
Das Gut gehörte seit 1713 zum 1. Angler Güterdistrikt und war bis 1779
persönlicher Besitz der Herzöge zu Glücksburg.
1679 wurde ein neues Gutshaus gebaut und nach der
Herzogin "Hedwigshof" genannt.
1750 zählte das Dorf 8 Höfe und 6 Katen, die zur
Husbyharde und zum Gut Unewatt gehörten.
Nach dem Tod des letzten Herzogs zu Glücksburg
wurde das Gut 1779 königliche Domäne und dem Amt Flensburg unterstellt.
1840 zählte das Gut 293 Untergehörige.
1853 gehörten die Gutsstellen zur Munkbrarupharde.
Außer Dem Gut Unewatthof, das teilweise parzelliert wurde, gehörten zwei
adelige Unewatter Vollhufen, vier Bohl Königliches Bondenland, vier
Amtskaten, von denen eine eine Krugkate war mit Namen Trollkjär an.
Ab 1985 wurde vom Kreis Schleswig-Flensburg das
Marxenhaus wieder aufgebaut und zusammen mit fünf umliegenden Gebäuden
des Dorfes Unewatt zu einem Landschaftsmuseum Angeln/Unewatt mit
Räucherei, wasserradbetriebener Buttermühle, Windmühle "Fortuna",
Christensen-Scheune zu einem Museumsdorf ausgebaut.
Träger ist die Kulturstiftung des Kreises
Schleswig-Flensburg mit Sitz in Schleswig.
Unterschleif
Veraltete Bezeichnung für Unterschlagung.
Bei Viehtriften (siehe unter Ochsenweg) versuchten
die Viehhändler häufig die zahlreichen Zollstellen zu umgehen, um die
Zahlungen zu vermeiden. Da die Preise an allen Zollstellen
unterschiedlich hoch waren, trieben sie die Tiere auch gerne über die
billigeren Zollstellen, wo es nur 3 Pfg. je Tier kostete. Dieses Umgehen
der Zollstellen nannte man Unterschleif und es wurde mit hohen Strafen
belegt. Viele wurden mit der Höchststrafe, der Todesstrafe durch
Erhängen bestraft.
"Up ewig
ungedeeld"
"Up ewig ungedeelt"
wurde zum Schlagwort der Schleswig-Holsteiner und fasste den dritten von
drei sog. Fundamentalsätzen zusammen, die 1844 von der
schleswig-holsteinischen Ständeversammlung das Landesrecht
immerwährender Vereinigung der Herzogtümer einforderten. "Die
Herzogtümer Schleswig und Holstein waren fest miteinander verbundene
Staaten".
Im Privileg von Ripen (Riebe/DK) vom 5. 3. 1460
heißt es:
"unde dat se bliven
ewich tosamende ungedeelt".
Das unterstrich, dass die Herrschaft über das
Herzogtum Schleswig und die damalige Grafschaft Holstein in einer Hand
bleiben sollte. (siehe auch unter Schleswig-Holstein-Lied)
Upstalsboom
Mittelalterliches Landtagsgelände der friesischen
Stämme (siehe auch unter Friesisches Manifest). Es liegt bei Rahe,
südwestlich von Aurich.
Die erste Erwähnung fand der Upstalsboom 1216.
Hier trafen sich die Abgesandten der Friesischen Stämme. Diese Treffen
fanden einmal jährlich am dtritten Pfingsttag statt. Urkundlich
nachgewiesen waren sie zwischen 1216 - 1231 und von 1323 - 1327.
1323 wurde das Upstalsboom-Gesetz beschlossen, in
dem die alten Satzungen der Zeit angepasst wurden. Dieser Bund sollte
den Landfrieden unter den einzelnen friesischen Gebieten wahren.
Urfehde / Urfede schwören
Einst die eidliche Versicherung eines
Verurteilten, sich wegen der gegen ihn geführten Untersuchung und zu
vollstreckenden Strafe nicht rächen zu wollen. Auch war es der Eid eines
entlassenen und verwiesenen Verhafteten, das Land, aus welchem er
verwiesen wurde, nicht wieder zu betreten, noch sich an dessen Bewohnern
zu rächen.
Urgicht
(vom mhd. urgiht = Aussage, Bekenntnis). Unter
Folter gemachtes Geständnis bei Verfahren. Bestandteil jedes
Hexenprozesses (s. d.) Erst nach dem Geständnis in der Urgicht konnte
das Gericht das endgültige Urteil fällen.
Utbuurn / Utburn
Auf der Geest landläufige Bezeichnung für Bauern
die in die Feldmark aussiedelten.
Utlande / Uthlande
Bezeichnung für die einst dem nordfriesischen
Festland vorgelagerten Außenlande (Inseln, Halligen und Marschen), in
den dreizehn mittelalterlichen Marsch- und Inselharden Nordfrieslands.
Heute ist ein Teil davon im Meer versunken.
Die Utland-Friesen waren von jeher frei von
Steuern. Als König Erich IV. (1216 - 1250) von Dänemark dennoch
versuchte die Pflugsteuer einzutreiben, musste er die Utlande
fluchtartig verlassen, nachdem viele seiner dänischen Ritter ihr Leben
gelassen hatten. Sein Bruder Herzog Abel (1218 - 1252) (später König von
Dänemark) verlor sogar den größten Teil seines Heeres und sein Leben als
er es 1252 erneut versuchte.
Utlucht
Vorbau in Häusern z.B. in Arnis und in der
Fischersiedlung Holm bei Schleswig. Durch das Utlucht kann man aus der
Stube nicht nur gerade hinaus, sondern auch die Straße zu beiden Seiten
entlang sehen.
Utsprok
Totenehrung, Totenfeier. Siehe auch unter
Parentation.
uxor
(lat.) Ehefrau
uxor aditus
(lat.) Hebamme (die zur Frau hingehende)
V
Vacantz
Freie Dienststelle.
Vaccinierte
Medizinisch gegen Pestilenz und andere "Klebende
Seuchen" Geimpfte. 1825 gab es im Amt Flensburg 477 Vaccinierte.
Valant
Teufel.
Valetrede
Abschiedsrede.
Vletschmaus
Abschiedsessen.
Vasall
Gefolgsmann, Lehnsmann, der vom Landesherren ein
Gut als Lehen bekam.
Vaterländischer Frauenverein
Auf Anregung der preußischen Königin und späteren
Kaiserin Augusta 1864 gegründete Frauenvereine zur Pflege und Hilfe für
Verwundete im Kriege. Am 14. Oktober 1869 entstand in Schleswig der
erste "Schleswiger Zweigverein des Vaterländischen Frauenvereins zu
Berlin". Ihren ersten Einsatz hatten die Schleswiger Frauen während des
Krieges 1870/71. Sie pflegten Verwundete in Lazaretten und kümmerten
sich um die vielen französischen Kriegsgefangenen, die in Schleswig
untergebracht waren.
1887 beschloss der Verein wegen steigender
Kriegsgefahr eine Kriegskrankenschwester in Kiel ausbilden zu lassen und
übernahm die Lieferung von Verbandszeug und Wäsche für ein
einzurichtendes Lazarett.
An vielen Stellen unseres Landes entstanden seit
1870 Vaterländische Frauenvereine.
veralinieren
Durch Kauf oder Pacht in fremde Hände geben.
Verbittelsgeld
Abgabe der untersten sozialen Schicht im Dorfe
(Tagelöhner, Insten und Handwerker) an ihren Grund- oder Landesherrn,
dessen Schutz (Verbittung) sie dafür genossen. Es betrug für alle
gleichbleibend 1 Rthl. 9 Schilling.
Verkoppelung / Einkoppelung
Die Überführung von Gemeinschaftsländereien
(Feldgemeinschaften) ins Eigentum der Bauern durch die am 10. 2. 1766
von der Generalkommission in Kopenhagen und die Schleswig-Holsteinischen
Landkommission beschlossene Agrarreform. Diesen um 1750 beginnenden, auf
privaten Initiativen beruhenden Vorgang nannte man Verkoppelung. Erst
durch die Landaufteilung gelangten die Bauern zu Eigentum an den ehemals
königlichen Ländereien, die sie bis dahin gepachtet (gefestet) hatten.
Die neuen Feldschläge mussten laut Gesetz mit einem Wall umgeben werden.
Später wurden diese Wälle bepflanzt und Knick (s. d.) genannt.
Die Verkoppelung war Verbunden mit der Aufhebung
der Feldgemeinschaft (s. d.) und dem Flurzwang (s. d.) und brachte eine
totale Umstellung (Verbesserung) der Bewirtschaftungsweise.
Die Obrigkeit verfügte am 10. 2. 1766 und am 29.
1. 1770 Einkoppelungsverordnungen. Dieses stieß bei vielen Bauern auf
große Ablehnung, denn die Verkoppelung war für den Einzelnen mit viel
Arbeitszeit und hohen Ausgaben für das Anlegen der Wälle und Knicks (s.
d.) verbunden, die außerdem wichtige Ackerflächen beanspruchten.
Sehr vorteilhaft wirkte sich die Arrondierung
(Zusammenlegung verstreut liegender Flächen) aus.
Verlobung / Verlöbnis
Das Versprechen eine Person zu heiraten.
Bevor 1874 das Standesamt eingeführt wurde, hatte
die Verlobung ein bedeutend größeres Gewicht als heute. 1600 heißt es:
"Haben Braut und Bräutigam die Handtru geschifet =
gewechselt, d. h. sich verlobt, dann gehören sie einander, und ihr
Treuegelöbnis wurde wenn nötig von der Obrigkeit geschützt".
Anfang des 18. Jahrhunderts gab es eine
genehmigungspflichtige Verlobungspflicht. Dieses Ehegelöbnis hatte
bindende Wirkung. So hieß es 1758:
"1758, d. 18. Oktober verlobte der junge Gesell
Erich Hansen von Akeby, Ksp. Tastrup, sich mit Jgf. (Jungfer) Maria
Hedwig, Claus Nissens Tochter in Grünholz ..... Dieses Ehebündnis wurde
consistorialiter getrennt, weil es nicht auf wahre Zuneigung und Liebe,
sondern auf Geld und Hufe samt der Eltern Überredung gegründet war".
Bis 1865 ging der Trauung in der Kirche die
kirchliche Verlobung voran. Das Paar wurde in der Sakristei zu
"Kirchlich Verlobten" erklärt.
Öffentlich gemacht wurde das Verlobungsversprechen
in der Kirche dreimal durch Proclamation durch den Pastor in Gegenwart
von vier Zeugen. Dafür war, wenn die Verlobung in der Gemeinde war eine
Abgabe an den Pastor von ein Stück Rindfleisch und eine Zunge vom
geschlachtetem Vieh zu entrichten. War die Hochzeit in einer anderen
Gemeinde, so waren ihm 1 Mark 8 Schillinge zu entrichten.
Die Kirchen führten nicht nur Trau- sondern auch
Verlobungsregister.
Für das Verlöbnis war eine Verlöbnis-Gebühr von 2
Mark an den Pastor zu zahlen.
Wurde ein Verlobungsversprechen nicht eingehalten
und hatte sich der Verlobte den Beischlaf erschlichen, so hatte die
Braut einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung dem sog. Kranzgeld (s.d.)
Drei Sonntage vor der Hochzeit wurde das Aufgebot
von der Kanzel verlesen. Der Pastor "ließ das Brautpaar von der Kanzel
springen".
Siehe auch unter schiften.
Vermagschiftung
Austausch von Landstücken (Schiften) möglichst
gleichen Maßes, gleicher Qualität und Bonität in ehemaligen
Feldgemeinschaften (s. d.), um verstreuten Grundbesitz zusammenzulegen.
Verschötung, verschöten
Kam von "in den Schoß legen" Förmliche
Rechtsübertragung. Als Zeichen der Besitzübertragung wurde dem Käufer
eine Sode des betreffenden Landes in den Schoß gelegt. Dazu wurde ein
Schötebrief angefertigt der die Bedingungen enthielt. Bis etwa 1660
gebräuchlich.
Das geschah auch bei der Hofübergabe vom Vater an
den Sohn.
Daher vermutet man, dass das Wort "Schöte"
entweder von Sode oder Schoß kam.
vespera prima
(lat.) am Abend des Festes.
viduus / viduusa / vidua
(lat.) Witwer / Witwe
Viehseuchen in Angeln
Viehseuchen in größerem Ausmaß waren verheerender
als die schon schlimmen Kriege. Je nach den hauptsächlichen Symtomen
belegte man sie mit Namen wie Rinderpest, Contagion, Lungensucht,
Brustseuche, Hornsucht, Schwanzwolf, klebende Seuche. Die verbreiteste
und gefürchteste war die Lungensucht. Die Maßnahmen die ergriffen wurden
waren ebenso hilflos wie kurios. Nichts half und die Tiere starben zu
Hunderten und Tausenden. Tierärzte gab es nicht; zu helfen versuchten
Schweineschneider und Pferdeärzte.
Die Beseitigung der toten Tiere war die Aufgabe
des Scharfrichters, oder Abdeckers (s. d.). Dieser kam aber nicht
dagegen an, und so mussten die Bürgermeister und Ratsherren persönlich
bei der Beseitigung der toten Tiere zupacken, um diese Arbeit, die jeden
der dem Abdecker half entehrte, "ehrlich" zu machen, um einfache Bürger
von der Mithilfe zu überzeugen.
1505 Schweinerotlaufepidemie
1545 - 1549 Fürchterliche Viehseuche in den
Herzogtümern.
1574 - 1577 Rinderpest
1581 - 1584 Rinderpest
1602 - 1607 Rinderpest
1685 in der Karrharde "mehr denn über 1000 Stück
Vieh hingefallen und verrecket".
1713 Viehseuche, Rinderpest in Nordfriesland und
Tondern.
Sie wurde von Hamburg eingeschleppt und führte zu
gewaltigen Schäden. Überall in Nordfriesland wurden Bitt
Gottesdienste abgehalten. Jahr- und Viehmärkte
wurden verboten.
1717 erließ König Friedrich IV. für ganz
Schleswig-Holstein eine Sondersteuer von 1 Mark pro Pflug zur
Wiederbeschaffung von Vieh für die am stärksten betroffenen Gebiete.
1723 - 1782 fast volle 8 Jahrzehnte hindurch
schwebte die Rinderpest wie ein "Grauenhaftes Gespenst" über dem ganzen
Land (Angeln), flackerte immer wieder auf und vernichtete die
Viehbestände und den bäuerlichen Wohlstand.
Von 1744 bis Mai 1746 verlor das Amt Tondern ohne
die Stadt = 19.906 Rinder. In Leck blieben im Jahr 1745 nur zwei Kühe
übrig.
1763 Vom Sommer bis Ende des Jahres starben in der
Karr-
harde insgesamt 3.177 Rinder.
1774 - Januar 1782 raffte die Seuche in
Schleswig-Holstein
143.287 Stück Vieh hinweg, davon im Herzogtum
Schleswig 63.160 Stück.
1779 kam die Impfung gegen die Seuche auf.
1782 klang das große Viehsterben in unsererer
Heimat aus.
1791 erfolgte die erste Kuhpockenimpfung in
Schleswig-
Holstein.
1888 Maul- und Klauenseuche in Nordfriesland.
1911 Maul- und Klauenseuche in Nordfriesland.
1924 Maul- und Klauenseuche in Nordfriesland.
1930 Maul- und Klauenseuche in Nordfriesland.
1938 sehr schlimme Seuche aus Algier und
Frankreich einge
schleppt. Im Geestkreis Brookfeld starben 2.000
Kühe.
Viertmänner
Siehe unter Kirchspielmänner.
Vierundzwanziger
Deputierte. Bezeichnung für die 24 Deputierten
(Stadtvertreter) der Stadt Flensburg.
Vigilien
(vom lat. vigil = wachen). Nachtwachen, die mit
Gebeten verbunden waren.
Vikarien
Stiftungen reicher Bürger im Mittelalter an die
Kirche. Meistens Gegenstände wie Leuchter, Altardecken, Glocken
Taufbecken usw.
Vikariengut
Ein im Mittelalter an die Kirche oder an ein
Kloster gestiftetes Gut, das von der Kirche an Bauern verpachtet wurde.
(s. u. Eiserne Kühe)
Viktualien / Victualien /Fiktualien
Vom lat. victus. = Lebensmittel.
Spätmittelalterlicher Ausdruck für Lebensmittel.
Virga / virgine
(lat.) Jungfrau.
Visitator / Visitation
(von lat. vistare = besuchen). In vielen
Gerichts-, Kirchen-, Schul- und Ordensverfassungen der Besuch eines
Oberen mit Amtsbefugnis zum Zweck der Bestandsaufnahme und Kontrolle.
Beauftragte des Papstes die mit besonderen
Befugnissen ausgestattet waren. Die untersuchten Kirchenmänner hatten
ihnen nach Kirchenrecht Rede und Antwort zu stehen, wahrheitsgemäß zu
antworten und mit ihnen zusammen zu arbeiten.
Sie wurden als "Kontrolleur mit umfassenden
Vollmachten" beschrieben. Sie trugen auch die Amtsbezeichnung
Superintendent.
Der Visitator überprüfte die gesamte Amtsführung
des Diözesanbischofs sowie alle diözesanen Einrichtungen.
Die Visitation gehörte zur kirchlichen Routine.
Die Pfarren wurden regelmäßig vom Bischof oder seinem Vertreter besucht,
geprüft, beurteilt, gelobt oder gerügt.
Visitation war auch die unangemeldete Überprüfung
des Religionsunterrichtes eines Pastors oder Küsters durch die
Kirchenobrigkeit (Bischof).
Auch die Kontrolle des Bettelwesens wurde durch
Visitationen überwacht.
vitae
(lat.) lebenslang (z. B. bei Pachtung).
Vitalienbrüder
Freibeuterbruderschaft seit 1390 auf Nord- und
Ostsee. Sie wurden von mecklenburgischen Territorialherren für
kriegerische Auseinandersetzungen angeheuert. Ihr Auftrag war es
dänische Schiffe zu kapern. Sie bekamen zwar keine Heuer, sondern die
Erlaubnis durch Piraterie eigene Beute zu machen. Sie gingen Anfang des
14. Jahrhunderts aus verarmten mecklenburgischen Adelsgeschlechtern
hervor, später rekrutierten sie sich aus den vom bürgerlichen Leben der
Städte ausgeschlossenen Existenzen wie flüchtigen Schuldnern und
Glücksrittern der Ost- und Nordseeanrainer.
1393 überfielen sie die norwegische Stadt Bergen
und raubten sie aus. Bis 1395 führte die Piraterie fast zum
vollständigen Erliegen der Handelsschifffahrt auf der Ostsee.
Siehe auch unter Likedeeler.
Vitricus
(lat.) Stiefvater.
Vogt
Vertreter, Repräsentant der Territorialverwaltung.
Später = Amtmann. In späterer auch niederer Aufgabenstellung auch
Armen-, Brücken-, Gassen-, Markt- oder Polizeivogt.
Auf adeligen Gütern auch der Gutsverwalter.
Void-Schwein / Gabel-Schwein
Insten und Kätner zahlten auf Maytag ihrem
Gutsherrn für die Mast von Schweinen im Gutswald ein Schweinegeld von 1
Rthl. für ein Voidschwein. (Kostschwein, Fraßschwein)
Eine andere Form der Bezahlung war die durch das
"Gabel-Schwein", d. h. jedes 5. Schwein, das zur Mast in die Gutswälder
getrieben wurde bekam der Gutsherr.
Volkshochschulen
Die Volkshochschulbewegung geht auf dänische
Vorbilder zurück. 1844 wurde in Rödding (Südjütland) die erste dänische
Volkshochschule gegründet. Die Zweite entstand 1851 auf Fünen.
Anfang des 20. Jh. gab es in Schleswig-Holstein
erste Ansätze zur Bildung von Volkshochschulen nach dänischem Vorbild.
Dazu wurden Volkshochschulvereine gegründet. Der Nordschleswigsche
Volkshochschulverein wurde am 15 Juni 1905 in Tingleff (Dänemark)
gegründet.
1907 entstand die erste Volkshochschule Angelns in
Mohrkirch-Osterholz.
Volkszählungen
1755 fand eine Volkszählung in Eutin statt.
Die Volkszählung vom 15. August 1769 war keine
"allgemeine Volkszählung" und unvollständig, weil Militärpersonen nicht
erfasst wurden und nur im königlichen Teil gezählt wurde. Es fehlen
mithin Angaben aus den Guts- und Klosterbezirken und aus den
herzoglichen Gottorfer Gebieten.
Die erste "allgemeine Volkszählung" in
Schleswig-Holstein fiel auf den 13. 2. 1803 einem Sonntag im Winter. In
Dänemark wurde schon am 1. Februar 1801 gezählt. Alle Einwohner im
Dänischen Gesamtstaat, zu dem bis 1864 die Herzogtümer Schleswig und
Holstein gehörten, sollten gezählt werden. Zum Herzogtum Schleswig
gehörte 1803 noch das erst 1920 abgetretene Nordschleswig. Zu Holstein
gehörte noch Altona die damals zweitgrößte dänische Stadt. Altona kam
erst 1937 zu
Hamburg. Lauenburg gehörte 1803 noch zum
Kurfürstentum Hannover und kam erst 1815 zum Gesamtstaat.
Federführend für die Volkszählung war die
Rentekammer (s. d.) die dazu Formulare drucken und verteilen ließ.
Festgehalten wurden:
Name, Geschlecht, Alter, Familienstand, Stellung
im Haushalt, Beruf oder sonstiger Unterhalt.
Die Volkszählung 1803 ergab, dass in beiden
Herzogtümern 604.085 Menschen lebten.
Die handschriftlichen Unterlagen der Volkszählung
1803 werden im Landesarchiv in Schleswig und im Landsarkiv for
Sönderjylland in Apenrade aufbewahrt.
1835 wurde wieder eine Volkszählung angeordnet. Es
waren die ersten Volkszählungen, die gedruckt wurden.
Seit 1835 wiederholen sich Volkszählungen etwa
alle fünf Jahre. Sie erreichen aber nicht die Vollständigkeit und
Bedeutung der Volkszählung von 1803.
Vorbrand
Ein Begriff aus dem mittelalterlichen und späteren
Aberglauben. Der Vorbrand war ein Vorzeichen, das anzeigte, dass ein
Haus abbrennen würde. Solche Vorzeichen konnten Lichtsignale wie das
Elmsfeuer (s. d.) sein, oder man sah Feuer auf einem Haus, das aber
nicht brannte.
vorehelich
Geburt vor der Eheschließung. Eltern haben erst
nach der Geburt des Kindes geheiratet.
Vorweser
Vorbesitzer einer Hofstelle.
vulgo
(lat.) von vulgo = in das Volk getragen, im
Allgemeinen. Mit dem Eintrag vulgo zum Namen von Personen fand im 18.
und 19. Jh. bei Eintragungen ins Kirchenbuch ein näherer Hinweis auf die
Person und dessen gebräuchlichen Hausnamen oder Beruf statt. Vulgo steht
für "auch genannt" oder "von Beruf".
Beispiel:
1) Albrecht Henningsen vulgo Nissen.
2) Albrecht Henningsen vulgo Soldat.
W
Waagen
Waagen gab es schon in vorgeschichtlicher Zeit als
gleicharmige Balkenwaage und als Römische Schnellwaage (Hebelwaage) 1400
v. Chr. in Ägypten, bei den Etruskern (8. - 1. Jh. v. Chr.), bei den
Römern und im alten China.
Die älteste im Norden gebräuchliche Waage war die
Besemer (s. d.) (dän. Bismer) auch schwedische Waage genannt, die
ebenfalls eine Hebelwaage war.
Bismerpfund war eine dänische Gewichtseinheit und
entsprach 12 Pfund.
Im späten Mittelalter setzte eine Spezialisierung
und Verfeinerung der Waagen ein (Münz-, Apothekerwaagen). 1669 erschien
eine Tafelwaage (das zu wiegende Gut wurde nicht gehängt, sondern auf
eine Platte gestellt) und etwas später die Federwaage. Im 18. Jh. wurde
eine Brücken- und Fuhrwerkwaage erfunden. 1821 erschien die
Dezimalwaage.
Wade / Wadenfischerei
Zugnetz das aus zwei Flügeln bestand, die als
Teile des Netzes mit Leinen in Booten endeten. Es bestand aus dem
eigentlichen Fanggerät (Hamen) und einem sackförmigen Netz. Damit das
Netz schwamm befanden sich oberhalb Korken als Schwimmer.
Die Wadenfischerei wurde hauptsächlich von Holmer
Schleifischern betrieben. Sie hatten seit dem 12. Jh. das Recht zur
Wadenfischerei auf der ganzen Schlei, das ihnen 1480 durch König
Christian I. von Dänemark bestätigt wurde.
Zwischen Schleswiger und Arnisser Fischern kam es
ab 1846 zu einem erbitterten Streit, als ihnen letztere den
schleiaufwärts ziehenden Hering schon in der Unterschlei wegfangen
wollten.
35 Gottorfsche Soldaten beschlagnahmten in Arnis
die Waden. Trotzdem führten die Arnisser die Wadenfischerei weiter fort.
Wagengestellung
Ähnlich den Hof- und Spanndiensten (s. d.) hatten
die Hufner auch Wagen zu stellen wenn z. B. der König, ein
Regierungsbeamter oder Superintendent reiste, oder bei Visite des
Amtmannes, des Hardesvogtes oder einer Kommission. Wagenstellung galt
auch im Kriegsfall für das Militär oder wenn z. B. Strauchwerk aus den
Wäldern für öffentliche Bauzwecke geholt werden musste. Eine
Entschädigung erhielten sie dafür nicht.
"Freie Fuhren" gehörten zu ihren Pflichten.
Währungsreformen
1813 wurde von der dänischen Regierung der
bestehende Reichsthaler (Rthlr.) durch den Reichsbanktaler (Rbtlr.)
abgelöst, der eine Währungsumstellung zur Folge hatte. 1 Rthlr. = 5/8
Rbtlr..
1871-1873 Sie vereinheitlichten die
unterschiedlichen Währungen in den einzelnen deutschen Staaten. Die
herkömmlichen Währungseinheiten Taler, Gulden, Kreuzer und Groschen
wurden auf Mark umgestellt. Bayern stelle 1876 als letztes Land um.
1923 machte die rasch fortschreitende Inflation
eine Grundlegende Reform unumgänglich. Ein harter Währungsschnitt war
gleichzeitig eine Voraussetzung für Gustav Stresemanns Verhandlungen mit
den Siegermächten über die deutschen Reparationen.
Mitte Oktober 1923 kehrte die Deutsche
Reichsregierung mit der Errichtung der Deutschen Rentenbank zu einer
stabilen Währung zurück. Da das Deutsche Reich dafür nicht genügend
Grundkapital hatte und nicht über ausreichende Goldvorräte verfügte,
wurde der Grundbesitz von Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe mit
einer Hypothek von 3,2 Milliarden Rentenmark belastet.
Die Rentenbank begann ab dem 15. 11. 1923 die
Rentenmark als neues Zahlungsmittel herauszugeben. Der Wechselkurs einer
Rentmark wurde mit einer Billion Papiermark festgelegt. Ein US-Dollar
entsprach 4,20 Rentmark.
Die Rentmark war aber nur eine Übergangslösung zur
Überwindung der Inflation und wurde am 30. 8. 1924 durch die Reichsmark
abgelöst, die durch Gold und wertbeständige Devisen gedeckt war.
1948 nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte die
Währungsreform in zwei Schritten. Jeder Staatsbürger erhielt für 600
Reichsmark 60 Deutsche Mark. Davon wurden am 20. Juni 1948 ein
"Kopfgeld" von 40 DM und einen Monat später 20 DM ausgezahlt.
Verbindlichkeiten wurden mit einem Kurs 10:1 (10
Reichsmark = 1 DM) umgestellt.
Löhne und Mieten im Kurs 1:1.
Das restliche Sparguthaben (Bargeld) wurde im
Laufe mit 6,5 % aufgewertet.
Das neue Geld wurde in Amerika gedruckt. Mit der
Operation "Bird Dog" wurden die neuen Banknoten bereits 1948 per Schiff
von New York nach Bremerhaven transportiert, wo sie Ende Mai 1948
eintrafen. Von dort wurden sie in acht Sonderzügen in die Keller der
Reichsbank in Frankfurt/Main gebracht. Die Geldmenge hatte ein Volumen
von 13 Milliarden DM.
Die DDR machte drei Tage später am 23. Juni 1948
eine eigene Währungsreform. Jede Person erhielt 70 Reichsmark die im
Verhältnis 1 : 1 umgetauscht wurden, wobei die alten Scheine einfach mit
Kupons und Wertaufklebern versehen wurden. Im Volksmund hieß die Währung
daher "Klebe-" oder "Tapetenmark".
1999 und 2002 wurde der Euro von 12 Staaten der
Europäischen Union eingeführt. Es war keine Währungsreform sondern eine
Währungsumstellung, da sämtliche bis 1998 existierenden Geldbeträge
umgestellt wurden.
Ab 1999 galt der Euro zunächst als Buchgeld und
wurde am 1. 1. 2002 als Bargeld eingeführt. Banknoten und Münzen der
D-Mark wurden eingezogen und gebührenfrei in Euro umgetauscht.
Die Deutsche Mark wurde im Verhältnis 1 Euro =
1,95583 DM umgetauscht.
Wäpner
Von Wappenträger kommend. Aus dem Heermannenstand
hervorgegangene Gruppe von Rittern.
Wagner
Beruf. Er fertigte Fahrzeuge aus Holz vom
Schlitten bis zur Kutsche.
Wagrien / Wagrier
Nordöstlicher Teil Holsteins von der Kieler Förde
bis zur Lübecker Bucht. (Heutiges Ostholstein).
Der Name geht auf den slawischen Stamm der Wagrier
zurück die diesen Raum seit dem 7. Jh. bewohnten. Ihre Wagrierburg
Starigard (Aldinburg) befand sich im heutigen Oldenburg in Holstein.
Die Wagrier waren ein westslawischer Volksstamm
(s. u. Wenden). Im frühen 10. Jh. wurden sie von Otto I. (912 - 973)
unterworfen und zum Christentum bekehrt. Sie behielten aber ihre eigenen
Fürsten. Die Wagrier waren im westlichen Ostseeraum gefürchtete Piraten
die die dänischen Inseln drangsalierten.
Im 9. und 10. Jh. überfielen sie mehrfach Hamburg
und 1066 plünderten sie Haitabu und zerstörten es. Im 11. Jh. wurde die
slawische Handelsstadt Vineta vernichtet.
1138/39 wurde das Gebiet der Wagrier von den
Nordelbischen Sachsen verheert und unterworfen. Herzog Heinrich der Löwe
(1129 - 1195) gab Wagrien als Lehen an den Grafen Adolf II. (1128 -
1164) von Holstein, der mit der Ansiedlung von deutschen Siedlern in
Wagrien begann. Die Wagrier gingen im Laufe der Geschichte in der
zugewanderten deutschen Mehrheitsbevölkerung auf und übernahmen deren
Sprache.
(siehe auch unter Wenden)
Wahleltern / Wahlkind
Adoptiveltern / Adoptivkind.
Wahlrecht
Im Mittelalter errangen die Bürgerschaften der
größten Städte ein weitgehendes Wahlrecht.
1849 führte Friedrich Wilhelm IV. (1795 - 1861)
zur Wahl der zweiten Kammer des Preußischen Landtags das
Dreiklassenwahlrecht (s. d.) ein. Die Wähler wurden nach ihren
Steuerleistungen in drei Abteilungen (Klassen) eingestuft und hatten ein
sehr unterschiedliches Stimmengewicht. Empfänger öffentlicher
Armenunterstützung waren vom Wahlrecht ausgeschlossen.
1867 führte Otto von Bismarck (1815 - 1898) im
Norddeutschen Bund das allgemeine Wahlrecht für Männer ein.
1871 erhielt auch das neugegründete Deutsche Reich
das Männerwahlrecht ab einem Alter von 25 Jahren. 1871 waren noch 34 %
der deutschen Gesamtbevölkerung jünger als 15 Jahre was dazu führte,
dass nur knapp zwanzig Prozent der Gesamtbevölkerung wählen durften.
Bis 1888 galt für die Kreis- und Kommunalwahlen
Schleswig-Holsteins kein demokratisches, sondern ein auf die
Vermögensverhältnisse ausgerichtetes timokratisches Wahlrecht. Es war
abhängig vom Besitz an Grund- und Boden und einer damit verbundenen
Mindeststeuerleistung. Dabei wurde kräftig manipuliert.
1864 hatte eine Vollhufe 6, die größere Halbhufe
4, die kleinere 3, die Viertelhufe 2 und die Katen 1 Stimme.
1888 wurden die Vorrechte adliger Gutsbesitzer
etwas beschnitten, obwohl sie auch weiterhin privilegiert blieben. Die
unteren Bevölkerungsschichten blieben auch weiterhin von Wahlen
ausgeschlossen.
1908 führte Dänemark ein Wahlrecht für Frauen bei
Kommunalwahlen und 1915 volles Frauenwahlrecht ein.
Erst 1918 wurde in Deutschland das allgemeine
Wahlrecht als demokratisches Prinzip eingeführt. Allgemeines Wahlrecht
bedeutet Wahlrecht unabhängig von Rasse, Bildungsstand, Einkommen,
Religion oder Geschlecht. Damit war auch das Frauenwahlrecht eingeführt.
Die Wahlen müssen frei, geheim und persönlich sein.
(siehe auch unter Frauenwahlrecht)
Wahrheitsmänner
Auch Sandmänner von sand , dänisch = wahr. Man
konnte sie als ehrenamtliche Richter ansehen. Sie mussten unparteiisch
Recht sprechen. Urteilten sie wissentlich falsch wurden ihnen nicht nur
sofort das Amt entzogen, auch ihre Güter wurden ihnen genommen. Sie
hafteten mit ihrem Eigentum für Fehlentscheidungen.
Waldemarsmauer
Wikingerwall. Teil des Danewerks bei Schleswig (s.
d.) von 1160 bis heute bestehend.
Erbaut von König Waldemar I. (1157 - 1182). Eine
ursprünglich 5 m hohe und 5 km lange Backsteinmauer zur Wehr gegen
Eindringlinge aus dem Süden. (s. a. Danewerk)
Waldemars Erdbuch
(siehe unter Erdbuch)
Walfang
Der Walfang spielte zwischen 1600 und 1800 eine
große Rolle.
Deutscher Walfang begann 1644 von Hamburg aus wo
König Christian IV. das Privileg für den Walfang an einen Hamburger
niederländischer Herkunft vergab.
1675 gingen 75 Hamburger Schiffe auf
Grönlandfahrt. Von Glückstadt aus startete 1671 aus das erste Schiff.
1673 wurde eine Walfangcompagnie in Friedrichstadt gegründet, 1749
Gründung der Grönländischen Compagnie. Sie betrieb Wal- und Robbenfang.
Auch auf den nordfriesischen Inseln, besonders auf
Föhr, arbeitete ein großer Teil der männlichen Bevölkerung als Walfänger
bei holländischen und englischen Grönlandfahrern.
Auf einem Walfänger arbeiteten 40 - 50 Personen
die sechs bis sieben Schaluppen mit sich führten.
Seinen Höhepunkt hatte der Walfang bei uns im
Norden von 1675 bis 1725. Er ging von Föhr, Flensburg und Glückstadt
aus.
Von Föhr heißt es, dass während der Sommermonate
alle gesunden Männer (Jungen oft von 10. Lebensjahr an) in den
nordischen Gewässern auf Wal- und Robbenfang waren. Sie hatten bei
Reedereien aus Amsterdam, London, Hamburg und Kopenhagen angeheuert. Im
Jahr 1769 waren von den 6.146 Einwohnern von Föhr 1.600 Männer und
Jungen auf See. Viele fanden dabei den Tod. "Ein Drittel aller Knaben
die konfirmiert wurden, würden früh oder später den Seemannstod sterben"
hieß es. Dieses Opfer an die See war größer als das der beiden
Weltkriege. Die landwirtschaftliche Arbeit zu Hause blieb voll den
Frauen überlassen. Aber ein anderer Brauch war für sie viel schlimmer,
wenn ihr Mann als Walfänger auf See blieb, dann durfte sie in zweiter
Ehe keinen Föhrer heiraten. Fremde aber kamen nicht auf die Insel oder
wurden sofort vergrault. So blieben Walfängerwitwen fast immer ledig.
Auf einem Grabstein in Föhr heißt es von Matthias
Petersen (1632 - 1706) dass er in Grönland 373 Wale gefangen hatte und
darum im Dorf "der Glückliche" genannt wurde.
Tran der Wale und Robben wurde als Brennstoff, zur
Beleuchtung mit Tranlampen und in der Industrie für Seifen, Salben,
Gelatine und Fette benötigt.
In den Küstenstädten gab es zahlreiche
Transiedereien.
Besonders der im Kopf des Wales enthaltene Walrat
eignete sich für besonders hell brennende Kerzen, zum Reinigen der
Wäsche und als Schmiermittel. Das im Darm des Wales vorhandene Ambra war
wichtig für die aufkommende Parfümindustrie. Aus den Barten des Wales
wurde Fischbein hergestellt.
Die Erfindung des Petroleums 1859 mit ähnlichem
Einsatzgebieten wie dem Tran, brachte den Walfang fast zum Erliegen.
1863 wurde in Deutschland eine Harpunenkanone
erfunden. Dadurch war es möglich nicht nur den Pottwal, sondern auch die
schnelleren Blau- und Finnwale vom Mutterschiff aus zu fangen.
Wallacher
Pferdeverschneider der mit primitiven Methoden
Hengstfohlen kastrierte indem er die Testikel (Hoden) abbiß. Beruf mit
wenig Ansehen.
Wandeltisch u. Wandelschule
In früherer Zeit hatte der Lehrer seine Kost und
seine Schlafstelle reihum in den Familien mit schulpflichtigen Kindern.
Hier genoss er den Wandeltisch.
Schule fand dort statt, wo der Lehrer seine
Schlafstelle hatte (Wandelschule). Siehe auch unter Schule.
Wanderjahre
Wanderschaft zünftiger Gesellen nach Abschluss
ihrer Lehrzeit mit sehr strengen Zunftregeln (in Artikeln oder dem
Artikelbuch festgehalten) die mit großem Traditionsbewusstsein gepflegt
wurden. Für Gesellen ab dem Spätmittelalter bis zur beginnenden
Industrialisierung waren die Wanderjahre Voraussetzung zur Ablegung der
Meisterprüfung.
Gesellen auf Wanderschaft waren Fremdgeschriebene
oder Fremde.
Wang
Bei der Aufteilung der Anteile in einer
Feldgemeinschaft wurden die einzelnen Stücke gleicher Beschaffenheit (=
Wang) an die Loseigner verlost. Jedes Wang wurde wiederum der Länge nach
aufgeteilt, damit wirklich jeder in den Genuss gleichgroßer und
gleichguter Landqualität kam. Dieses führte zu einer starken
Zerstückelung der Ländereien.
Wardierer / Wardierung
Amtliche Schätzer u. Taxierer. (wardieren = Wert
bestimmen). Schätzungen.
Warft / Wurt
Künstlich aufgeworfener runder Besiedelungshügel
aus Erde auf den Halligen (s. d.) auf denen die Häuser und Höfe zum
Schutz vor Hochwasser bei Sturmfluten errichtet wurden.
Erste Beschreibungen von Warften stammen aus dem
13. Jh.
Die nach der Fläche größte Warft war mit fast drei
Hektar die Hanswarft auf der Hallig Hooge.
Die jüngste war die nach fünfjähriger Bauzeit 1896
fertig gestellte Neupeterswarft auf Langeneß. Sie wurde aber seit 1952
nach einer Zerstörung des Wohnhauses bei einer Sturmflut aufgegeben.
Waschen / Wäsche
Siehe unter Buchenasche, büken, Büktisch, Bükbrett,
Rüffel, Seife.
Wasserlösung
Öffentliche Regelung zum Umgang mit Wasser (Regen,
Bachläufe usw.) Jeder Landbesitzer musste dem höher gelegenen Anlieger
Wasserlösung geben, d. h. Möglichkeiten zur Durch- und Ableitung von
Wasser auf seinem Grundstück an das tiefergelegene. Dazu mussten Bäche
und Abzugsgräben rein gehalten werden. Der Obere durfte dem Unteren aber
nicht verwehren das Wasser durch Anstauen zur Bewässerung seiner
Grundstücke zu gebrauchen. Die Anstauungen durften aber nicht so hoch
sein, das sie zum Schaden des Oberen führten.
Wasserprobe
Eine Folterungsart bei Hexenprozessen um Schuld
oder Unschuld der Angeklagten herauszufinden. Die Wasserprobe wurde als
sog. Gottesurteil angesehen. Die Beklagte wurde an Händen und Füßen
gefesselt. An einen langen Strick gebunden wurde sie in tiefes Wasser
geworfen. Ertrank sie so war sie unschuldig, denn das "heilige Wasser"
hatte sie aufgenommen. Ertrank sie nicht, war sie schuldig.
Die Wasserprobe war zumeist die letzte nach
peinlicher Befragung, Daumenschrauben, Streckung auf der Streckbank,
Feuerproben u. a.
(Siehe auch unter Strafen des Mittelalters)
Wassersucht
Wassergeschwülste die oft zum Tod führten.
Unterteilt in Hautwassersucht des gesamten Körpers, Bauchwassersucht und
Brustwassersucht. Organe wurden eingepresst, Glieder abgeschnürt und die
Atmung behindert. Sehr schmerzhaft.
Wasserversorgung in den Städten
Flensburg hatte eine bis ins Mittelalter
zurückgehende Wasserversorgung mittels öffentlicher Brunnen in den
Straßen und auf den Plätzen der Stadt. Nach Plänen von 1879 wurde 1881
mit der Installation einer zentralen Wasserversorgung begonnen. Anfangs
wurden nur die tiefliegenden Gebiete der Stadt versorgt. 1901 wurde der
erste Wasserturm gebaut, wodurch Wasser auch in höhere Lagen gedrückt
werden konnte. 1962 wurde ein zweiter Wasserturm im östlichen Teil der
Stadt fertig gestellt.
Der Transport von Wasser ab etwa 1700 in den
Städten geschah in Holzrohren (ausgehöhlte Baumstämme). Von Schleswig
heißt es, dass das Holz faulte und das Wasser einen schlechten Geschmack
bekam. Außerdem wurden die Holzrohre undicht und verloren viel Wasser.
1856 wurde in Schleswig die Auswechslung der alten Holzrohre gegen
dreizöllige Eisenrohre vorgenommen. 1897 wurde in Schleswig ein erstes
Wasserwerk gebaut.
Wattenpost
Bis ins 19. Jh. hinein waren die nordfriesischen
Inseln und Halligen von der allgemeinen Post abgeschnitten. Die Bewohner
mussten sich ihre Post in Husum abholen. Schon im 17. Jh. organisierte
sich eine private Wattenpost einzelner Schlickläufer (s. d.), die bei
Ebbe Post zu Fuß auf die Inseln brachten. Es war eine gefährliche
Tätigkeit wenn plötzlicher Nebel einsetzte. Etliche Schlickläufer fanden
den Weg nicht mehr zurück.
Eine Wattenpost mit Pferd und Wagen betrieb eine
Familie in Cuxhaven von 1880 bis 1997.
Web
Nordfriesische Bezeichnung für derbes
eigengemachtes Zeug, Kleidung, Textilien.
Wegeverordnung
Schon im Jütschen Low (s. d.) von 1240 wurde
bestimmt, dass jedes Dorf vier Zugangswege haben solle, den vier
Himmelsrichtungen entsprechend. Dieser Bestimmung wurde fast bei allen
Dörfern Rechnung getragen.
1724 hieß es in einem königlichen Erlass, dass die
Landstraßen, Stege, Wege, Brücken und Dämme in einem so schlechten
Zustand seien, das selbige in der Herbst- und Winterzeit nicht anders
als mit Leib- und Lebensgefahr passiert werden konnten.
1784 erließ König Christian VII. (1749 - 1808)
eine Wegeverordnung für die sehr schlechten Straßen des Herzogtums
Schleswig. Die Dörfer hatten die Straßen in Ordnung zu halten. Jedes
Dorf bekam einen bestimmten Straßenabschnitt zugewiesen und darin
wiederum hatte jeder Bauer eine bestimmte Länge zu unterhalten.
Es handelte sich ausschließlich um "Naturstraßen"
= festgefahrene Wege. Erst ab etwa 1850 kam es langsam zum
"Kunststraßenbau" deren Unterhaltung oblag dem königlichen Ingenieur
Corps auf Staatskosten.
1835 wurden in einer neuen Wegeverordnung die
Kontrolle der Straßen und eine Wegweisung vorgeschrieben.
Für die Benutzung der Straßen mussten Gebühren
bezahlt werden. In bestimmten Abständen waren Zoll- und Mautstellen
errichtet. Davon künden noch heute Ortsnamen wie Zollhaus u. a..
Vom 1. 3. 1842 (zweite Wegeverordnung für
Schleswig-Holstein) bis 1864 wurden Chauseegelder erhoben, dann aber
abgeschafft.
Es gab erste Verkehrsregeln: "Königlichen
Gespannen und beladenen Postwagen war auszuweichen."
Wehle
Friesische Bezeichnung für an der Binnenseite des
Deiches gelegenen meist kleinen Süßwasser-Teiche. Entstanden waren sie
aus früheren Deichbrüchen. Es gab aber auch größere; die Wehle Diekhusen
war etwa 1.800 qm groß und wahrscheinlich der Rest eines alten
Eiderbettes.
Wehmutter
Hebamme.
Weibertür
Bis ins 18. Jh. hinein hatten viele Kirchen zwei
Eingänge. Eine Haupttür mit Vorbau zur Ablage der Waffen für Männer auf
der Südseite und eine Nebentür, Weibertür für Frauen auf der Nordseite.
Die Plätze in der Kirche waren für Männer und Frauen getrennt; Männer
auf der Süd- und Frauen auf der Nordseite. Wegen auftretender Zugluft
wurden viele Weibertüren im Laufe der Zeit wieder zugemauert.
weilland
Verstorben.
Weißgerber
Beruf. Er stellte aus dünnen Fellen feines Leder
für Taschenmacher, Säckler, Gürtler und Buchbinder her.
Welschen
Germanische Bezeichnung für die Kelten.
Weltuhr
Historische, 1908 von dem Tönninger Bürgermeister
Erasmus Ehrich entworfene und gestaltete Uhr von 4 m Länge und 3,75 m
Höhe für die in Thale im Harz extra ein Haus gebaut wurde. Der
Heimatmaler aus Langballig Eduard Remmer bekam den Auftrag für 15
Miniaturgemälde mit Bildern unserer deutschen Geschichte und die
Gestaltung von 9 Zifferblättern mit Motiven der großer Weltstädte in der
Mitte der Uhr, die die Urzeiten der größten Weltstädte anzeigten. Uhr
und Bilder wurden von der Presse und in Reden als ganz große Kunst
herausgestellt. Außer den Urzeiten wurden auch Tag- und Nacht angezeigt.
Die Weltuhr wollte Erasmus Ehrich dem Kaiser zum Geschenk machen, aber
ehe es noch dazu kam, musste der Kaiser abdanken.
Nach der Fertigstellung wurde die Uhr im Kurhaus
in Wiesbaden ausgestellt bevor sie in ihr Haus nach Thale verbracht
wurde.
Das Verbleiben der Uhr ist ungewiss. Wurde sie aus
Wut über den verlorenen Krieg zerstört oder als Beutekunst von den
Siegermächten mitgenommen, man weiß es nicht.
Wenden
Auch Elbslawen. Die im 6. und 7. Jh. nach Ost- und
Norddeutschland eingewanderten Westslawen. Zunächst siedelten sie
entlang der Elbe und der unteren Saale. Im 8. Jh. dehnten sie ihr Gebiet
auch bis an die Ostsee aus. In den neuen Siedlungsgebieten kam es zur
Bildung von Stammesverbänden. Mit den Abodriten (s. d.) kam es im 11.
Jh. zu einer frühen "Staatenbildung" im heutigen Mecklenburg-Vorpommern
und Brandenburg.
Die Slawen (Wenden) kämpften mit den Dänen und
Schleswig-Holsteinern um die Vorherrschaft im südlichen Ostseeraum.
Endlich unterlagen die Slawen.
Vom 11. bis 13. Jh. kam es zu einer Verschmelzung
der Elbslawen mit den neu zugewanderten deutschen Siedlern und es
bildeten sich deutsche Neustämme, die Brandenburger, Mecklenburger,
Pommern und Schlesier.
Die Sorben z. B. in der Lausitz haben sich ihre
slawische Sprache, Bräuche und Sitten bis heute erhalten.
Die Wenden waren ein räuberisches und
kriegerisches Volk, dass auch brandschatzend und plündernd durch den
Landesteil Schleswig zog, christliche Kirchen zerstörte und Haitabu
vernichtete.
(siehe auch unter Lürschauer Heide, Wagrien)
Wettertopf
Vom Glücksburger Pastor Lüders entwickeltes Gerät
zur Vorhersage des Wetters. Pastor Lüders stellte saure Milch in einem
schwarzen Topf auf und erhitzte ihn "auf dem Feuerherd, einige Ellen
weit von dem Feuer, oder sonst an warmem Ort". Lüders sagte die
Wetterentwicklung voraus, indem er die Milch beobachtete.
"Je weißer und fester sie im Obern stehen bleibt,
desto beständiger ist das Wetter ohne Regen. Fängt sie aber an zu sinken
und die Waddick (Käsewasser Molke) hebt sich, so kommt unfehlbar Regen".
Je nach Ausdehnung der Milch bestimmte Lüders auch
die zu erwartende Regenmenge.
Lüders war von der Vorhersagerichtigkeit seines
Wettertopfes überzeugter als vom Wetterglas (Barometer).
Widau / Vidae
69 km langer ehemaliger nördlicher Grenzfluss von
Nordfriesland zu Dänemark. Die Widau entsteht 4 km südwestlich von
Tondern aus dem Zusammenfluss von Arnau und Wirlau und mündet in der
Nordsee. Sie verläuft immer an der nördlichen Seite der Grenze zwischen
Deutschland und Dänemark.
Widder
Hydraulisch arbeitende Wasserversorgung ohne
Fremdenergie für Ställe. Sie dient dazu Wasser auf ein höheres Niveau
(durchschnittlich 30 cm bis 5 m) zu pumpen. Voraussetzung ist eine
größere Wassermenge (Bach, See) in höherer Lage und ein gewisses Gefälle
zum Hof. Der Widder arbeitet stromlos mit der Kraft des höher gelegenen
Wassers. Zwei Ventile Stoß- und Druckventil sorgen für richtige
Regulierung. (s. u. Trinkwasserversorgung). Viele unserer Dörfer
regelten ihre Wasserversorgung mittels Widdern.
Erfunden wurde der Widder 1796 vom Erfinder des
Heißluftballons Montgolfier.
Wiedergänger
Im nordischen Aberglauben Tote, die wegen schwerer
Vergehen keine Ruhe finden können und nachts durch die Häuser geistern.
Wielegelt
Traugebühr neben dem Brautopfer. Gabe die der
Bräutigam zur Trauung an den Pastor gibt.
Wiesenwachs
Ernte an Gras oder Heu.
Wikinger
Angehörige eines kriegerischen zur See fahrenden
Volkes im Nord- und Ostseeraum die auch Normannen genannt wurden. Sie
stellten nur einen kleinen Teil der nördlichen und skandinavischen
Bevölkerung dar, das vom 8. bis ins 11. Jh. durch Piraterie und
Überfälle auf Dörfer und Klöster besonders den Nord- und Ostseeraum,
aber auch Meere darüber hinaus in Angst und Schrecken versetzten.
("Seewasserbanditen" die auf ihren Beutezügen auch Menschen einfingen
und mit Sklaven handelten). Sie waren aber nicht nur wilde Barbaren
sondern auch gute Händler, geschickte Seefahrer und hervorragende
Handwerker und Schiffbauer. Einer ihrer großen Handelsplätze war
Haithabu (s. d.)
Erstmalige Erwähnung fanden sie 793 n. Chr. als
sie das Kloster Lindisfarne überfielen, ausraubten und niederbrannten.
Die Bewohner wurden getötet.
Ihren Namen verdanken sie wahrscheinlich vom
abgeleiteten viking, was "Seekrieger, der sich auf großer Fahrt fern der
Heimat befindet" bedeutet.
Wildbestand
In früher Zeit war der Norden reich an Wald und an
Wild. Im alten "Schonischen Gesetz" (um 1100) wurden Wildschweine,
Hirsche, Bären und wilde Pferde (ausgewilderte) erwähnt.
In Waldemars Erdbuch von 1231 wurden genannt:
Edelhirsche, Damhirsche, Bären, Wildschweine, Rentier, Elch, Auerochse.
Bis 1600 waren Biber heimisch. Der letzte Luchs
wurde 1698 in der Frösharde erlegt. Wildschweine richteten auf den
Feldern große Schäden an.
Wölfe waren noch im 17. und 18. Jh. eine Geißel
der Bevölkerung. In der Hüttener Harde wurden "in kurzen Jahren" 1275
Pferde und 255 Stück Rindvieh von Wölfen totgebissen. Man bekämpfte
diese Plage mit allen Mitteln. (siehe unter Wolfsjagden). 1778 wurden
die letzten Wölfe im Schleswigschen erlegt.
Wildernde Hunde
Nicht nur die Wilderei sondern auch wildernde
Hunde waren früher ein Übel, das die Obrigkeit störte. Um die Hunde an
der Wilderei zu hindern gab es ein Gesetz, alle Hunde durch Abhacken
einer Vorderpfote zu verstümmeln. Am 2. 4. 1618 heißt es in einem Erlaß
des Herzog Friedrich III. (1597 - 1659): ".... Wie denn auch alle Jahre
allen Hunden groß und klein der rechte Vorderfuß im ersten Teil des
Gliedes gekürzet und abgehauen werden soll, oder denselben sollen große
Knüttel und Blöcke um den Hals gehängt werden".
Wildpfahl
auch Jagdstein. Steinerne Grenzmarkierungen die
die Grenzen der Jagdgerechtigkeit aufzeigten. Bis 1760 waren alle
Jagdgebiete durch Jagdphähle markiert. Sie trugen die königlichen oder
fürstlichen Insignien.
Willküren / Willkürsbriefe
(auch Beliebung) Freiwillige selbstgegebene und
selbstgeschriebene Vereinbarungen der Dorfgemeinschaft zur verbindlichen
Schlichtung von Streitigkeiten. Sie betreffen die Viehhaltung, Gräsung,
Grenzstreitigkeiten, Instandsetzungen von Zäunen und Wegen usw. und
legen Strafen für Vergehen und Unterlassungen fest.
Die Obrigkeit nahm keinen Einfluß auf die
Regelungen (Beliebungen) solange es sich um dörfliche Belange des
Zusammenlebens und -arbeitens handelte.
Windflüchter / Windläufer
Bäume, deren Wuchs und Form durch den Wind
bestimmt werde, der vorwiegend aus einer Richtung weht. Dadurch entsteht
ein einseitiger schräger Wuchs bei Bäumen und Hecken. Besonders an der
Westküste wo der Wind überwiegend aus West kommt und den Baum nach Ost
biegt.
Winkelehe
Heimlich geschlossene Trauung (s. d.) die im
Mittelalter rechtsgültig war.
Winter, strenge kalte ... im Norden
1591 hart und schneereich.
1609 harter Winter. Es sind viele Leute erfroren.
1623 hart und schneereich.
1624 hart und schneereich.
1640 Acht Tage nach Weihnachten hatte es
angefangen zu schneien und zu frieren und nicht aufgehört bis Maria
Verkündigung (25. März) und war ein sehr strenger Winter.
1645 Strenger Winter. Man konnte auf dem Eis von
Föhr nach Sylt fahren.
1674 Harter Winter. Man ging zu Fuß zu den
Halligen.
1684. Man konnte zwischen Sylt und der
Wiedingharde laufen, fahren und reiten.
1717 strenger Winter. Es sind viele Leute
erfroren.
1740. Ungemein strenger Winter. Vom 15. 1. bis
12.3. war das Eis befahrbar. Von Keitum bis Hoyer ging ein Eisweg. Vom
4. 1. bis 25. 3. konnte man von List nach Röm fahren. Im Wasser erfroren
die Aale.
1788 Seit November Frost in ganz Deutschland. Im
Dezember in vielen Teilen Deutschlands unter - 30° bis - 40° C (Bremen -
35° C). Außerdem war der Winter extrem schneereich. Schon im Januar
taute der Schnee sehr schnell und führte zu Hochwasser. Im März war es
dann wieder bitterkalt.
1928/1929 harter langer Winter.
1945/46 Bis in den März hinein war die gesamte
Flensburger Förde zugefroren. Meterhohe Schneewehen machten Straßen und
Bahnlinien unpassierbar.
Wisch
Wiese.
Witte / Witten / Wittenpfennig
Weißpfennig. Zweiseitig geprägte Silbermünze im
Wert von 4 Pfennigen die 1330 von Lübeck ihren Ausgang nahm und im
norddeutschen Raum Gültigkeit erlangte. Im Laufe des 15. Jh. wurde sie
vom Dreiling, Sechsling und Schilling abgelöst.
Der Name Witte leitet sich von der Farbe Weiß ab.
Wittib / Witib / Wittibe
(lat.) Witwe.
Wittmann /Wittiber
Witwer.
Wittum
Brautpreis der das Verlöbnis besiegelte und vom
Verlobten am Tag der Verlobung an die Brauteltern gezahlt wurde. Heute
gilt der Ehering, den der Bräutigam der Braut an den Finger steckt als
ein Überbleibsel dieser alten Sitte.
Wöchnerin
Siehe unter Sechswöchnerin.
Wochentage, alte germanische Bezeichnung für ...
Jeder der sieben Wochentage wurde einem Gott
zugeteilt.
Die Germanen übernahmen im 4. - 5. Jh. die
siebentägige Einteilung der Woche. Davor benutzten sie eine Zählung der
Nächte. Während die siebentägige Einteilung überall einheitlich
eingeführt wurde, war die Zuordnung eines Gottes zu jedem Wochentag sehr
unterschiedlich. In Griechenland und Portugal z. B. wurden und werden
die Wochentage nach Zahlen benannt.
germanisch nordisch für Gott
Montag Mondtag Manadagur den Mond
Dienstag Tiustag Tyrsdagur Tyr
Mittwoch Wodanstag Ödinsdagur Odin / Wotan
Donnerstag Donarstag Dorsdagur Thor / Donar
Freitag Frijatag Friggjardagur Frigg / Freya
Sonnabend Laugtag Laugardagur Loki / Ludur
Sonntag Sontag Solardagur die Sonne
Wogemänner / Wogemannsburg
Aus nordfriesischen Fischern und Bauern
hervorgegangene Räuberbande die auf Beutezüge ausfuhren und kleinere
Handelsschiffe und kleine Gehöfte überfielen. Die Bande entstand 1362
nach der Sturmflut (Grote Manndränke s. d.), als die Bewohner alles
verloren hatten und zu Seeräubern und Piraten wurden, um ihren
Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei Westerhever errichteten sie sich an
schwer zugänglicher Stelle eine Trutzburg die sie Wogemannsburg nannten.
1370 erhoben sich die Eiderstedter gegen diese
Räuber nachdem diese 16 Jungfrauen geraubt hatten. Daraufhin wurden 60
Wogemänner geköpft und ihre Burg geschleift.
Wolfsjagden
Als der Norden noch reich an Wald war lebten auch
viele Wölfe bei uns.
1660 erließ der Herzog den Befehl, "dass jeder
Haussmann sich befleißigen solle, die wulfe zu ertappen in Felde mit
Roeven zu gehen." Für die Erlegung eines Altwolfes wurde eine Prämie von
8 Rthl. und für einen jungen Wolf 2 Rthl. bezahlt. Die Höhe der Prämien
deutet darauf hin, dass die Wölfe erheblichen Schaden in den Herden
anrichteten.
Z. B. 1687 wurden alle lindewittschen Untertanen
im Amt Hardersleben vom königlichen Jägermeister zu fünf Wolfsjagden
aufgeboten die auch nach Jütland gingen. Für jede sollen sie Proviant
für acht Tage mitbringen. Insgesamt waren sie also fünf Wochen
unterwegs.
In den Wäldern des Amtes Hadersleben wurden noch
1773 Wolfsjagden abgehalten. Sie durften nicht während der Saat- und
Erntezeit stattfinden.
Z. B. 1735 wurden laut Königlichem Erlaß
allgemeine Wolfsjagden mit dem Ziel gänzlicher Ausrottung durchgeführt.
Alle Dorfbewohner hatten sich mit Knüppeln und Forken an der Jagd zu
beteiligen. Wer sich weigerte wurde mit dem Preis einer Tonne Bier
bestraft.
Der Ort Dollerup hat noch heute einen Wolfskopf im
Wappen der auf die vielen Wölfe die einst hier lebten hindeutet.
In der Frühzeit wurde der Wolf von Jägern verehrt
dessen Ausdauer und Geschicklichkeit sie bewunderten. Namen wie Wolf,
Wolfgang, Wolfram u. a. deuten noch auf diese Verehrung hin. Schuhe aus
Wolfsfell sollten Jungen zu tapferen Männern machen.
Wolfspelze wurden zu Schuhen, Pauken- und
Trommelfellen verarbeitet.
Mitte des 17. Jh. waren die Wölfe weniger
geworden, aber im Dänisch-Schwedischen Krieg brachten die polnischen
"Verbündeten" 1660 erneut zahlreiche Wölfe aus dem Osten mit, die bei
der Vertreibung der Schweden helfen sollten. Diese freigelassenen Wölfe
vermehrten sich sehr stark, fielen in die Herden ein und fraßen das
Wild. In dieser Zeit wurden die Wolfsjagden organisiert. Diese Wolfszeit
währte etwa 100 Jahre von 1670 bis 1770.
Als Berichte über blutrünstige Wölfe und
Wolfsplagen bekannt wurden, setzte auch bei uns eine heillose Verfolgung
auf den Wolf ein. In Dänemark wurde der letzte Wolf 1772 , im Landesteil
Schleswig 1778 erlegt.
(siehe auch unter Wildbestand)
Wormshöfter Damm in der Schleimündung
Künstliche feste Landverbindung die Angeln mit der
Halbinsel Oehe-Maasholm verbindet. Der Damm ist die einzige Zuwegung zur
Halbinsel Oehe mit dem Fischerdorf Maasholm. Erste Dämme werden 1642 und
1649 verzeichnet. Der erste Damm dürfte also um 1640 entstanden sein. In
einer Karte des Schleimündungsgebietes von 1783 ist der Wormshöfter Damm
schon nicht mehr eingezeichnet. Wahrscheinlich ist er den rauen
Ostseestürmen nicht gewachsen gewesen.
1796 wird von Prof. Gadso Coopmanns mit Hilfe der
Holländer ein Eindeichungsversuch des Oeher Noors unternommen. Eine
Windmühle pumpte das Brackwasser aus dem 98 ha großen "Binnenmeer"
heraus. Gewonnen wurden saftige Weideflächen.
1836 und 1853 wurden die Deiche durch schwere
Sturmfluten vernichtet.
1852 kaufte der Kaufmann G. E. Böhme 1852 das Gut
Oehe und ließ umgehend mit großen Findlingen die entstandenen
Deichlücken schließen. Aber auch dieses wurde bei der Flut vom 13. Nov.
1872 wieder zu Nichte gemacht. 1875 hatte die Ostsee schon wieder auf
einer Länge von 45 Ruthen (160 m) freien Zugang ins Oeher Noor. 1895
begann man das Noor wieder trocken zu legen, es wurde ein Schöpfwerk
gebaut und 80 ha Land gewonnen. Aber schon am 24. 3. 1898 unterspülte
der Damm bei einem kräftigen O-N-O und brach.
1922-23 wurde die dritte Trockenlegung
durchgeführt und 1960 ein modernes Schöpfwerk gebaut. Seither hat der
Damm gehalten.
Wröger
1) Hardesrepräsentanten und Unterbeamte mit
unterschiedlichen Aufgaben. Sie wurden per Handschlag vom Amtmann
verpflichtet.
2) Im ostfriesischen Kirchenwesen fungieren sie
nach dem Sendrecht als Wröger = Rüger, Ankläger.
Wühler / Wühlerbuch
Während des Krieges 1850 und in der Zeit des
dänischen Sprachreskript (1851 - 1864) nannte man Bürger, die sich dem
dänischen widersetzten und für deutschgesinnt gehalten wurden Wühler.
Schon bei geringsten "Vergehen": Singen patriotischer Lieder, zeigen von
blau-weiß-roten Farben, unterlassenen Grüßens eines dänischen Polizisten
oder Zahlung mit verbotenem schleswig-holsteinischem Kurantgeld usw.
wurden diese namentlich mit ihren Vergehen in ein Wühlerbuch
eingetragen. Mehrere Einträge führten zu strengsten Strafen. Das Tragen
eines blau-weiß-roten Kragenbandes z.B. brachte einer Frau sieben Tage
Gefängnis bei Wasser und Brot. Die Gefängnisse waren überfüllt und so
wurden viele auf dänische Inseln gebracht.
(s. u. Nationale Erhebung, Schwarze Gendarmen)
Würckstöcke
Bienenstöcke.
Wüstungen / wüste Dörfer
Infolge von Kriegen, Brandschatzungen,
Drangsalierungen, Hebungen (Steuern und Abgaben) und Seuchen von 1500
bis 1700 aufgegebene Höfe und Dörfer. Man unterscheidet in Hof- und
Dorf- und Kulturlandwüstungen.
1) Kulturlandwüstungen: brachten vor allem der
30-jährige Krieg und die Pest mit sich, in denen Häuser und Ställe
niedergebrannt wurden, Ernten niedergetreten und vernichtet, und Saat-
und Pflanzgut wegen Hungers verzehrt wurden. Ganze Landstriche wurden
entvölkert und fielen wüst. Die Literatur kennt bereits im 14. Jh.
Hinweise auf "wuste veltmarken" = wüste Feldmarken
2) Dorf- oder Ortswüstungen: Schon Anfang des 14
Jh. waren Hinweise auf "vorstorvede dorpere" = ausgestorbene Dörfer
überliefert. Ausgelöst wurden diese durch die vorrangig zwischen 1314
und 1317 in ganz Europa herrschende Hungersnot. In den 40er Jahren des
14. Jh. spielte auch die Pest eine große Rolle, die viele Menschen
dahinraffte. In Angeln wurden in dieser Pestzeit etwa 50 Dorfwüstungen
gezählt. In Dänemark starb die Hälfte der Bevölkerung an der Pest.
Nachweisbar waren 35 Dorfwüstungen auf Bauernlegen (s. d.)
zurückzuführen.
Weitere Dorfwüstungen gab es vom 15. bis 17. Jh.
durch Kriege ausgelöst. (Dreißigjähriger Krieg).
Im 16. Jh. sind in Angeln folgendeWütungen
nachweibar:
Alt-Rabel, Buckhagen, Casselby, Dollrott,
Düttebüll, Lüchtoft, Öhe, Richelsby, Rosdorp, Skows, Ruböl, Töstorf und
Tranbüll.
Im 17. Jh. waren es Boren, Börsby, Brunsbüll,
Hasselberg, Kastrup, Nottfeld, Obdrup, Pleystrup, Priesholz, Rehberg,
Schrixdorf, Skovby, Tolkschuby, Wackerballig und Winning.
Im 18. Jh. Drüllt, Nadelhöft, Pommerby und
Pinniksand.
Von 1500 bis 1700 wurden in Angeln 28 Bauerndörfer
gelegt; im 18. Jh. waren es 4.
Dorfwüstungen gingen fast immer zunächst
Niederlegungen einzelner Höfe (Hofwüstungen) voraus.
Allein der Wunsch ihr Jagdgebiet zu erweitern
reichte vielen Grundherren ganze Dörfer niederzulegen und zu wüsten.
(Siehe auch unter Wüstungskoeffizient)
3) Hofwüstungen: Wurden größtenteils durch den
Adel ausgelöst, der Notlagen der Bauern ausnutzte um an deren Ländereien
und Höfe zu kommen. Hofwüstungen gab es im 16. Jh. nachweislich in
Angeln im Bereich der Güter Buckhagen, Dollrott, Düttebüll, Gelting,
Oehe und Toestorf.
In Angeln wurden etwa 200 Bauernstellen gelegt
(gewüstet).
Siehe auch unter Bauernlegen, Niederlegen.
Wüstungskoeffizient
In Angeln gab es Ausgangs des Mittelalters 210
Dörfer. Mit Hilfe dieser Zahl und der Zahl der Wüstungen lässt sich der
Wüstungskoeffizient errechnen. Zu einem bestimmten Zeitpunkt wurde die
mit 100 multiplizierte Zahl der eingegangenen Siedlungen durch die
anfänglich bestehenden devidiert. Für Angeln ergibt sich ein
Wüstungskoeffizient "21,4" (45 x 100 : 210). Von den insgesamt 45
Wüstungen Angelns waren 35 (= 78 %) auf das Bauernlegen zurückzuführen.
Schwansen (s. d.) hatte mit "62" den höchsten
Wüstungskoeffizienten im nordischen Raum.
(siehe auch unter Bauernlegen)
Wurt
1) Warft
2) Hufe.
Wurtsassen
Inhaber sehr kleiner Landstücke (siehe auch unter
Gaasten).
Wurtsitzer
Großkätner.
X
Y
Z
Zählmaße für Getreidegarben
1 Drag = 20 Schoof = 60 Garben, ungedroschen
Zehnte / Zehntleistung
ehemalige Kirchensteuer. 1/10 des Ertrages (Korn
und Vieh zuerst in natura später in Geld) ging an die Kirche. Dieser
Zehnte wurde wiederum in drei gleiche Teile geteilt: einen bekam der
Bischof, einen die Kirche und den dritten der Prediger oder Kirchherr.
Die Einführung des Zehnten führte bei den
Gläubigen zur Ablehnung des Christentums und wurde von der Kirche mit
Gewalt erzwungen. 1187 wurde der Zehnte durch Bischof Waldemar von
Schleswig endgültig eingeführt.
Zehrung
Verköstigung bei Festen. Aber auch Kost auf Reisen
= Wegzehrung.
Zeitalter und Epochen
Altertum
Bis Mitte des 4. Jahrtausends v. Chr.
Antike
Etwa 1000 v. Chr. bis ca. 600 n. Chr.
Steinzeit
Altsteinzeit etwa 2.500.000 bis 8000 v. Chr.
Mittelsteinzeit etwa 8000 bis 5500 v. Chr.
Jungsteinzeit etwa 5500 - 4900 v. Chr.
Kupfersteinzeit
Etwa 4900 bis 2000 v. Chr.
Bronzezeit
Frühe Bronzezeit etwa 2000 bis 1600 v. Chr.
Mittlere Bronzezeit etwa 1600 bis 1300 v. Chr.
Späte Bronzezeit etwa 1300 bis 800 v. Chr.
Eisenzeit
Frühe Eisenzeit etwa 800 bis 450 v. Chr.
Späte Eisenzeit 450 bis Ende des 1. Jh. v. Chr.
Völkerwanderung
Ca. 400 - 480 n. Chr.
Spätantike
284 n. Chr. bis 565 n. Chr. (300 - 600 n- Chr.)
Mittelalter
Frühmittelalter 6. bis 10 Jahrhundert nach Chr.
Hochmittelalter 10. Jh. bis 1250 n. Chr.
Spätmittelalter 1250 bis ca. 1500 n. Chr.
Renaissance
Frührenaissance 1420 - 1500 n. Chr.
Hochrenaissance 1500 - 1560 n. Chr.
Spätrenaissance 1560 - 1610 n. Chr.
Reformation
1517 - ca. 1550
Gegenreformation
Etwa 1540 - ins 18. Jh. n. Chr.
Kolonialismus
Beginn des 15. Jh. bis 1945
Absolutismus
Erste Hälfte des 17. Jh. bis ins 18. Jh. (1648 -
1789)
Aufklärung
17. - 18. Jh. n. Chr.
Gründerzeit
Um 1870 (1850 - 1873)
Industriezeitalter
Ab 1850 - 1970/80
Zweite industrielle Revolution
a) 1860 - 1940 (Ablösung der Kohle vom Öl9
b) ab 1970 (Einführung von Industrierobotern)
Dritte industrielle Revolution
c) ab 1990 (Digitale Revolution, Computer,
Internet, Mikro- und Nanotechnologie)
Informationszeitalter
Ab 1970/80
Zeitrechnung
Der Julianische Kalender von Julius Cäsar
eingeführt teilte das Jahr in 365 Tage. Alle vier Jahre wurde ein
Schaltjahr (zusätzlich 29. Februar) eingeführt.
Im 16. Jh. (1582) ging er sukzessive in den
Gregorianischen Kalender (nach Papst Gregor VIII.) = 365,24 Tage über.
Er ist der in der ganzen Welt bis heute übliche Kalender.
(Siehe auch Monatsnamen und Wochentage)
Zeitungen u. Zeitschriften, erste ...... im
Grenzland
1770 hob König Christian II. die Pressezensur auf.
Bald gab es Zeitungen in großer Auswahl: (jeweils erste Ausgabe)
* Nordischer (Altonaer) Mercurius (1670 in Altona)
* Schleswig-Holsteinische Sozialberichte (1787 in
Altona)
* Flensburger Wochenblatt für Jedermann (Flensburg
1788)
* Schleswigsches Wochenblatt zur Unterhaltung und
Aufklärung (1789)
* Der neue Mensch (politisch radikales
Wochenblatt) (1797)
* Lyna (Hardersleben 1797
* Dannevirke (Hardersleben 1838
* Sleswigske Skolebladet for praktiske Skolemaend
(Apenrafe 1857)
* Schleswigsche Grenzpost (Flensburg 1864)
* Flensburger Nachrichten (Flensburg 1865)
* Flensborg Avis (Flensburg 1869)
* Schleswig-Holsteinische Volkszeitung 1877
* Hejmdal (Apenrade 1880)
* Zeitung Westerland 1885
* Sönderjydske Aarböger (Flensburg 1889) geht 1914
ein und erscheint nach dem 1. weltkrieg in Kopenhagen.
* Die Nordmark (Apenrade 1898)
* Apenrader Tageblatt (1906)
* Grenzmarken-Korrespondenz (Marburg 1910-1911)
* Stimmen aus Nordschleswig (Lose Blätter zur
Vertretung deutscher Friedensarbeit in der Nordmark (1910 - 1913)
* Nordschleswig, J. Schmidt-Wodder (Flensburg
1912)
* Graensevagten (Kopenhagen 1918)
* Nordschleswig, Jacob Bödewadt (Tondern und Kiel
1920)
* Der Schleswig-Holsteiner (Kiel-Bordesholm 1920)
* Neue Tondernsche Zeitung (1921)
* Die Königsau (Berlin 1921 - 1923)
* Sönderjydsk Maanedsskrift (1924)
* Zeitschrift für Minderheitenkultur und -politik
(Berlin 1925)
Zenitflut
Flutberg, der durch die Anziehungskraft des Mondes
hervorgerufen wurde.
Ziegeleien / Ziegelsteine
Die erste Verwendung von Ziegelsteinen wurde zu
Zeiten König Waldemars I. (1157 - 1182) beim Bau der Waldemarsmauer
genannt.
Kirchliche Bauten wurden seit dem 12. Jh. auch aus
Ziegelsteinen gebaut.
Zum normalen Hausbau kamen gebrannte Ziegelsteine
von der Westküste, wo sie zuerst verwandt wurden (wegen häufiger
Überschwemmungen sicherer als Lehmwände) in die Mitte und den Osten des
Landes. Sie wurden aber nicht dort gebrannt sondern woanders gekauft.
Die ersten gebrannten Ziegelsteine für
Privatbauten wurden ab 1650 in Angeln und auf der Geest in eigenen
Bauernziegelöfen gebrannt.
In der 2. Hälfte des 16. Jh. entstanden im
Flensburger Raum entlang der Förde in großer Zahl Ziegeleien. Neben dem
eigenem Bedarf an Ziegeln wurde bis Königsberg und Riga exportiert.
Vielfach wurden Flensburger Ziegel von den Schiffen als Ballast
mitgenommen, z. B. zu den westindischen Inseln von denen man Rum und
Zuckerrohr holte. Zahlreiche Häuser dort sind mit Flensburger Ziegeln
gebaut.
In der Blütezeit existierten um Flensburg 76
Ziegeleien die Anfang des 18. Jh. den "Flensburger Stein" entwickelten.
Als billige Arbeitskräfte kamen Ende März Anfang
April jeden Jahres zahlreiche Wanderarbeiter (Tegler) aus Lippe-Detmold
an die Förde.
Im Herbst wurde der Lehm geholt damit er im Winter
gut durchfrieren konnte. Im Frühjahr wurde er durchgeritten und in
Holzformen zu Ziegeln gebacken. Dann wurden diese in Scheunen zum
Trocknen aufgestellt. Die großen Brennöfen fassten 40.000 bis 60.000
Steine, die gebräuchlicheren kleineren etwa 5.000. Im Westen des Landes
hatten viele Bauernhöfe eigene in die Erde gegrabene Brennöfen. Das
Brennen dauerte je nach Art des Lehms 2 - 7 Tage. Man rechnete zwei
Stück Torf für einen Lehmstein.
Im Herbst, wenn die wandernden Ziegeleiarbeiter
entlassen wurden, führten diese zu einem kaum zu bewältigenden Problem.
Als Bettler, Tarter und Landstreicher ließen sie sich nieder, bauten
sich billige Hütten und lebten von der Bettelei und von Diebstählen.
Zisterne
Im Friesischen auch Sood genannt. Sammelbehälter
für Trinkwasser. Besonders wichtig waren sie auf den Halligen (s. d.),
wo selbst das Grundwasser salzig war und darum auch Brunnen zur
Trinkwasserförderung nicht geeignet waren. Hier waren die Zisternen
Behälter, in denen man das Regenwasser von den Dächern auffing. Da aber
die Dächer meist reet- oder strohgedeckt waren, war auch dieses Wasser
von meist minderer Qualität. Krankheiten waren die Folge.
Zisterzienser / Zisterzienserkloster
Mönchsorden der römisch-katholischen Kirche. Der
erste zentral organisierte Mönchsorden der Christenheit. Mutterkloster
und Namensgeber der Zisterzienser war das 1098 von dem Benediktiner
Robert von Molesme in Frankreich gegründete Kloster.
Das Glücksburger Rhye-Kloster (Rüdekloster) Rus
regis, erbaut 1192 bis 1210 war ein Zisterzienserkloster. Der letzte Abt
im Kloster war der erste Abt der um 1540 zum lutherischen Glauben
übertrat.
1544 wurde das Kloster säkularisiert
(verweltlicht) und fiel dem dänischen König als Herzog von Schleswig zu.
1582 wurde das Kloster zerstört und Herzog Johann
der Jüngere baute auf dem Klostergrund das Schloss Glücksburg und legte
den Schlosssee an.
(siehe unter Glücksburg Schloss)
Zuchthaus
Strafanstalt zur Unterbringung von Straftätern die
nicht zur Todesstrafe verurteilt wurden. Das erste Zuchthaus entstand in
Holland. Die Idee breitete sich schnell in weiten Teilen Europas aus. In
Deutschland entstand das erste Zuchthaus 1609 in Bremen. Es folgten
Lübeck (1613), Hamburg (1622) und Danzig (1629). In unserer nördlichen
Region kam die Zuchthausstrafe zu Beginn des 18. Jh. auf. Für den
herzoglichen Anteil von Holstein wurde 1720 das erste Zuchthaus in
Neumünster gebaut. 1737 folgte für den königlichen Anteil der Bau des
Glückstädter Zuchthauses und auch Flensburg und Altona erhielten um
diese Zeit eigene Zuchthäuser.
Die Zuchthausstrafe war nicht nur eine
Freiheitsstrafe für Verbrecher sondern auch eine Erziehungsstrafe zu
Zucht und Ordnung. So wurden auch "herrenlose" Frauen, Bettler,
Prostituierte u. a. zur Umerziehung auf ein ordentliches Leben ins
Zuchthaus verbracht. Auf diese Weise kamen auch nicht Verurteilte ins
Zuchthaus. Bauern z.B. durften arbeitsunwillige Mägde und Knechte zur
Besserung ins Zuchthaus bringen. Die Dauer des Aufenthalts dort war nie
festgesetzt und da man aus wirtschaftlichen Gründen auf volle Belegung
Wert legte, wurde erst entlassen, wenn man Platz für neu Eingewiesene
brauchte.
In Deutschland wurde die Zuchthausstrafe bis zu
ihrer Abschaffung am 25. 6. 1969 im Strafgesetzbuch von 1871 geregelt.
Allgemein galt eine Zuchthausstrafe für 15 Jahre.
Siehe auch unter Karre und Karrenstrafe.
Zündhölzer / Schwefelhölzer / Streichhölzer
Erste Entwicklungen von mit Schwefel getränkten
Kiefernhölzchen gab es schon 950 n. Chr. im alten China. Im Mittelalter
waren sie auch in Europa gebräuchlich. Sie entzündeten bei kleinster
Berührung mit Glut.
Eine Weiterentwicklung waren die sehr gefährlichen
Kaliumchloridhölzchen. Das Köpfchen entflammte, wenn es in Schwefelsäure
getaucht wurde. Im Jahre 1826 entstanden die ersten Streichhölzer, die
sich bei Reibung an einer rauen Oberfläche selbst entzündeten. Die
ersten waren noch sehr giftig und stanken unangenehm.
1836 entstand das explosionsschwache Streichholz
mit weißem Phosphor statt mit Kaliumchlorid. Problematisch war die
leichte Selbstentzündlichkeit.
1844 wurde der äußert giftige weiße Phosphor
vollständig durch roten Phosphor ersetzt.
1848 wurden die ersten Sicherheitszündhölzer
entwickelt. Dieses Patent wurde an die schwedische Zündholzindustrie
verkauft. Schwedischer Zündholzkönig war Ivar Krüger.
Zunft
(auch Amt, Zeche, Einigung, Gaffel)
Zusammenschluss von handwerklichen Berufsgruppen im Mittelalter zur
Wahrung gemeinsamer Interessen. Sie bestanden bis ins 19. Jh. Sie
stellten Regeln für ihr Handwerk auf (Ausbildung, Arbeitszeit, Preise
usw.) und überwachten diese.
Daneben nahmen sie auch noch soziale, religiöse,
kulturelle und sogar militärische Aufgaben wahr.
Wer der Zunft nicht angehörte durfte in der
jeweiligen Region dieses Gewerbe nicht ausüben.
Geschlossene Zünfte hatten noch strengere Regeln.
Sie bestimmten sogar die Zahl von Meistern in der Zunftregion. Erst wenn
ein Meister starb, konnte ein neuer in die Zunft aufgenommen wurden. Das
führte allmählich zu Missständen und verhinderte Konkurenz und Wachstum.
Darum hob Herzog Johann Adolf (1575 - 1655) 1615 alle Ämter und Gilden
(Zünfte) auf. Jeder konnte jetzt frei seine Tätigkeit ausüben. Aber auch
das führte zu Problemen und so führte Herzog Friedrich III. (1597 -
1659) die Gilden wieder ein. 1628 die Tischler; 1634 die Schneider; 1646
die Goldschmiede; 1663 die Leineweber; 1682 = Zimmerer; 1691 die Färber;
1695 die Bäcker; 1696 die Schmiede; 1701 die Maurer; 1705 die Maler;
1727 die Schlachter
Zunftlade
kleiner, in der Regel hölzerner Klappaltar in Form
einer Truhe der Fahnen, Trinkgefäße, Leichentücher, Wappen usw.
enthielt.
Zwölfmanneneid
In der Zeit des Mittelalters und danach im
Gerichtswesen ein Beweismittel für Unschuld. Wer eines Verbrechens, der
Hexerei oder Ketzerei angeklagt war, konnte seine Unschuld beweisen,
indem zwölf ehrbare Männer, die weder mit ihm versippt noch verschwägert
waren seine Unschuldbeteuerung (Unschuldseid) als Recht anerkannten.
Dieser Eid musste von allen Zwölfen als rechtmäßig bestättigt werden.
Der Zwölfmännereid bestand aus einem Hauptschwörer
und elf Eideshelfern. Enthielt sich nur einer oder stimmte dagegen, so
galt der Eid des Angeklagten als falsch und er wurde bestraft.
Diesen Unschuldsbeweiß nannte man Zwölfmanneneid.
Im Flensburger Stadtrecht taucht der Begriff 1284
zum ersten Mal auf.
Zwölfmänner
Gemeindevertreter in einigen Gemeinden. Siehe
unter Kirchspielsmänner.
Literatur
Chroniken der Kirchspiele. Alle regional
relevanten Ausgaben.
Dänemark - Ein offizielles Handbuch, Krak
Kopenhagen 1971.
Flensburg 700 Jahre Stadt - eine Festschrift, Band
1 und 2, Stadt Flensburg.
Fulda, Dr. Ulrich, "Flensburg - Bilder einer
Stadt", Christian Wolff Verlag, Flensburg.
Glüsing, Jutta, "Schifffahrtsmuseum Flensburg,
Bildführer", Flensburg 1985.
Haas, Hippolgt, Hermann Krumm, Fritz Stoltenberg;
"Schleswig-Holstein meerumschlungen in Wort und Bild", Mohnkopf
Reprints, Wolfgang Weidlich, Frankfurt/Main.
Heimatkalender für Nordfriesland "Zwischen Eider
und Wiedau, alle Ausgaben. Nordfriesischer Verein für Heimatkunde und
Heimatliebe und dem Heimatbund Eiderstedt.
Internet, Wikipedia u. a. Quellen.
Jahrbuch des Heimatvereins der Landschaft Angeln,
Alle Jahrgänge, Husum Druck- und Verlagsgesellschaft.
Jahrbuch für Schleswig-Holstein, Heinrich Möller
Verlag, Jahrgänge 1990 - 2008.
Jahrbuch für die Schleswigsche Geest, Heimatverein
Schleswigsche Geest, Jahrgänge 1953 - 1977.
Jensen, H. N. A. , Pastor, "Angeln geschichtlich
und topograpisch beschrieben" Julius Vergas Verlag und Druckerei 1922.
Jessel, Hans, "Schleswig-Holstein", Ellert
&Richter Verlag Hamburg.
Kuhlmann, Hans Joachim, Quellen und Forschungen
zur Geschichte Schleswig-Holstein, Band 36, "Besiedlung und
Kirchspielorganisation der Landschaft Angeln im Mittelalter", Karl
Wachholtz Verlag Neumünster.
Moltzen, Gerhard, "Die Geschichte der Ochseninseln
und ihrer Bewohner", Schleswiger Druck- und Verlagshaus 1982.
Opitz, Eckard, "Schleswig-Holstein - Das Land und
seine Geschichte", Ellert & Richter Verlag
Palser-Kieser, Claudia, Roland Gerth, "Dänemark",
Silvia-Verlag, Zürich.
Ribbe, Wolfgang, Eckart Henning, Taschenbuch für
Familienforschung, Verlag degener & Co. 2001.
Rumohr, Henning von, "Schlösser und Herrenhäuser
im Herzogtum Schleswig", Verlag Weidlich Würzburg.
Thiesen, Erich, "Das neue Angelnbuch" , Wachholtz
Verlag 2001
Und viele andere Schriften und Artikel.